Reduzierung der Abgeordnetendiäten (z.Zt. 9327 Euro Brutto)

Das Problem

Bitte empfehlen Sie den Fraktionen des dt. Bundestags die Entschädigung("Diäten") der Bundestagsabgeordneten auf den Betrag des Durchschnittseinkommens der Bevölkerung ( z.Zt. ca. 2800 Euro brutto) jährlich festzusetzen

Bernd Hinz, Berlin, Deutschland   mail an :    bernd.hinz@gmx.de

Derzeit beträgt die Höhe der zu versteuernden, monatlichen Abgeordnetenentschädigung 9327 Euro (brutto) plus einer steuerfreien Kostenpauschale von 4305 Euro.

Diese Aufwandsentschädigung soll nach Artikel 48 Abs.3 ( Grundgesetz GG) angemessen sein und die Unabhängigkeit des Abgeordneten sichern.

Schon seit Einführung einer Aufwandsentschädigung für Abgeordnete im Jahr 1906 gab es heftige Auseinanderstzungen über die Frage welche Höhe angemessen ist und wer über diese Frage entscheiden sollte, damit es nicht zu einer Art " Selbstbedienungseffekt" kommt.

Die Frage der angemessenen Höhe der Abgeordnetenentschädigung ergibt sich aus der Tatsache, dass ein Parlament die Vertretung der gesamten Bevölkerung sein soll und nicht nur die Vertretung der " oberen zehn Prozent" .

Bei einer Höhe von 9327 Euro brutto plus 4305 Euro steuerfrei gehören die Abgeordneten allerdings zu den oberen zehn Prozent der Einkommenspyramide.

Bei einem derart hohen Einkommen werden den Abgeordneten offensichtlich die Sorgen und Nöte der Gesamtbevölkerung fremd.

Nur das vom statistischen Bundesamt festgestellte Durchschnittseinkommen der erwerbstätigen Bevölkerung , das nach meiner Kenntnis derzeit bei etwa 2800 Euro brutto liegt, kann sicherstellen, dass eine ausreichende Anzahl von Abgeordneten den Bezug zu den Lebensverhältnissen der Bevölkerung nicht verliert.

Den Abgeordneten steht bekanntlich - wie allen - das Grundrecht zu, sich ein Zusatzeinkommen zu erarbeiten, sofern dies der Öffentlichkeit transparent angezeigt wird, um mögliche Interessenkonflikte deutlich zu machen.

Üblicherweise haben die Abgeordneten nur ein halbes Jahr lang Sitzungswochen/Termine im Bundestag. Das andere halbe Jahr können sie für Arbeit in ihrem Wahlkreis/ Heimatort nutzen. Dadurch würde auch der Kontakt zur Arbeitswelt nicht abreißen und die Abgeordneten wären nicht allzu abhängig von ihrer Bezahlung als Abgeordnete.

Denn eine hohe Abgeordnetendiät macht nicht unabhängiger, sondern abhängiger von diesem Geld und diesem Posten. Derart abhängige Abgeordnete ordnen sich - wie man sieht - zumeist geräuschlos den Wünschen von Partei- und Staatsführungen unter und zeigen auch in wichtigen Fragen kaum Gewissen.

Wenn der Verlust seines Abgeordnetenmandats für den Abgeordneten zur Existenzfrage wird, wird er sich bedingungslos unterordnen.

Durch die enge Verbindung von Regierungskoalitionen mit dem an der Wirtschaft orientierten Staatsapparat und der genannten Abhängigkeit der Abgeordneten von diesen Führungsstrukturen, werden die Koalitionsabgeordneten zu Vertretern der Staatsinteressen gegenüber ihren Parteien und gegenüber der Bevölkerung.

Eigentlich sollten sie Vertreter der Bevölkerung gegenüber der zu kontrollierenden Regierung sein. Eine Entschädigung in Höhe des Durchschnittseinkommens sollte auch für Abgeodnete ausreichend sein. Ich bin sicher, dass sich auch bei dieser Bezahlung genug Bewerber für Bundestagsmandate finden werden, die dann weniger an der Höhe der Diäten und mehr an den Interessen der Bevölkerung interessiert sein dürften.

Natürlich müssen auch die dann häufiger zu erwartenden Nebeneinkünfte der Abgeordneten weit transparenter öffentlich bekanntgegeben werden.

Und auch die Finanzierung der (etablierten) Parteien durch Lobbyisten und den Staat ( dieser zahlt pro Jahr etwa eine Mrd.Euro an Parteien, deren Stiftungen, Abgeordnete und Fraktionen), muss erheblich reduziert werden, damit diese (alle) Parteien nicht in erster Linie Dienstboten des Staatsapparates, sondern Parteien der jeweiligen Bevölkerungsteile sind.

Insbesondere sollte untersagt werden, dass Firmen und andere juristische "Personen" den Parteien Spenden zukommen lassen. Denn diese sind immer geschäftlich motiviert. Spenden von Privