Lebensgrundlagen schützen - Ökozid strafbar machen!

Das Problem

"Schwerste Verbrechen, welche die Welt als Ganzes berühren, dürfen nicht unbestraft bleiben", das steht im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs. Aber Verbrechen an unseren Ökosystemen, an unseren natürlichen Lebensgrundlagen, an unserem Klima bleiben derzeit noch weitestgehend unbestraft, obwohl sie die Welt als Ganzes berühren. Das muss sich ändern. Wir fordern die Einführung des Straftatbestandes des Ökozids sowohl in das deutsche Strafgesetzbuch als auch auf internationaler Ebene. Wir wollen Umwelt- und Klimazerstörer wirksam vor Gericht bringen!

Unsere Ökosysteme werden seit Jahren massiv geschädigt und zerstört, die Umwelt- und Klimakrise bedrohen unsere Zukunft, unsere Sicherheit und damit auch den Weltfrieden. Das wissen wir alle. Mächtige Menschen, Unternehmen oder Regierungen zerstören aus Profit- oder Machtgründen Ökosysteme, gefährden Millionen Existenzen und Lebensgrundlagen. Das Fatale: Es gibt derzeit keine wirksamen Schutzmaßnahmen, die das verhindern. Es gibt hier eine völkerrechtliche Lücke. 

Das Römische Statut ist die vertragliche Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs. Es listet bisher nur Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression. Diese Verbrechen können seit 2002 vor den Internationalen Gerichtshof in Den Haag gebracht werden. In Umweltfragen sind die Richter in Den Haag aber bisher nur sehr eingeschränkt zuständig, dann nämlich, wenn in einem internationalen bewaffneten Konflikt weitreichende, langfristige und schwere Schäden an der natürlichen Umwelt verursacht werden. In Friedenszeiten oder im Rahmen von nicht internationalen bewaffneten Konflikten können Umweltverbrecher*innen völkerstrafrechtlich also nicht belangt werden. Diese Regelungslücke führt nicht zuletzt zur weitgehenden Straflosigkeit der Zerstörung der Lebensgrundlagen indigener Völker im Rahmen von nicht internationalen bewaffneten Konflikten. 

Deutschland kann als Vertragsstaat des Römischen Statuts Änderungen des Römischen Statuts für den Internationalen Strafgerichtshof vorschlagen. Wir fordern Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf, im Rahmen Ihrer Richtlinienkompetenz eine umfassende Reform unserer Rechtsordnung zu veranlassen, die den effektiven Schutz unserer Lebensgrundlagen bezweckt. Wir fordern sie dazu auf, sich für die Aufnahme des Ökozids als 5. internationales Verbrechen gegen den Frieden in das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs einzusetzen.

Auf internationaler Ebene gibt es schon seit einigen Jahren starke Bestrebungen Ökozid in das Römische Statut aufzunehmen, angeleitet durch die visionäre britische Umweltanwältin Polly Higgins und ihre Kampagne "StopEcocide!". Diese Petition knüpft an die Vorarbeit der Kampagne an, in deren Rahmen von namhaften Völkerrechtler*innen bereits ein Änderungsvorschlag des Römischen Status erstellt wurde. Auch Papst Franziskus ruft die internationale Gemeinschaft dazu auf, den Ökozid als fünftes Verbrechen gegen den Frieden anzuerkennen. In Europa sprach der französische Präsident Emmanuel Macron seine Unterstützung für eine Erweiterung des Römischen Statuts aus und im Belgischen Parlament liegt ein Gesetzesentwurf vor, der auf nationaler Ebene Ökozid strafbar machen würde. Der Pazifikstaat Vanuatu hatte bereits im Dezember 2019 die Versammlung der Vertragsstaaten dazu aufgefordert, Ökozid in das Römische Statut aufzunehmen, und betont, dass nur auf diese Weise der größten Bedrohung für die Menschenrechte in der Geschichte der Menschheit Einhalt zu gebieten ist. Die Vertragsstaaten Kiribati und die Malediven unterstützen diese Bemühungen.

Indigene Völker, die weniger als 5 % der Weltbevölkerung ausmachen, schützen heute 80% der Weltbiodiversität. Das bedrohliche Machtungleichgewicht zwischen indigenen Völkern und vulnerablen Bevölkerungsgruppen in ländlichen Regionen des globalen Südens und mächtigen Konzernen würde durch ein internationales Abkommen zur Verhinderung von Ökozid und der strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortlichen ausgeglichen.

Wir fordern Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel dazu auf, die internationalen Bemühungen zur Aufnahme des Tatbestandes Ökozid als 5. Verbrechen im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshof zu unterstützen, weil die internationale Staatengemeinschaft nur gemeinsam den langfristigen Schutz allen Lebens auf der Erde vor diesem schweren Verbrechen gewährleisten kann. 

Aber auch in Deutschland muss der Ökozid als Verbrechen in das deutsche Strafrecht aufgenommen werden. Im deutschen Umweltstrafrecht macht die sogenannte Verwaltungsakzessorietät den Schutz der Umwelt davon abhängig, dass die Verwaltungsbehörden sie zuvor für schützenswert erachten, in dem sie Verbote aussprechen oder Genehmigungen versagen. Genehmigungen – auch wenn rechtswidrig –  führen also zur Straflosigkeit der Zerstörung.

Wir fordern den Deutschen Bundestag dazu auf, eine Gesetzesänderung zu beschließen, um den Straftatbestand des Ökozid umgehend als Verbrechen in das deutsche Strafrecht aufzunehmen. 

Julia Ballesteros, Alexander Neef & Judith Pape

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Julia Ballesteros, Alexander Neef & Judith PapePetitionsstarter*inUnser Ziel ist es, den für das Klima nötigen umfassenden und tiefgreifenden Wandel herbeizuführen. Damit wollen wir das Risiko der Auslöschung der Menschheit und des Kollapses unserer Ökosysteme verkleinern.

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Das Problem

"Schwerste Verbrechen, welche die Welt als Ganzes berühren, dürfen nicht unbestraft bleiben", das steht im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs. Aber Verbrechen an unseren Ökosystemen, an unseren natürlichen Lebensgrundlagen, an unserem Klima bleiben derzeit noch weitestgehend unbestraft, obwohl sie die Welt als Ganzes berühren. Das muss sich ändern. Wir fordern die Einführung des Straftatbestandes des Ökozids sowohl in das deutsche Strafgesetzbuch als auch auf internationaler Ebene. Wir wollen Umwelt- und Klimazerstörer wirksam vor Gericht bringen!

Unsere Ökosysteme werden seit Jahren massiv geschädigt und zerstört, die Umwelt- und Klimakrise bedrohen unsere Zukunft, unsere Sicherheit und damit auch den Weltfrieden. Das wissen wir alle. Mächtige Menschen, Unternehmen oder Regierungen zerstören aus Profit- oder Machtgründen Ökosysteme, gefährden Millionen Existenzen und Lebensgrundlagen. Das Fatale: Es gibt derzeit keine wirksamen Schutzmaßnahmen, die das verhindern. Es gibt hier eine völkerrechtliche Lücke. 

Das Römische Statut ist die vertragliche Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs. Es listet bisher nur Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression. Diese Verbrechen können seit 2002 vor den Internationalen Gerichtshof in Den Haag gebracht werden. In Umweltfragen sind die Richter in Den Haag aber bisher nur sehr eingeschränkt zuständig, dann nämlich, wenn in einem internationalen bewaffneten Konflikt weitreichende, langfristige und schwere Schäden an der natürlichen Umwelt verursacht werden. In Friedenszeiten oder im Rahmen von nicht internationalen bewaffneten Konflikten können Umweltverbrecher*innen völkerstrafrechtlich also nicht belangt werden. Diese Regelungslücke führt nicht zuletzt zur weitgehenden Straflosigkeit der Zerstörung der Lebensgrundlagen indigener Völker im Rahmen von nicht internationalen bewaffneten Konflikten. 

Deutschland kann als Vertragsstaat des Römischen Statuts Änderungen des Römischen Statuts für den Internationalen Strafgerichtshof vorschlagen. Wir fordern Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf, im Rahmen Ihrer Richtlinienkompetenz eine umfassende Reform unserer Rechtsordnung zu veranlassen, die den effektiven Schutz unserer Lebensgrundlagen bezweckt. Wir fordern sie dazu auf, sich für die Aufnahme des Ökozids als 5. internationales Verbrechen gegen den Frieden in das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs einzusetzen.

Auf internationaler Ebene gibt es schon seit einigen Jahren starke Bestrebungen Ökozid in das Römische Statut aufzunehmen, angeleitet durch die visionäre britische Umweltanwältin Polly Higgins und ihre Kampagne "StopEcocide!". Diese Petition knüpft an die Vorarbeit der Kampagne an, in deren Rahmen von namhaften Völkerrechtler*innen bereits ein Änderungsvorschlag des Römischen Status erstellt wurde. Auch Papst Franziskus ruft die internationale Gemeinschaft dazu auf, den Ökozid als fünftes Verbrechen gegen den Frieden anzuerkennen. In Europa sprach der französische Präsident Emmanuel Macron seine Unterstützung für eine Erweiterung des Römischen Statuts aus und im Belgischen Parlament liegt ein Gesetzesentwurf vor, der auf nationaler Ebene Ökozid strafbar machen würde. Der Pazifikstaat Vanuatu hatte bereits im Dezember 2019 die Versammlung der Vertragsstaaten dazu aufgefordert, Ökozid in das Römische Statut aufzunehmen, und betont, dass nur auf diese Weise der größten Bedrohung für die Menschenrechte in der Geschichte der Menschheit Einhalt zu gebieten ist. Die Vertragsstaaten Kiribati und die Malediven unterstützen diese Bemühungen.

Indigene Völker, die weniger als 5 % der Weltbevölkerung ausmachen, schützen heute 80% der Weltbiodiversität. Das bedrohliche Machtungleichgewicht zwischen indigenen Völkern und vulnerablen Bevölkerungsgruppen in ländlichen Regionen des globalen Südens und mächtigen Konzernen würde durch ein internationales Abkommen zur Verhinderung von Ökozid und der strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortlichen ausgeglichen.

Wir fordern Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel dazu auf, die internationalen Bemühungen zur Aufnahme des Tatbestandes Ökozid als 5. Verbrechen im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshof zu unterstützen, weil die internationale Staatengemeinschaft nur gemeinsam den langfristigen Schutz allen Lebens auf der Erde vor diesem schweren Verbrechen gewährleisten kann. 

Aber auch in Deutschland muss der Ökozid als Verbrechen in das deutsche Strafrecht aufgenommen werden. Im deutschen Umweltstrafrecht macht die sogenannte Verwaltungsakzessorietät den Schutz der Umwelt davon abhängig, dass die Verwaltungsbehörden sie zuvor für schützenswert erachten, in dem sie Verbote aussprechen oder Genehmigungen versagen. Genehmigungen – auch wenn rechtswidrig –  führen also zur Straflosigkeit der Zerstörung.

Wir fordern den Deutschen Bundestag dazu auf, eine Gesetzesänderung zu beschließen, um den Straftatbestand des Ökozid umgehend als Verbrechen in das deutsche Strafrecht aufzunehmen. 

Julia Ballesteros, Alexander Neef & Judith Pape

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Julia Ballesteros, Alexander Neef & Judith PapePetitionsstarter*inUnser Ziel ist es, den für das Klima nötigen umfassenden und tiefgreifenden Wandel herbeizuführen. Damit wollen wir das Risiko der Auslöschung der Menschheit und des Kollapses unserer Ökosysteme verkleinern.

Die Entscheidungsträger*innen

Lisa Badum
Beantwortet
Noch haben wir eine Chance, der Klimakrise etwas entgegenzusetzen und einen 1,5-Grad-Pfad zu beschreiten, der unabdingbar für eine lebenswerte Zukunft und die Bewahrung unserer Lebensgrundlagen ist. Dabei spielt der Erhalt unserer Ökosysteme eine entscheidende Rolle. Individuen, Unternehmen und Regierungen, die die Umwelt zerstören, müssen dafür haftbar gemacht werden können. Im Kontext der Klimakrise, des Artensterbens und der Vermüllung der Erde mit Plastik brauchen wir eine Debatte über die Weiterentwicklung des Umweltrechts, aber auch über den Vollzug bestehender Gesetze sowie den Stellenwert des Vorsorge- und Verursacherprinzips. Nationale Regelungen stoßen in einer globalisierten Welt immer an Grenzen. Deshalb muss über das bestehende nationale Recht hinaus auch die Debatte zur Weiterentwicklung eines internationalen Umweltschadens- und Haftungsrechts voran gebracht werden. Die tägliche und massive Gefährdung und Zerstörung unserer Umwelt - wie aktuell das Öko-Desaster im Niger-Delta - darf nicht länger hingenommen werden! Das Ziel muss eine erfolgreiche, überstaatliche strafrechtliche Bekämpfung von Umweltkriminalität sein. Deshalb fordert das neue Grundsatzprogramm der Grünen ausdrücklich: Da Verbrechen gegen die Umwelt nicht vor Ländergrenzen Halt machen, ist es im globalen Interesse, dass die internationale Staatengemeinschaft eine Gerichtsbarkeit schafft, die diese Verbrechen unabhängig und grenzüberschreitend verfolgt. Vielen Dank für diese Petition und euren Einsatz! Beste Grüße Lisa Badum MdB Hinweis: Die Petitionsstarter*innen der Petitionen von Change.org/Shell2Hell und Change.org/Oekozid haben ihre Unterschriften gemeinsam an Lisa Badum, MdB, übergeben. Deswegen wird ihre Antwort auf beiden Petitionen veröffentlicht.
Lorenz Gösta Beutin
Klima- und energiepolitischer Sprecher DIE LINKE Bundestagsfraktion
Beantwortet
Klimagerechtigkeit ist die Zukunftsfrage der Menschheit. Durch Raubbau an unserer Umwelt und dem Klimawandel sind die Lebensgrundlagen ganzer Regionen bedroht. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass Umweltbrechen härter bestraft werden. Der Straftatbestand des Ökozids ist dazu auf internationaler und nationaler Ebene ein brauchbares Instrument als ein Baustein, die Zerstörung der Lebensgrundlagen der Menschheit zu stoppen. Als Mitglied des Parteivorstands bei DIE LINKE setze ich mich dafür ein, dass die Forderung der Petition "Ökozid strafbar zu machen" auch Teil unseres Wahlprogramms wird. Hinweis: Die Petitionsstarter*innen der Petitionen von Change.org/Shell2Hell und Change.org/Oekozid haben ihre Unterschriften gemeinsam an Lorenz Gösta Beutin, MdB, übergeben. Deswegen wird seine Antwort auf beiden Petitionen veröffentlicht. Foto: Lorenz Gösta Beutin
Ralph Lenkert
MdB, Sprecher für Energie und Klimaschutz DIE LINKE
Beantwortet
DIE LINKE kämpft für eine soziale und ökologische Gesellschaft für alle Menschen. Wir kämpfen gegen die Freihandelsabkommen, mit denen Investoren über der Umwelt und der Gesundheit stehen. Dass Konzerne Profite mit der Zerstörung der Umwelt, ganzer Regionen, mit der Vernichtung der Lebensgrundlagen ganzer Völker machen, muss enden. Ich danke den Initiatoren und Unterstützern der Petition "Ökozid strafbar machen", das ist ein weiterer notwendiger Baustein zu Umwelt- und Klimagerechtigkeit. Gern nehme ich die Unterschriften entgegen. DIE LINKE steht für globale Gerechtigkeit, und wir werden uns für die Umsetzung der Petition einsetzen, innerhalb und außerhalb der Parlamente. Hinweis: Die Petitionsstarter*innen der Petitionen von Change.org/Shell2Hell und Change.org/Oekozid haben ihre Unterschriften gemeinsam an Ralph Lenkert, MdB, übergeben. Deswegen wird seine Antwort auf beiden Petitionen veröffentlicht. Foto: Ralph Lenkert
Angela Merkel (CDU)
Angela Merkel (CDU)
Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland
Abgeordnete des Deutschen Bundestages
Abgeordnete des Deutschen Bundestages
Neuigkeiten zur Petition
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Petition am 5. Oktober 2020 erstellt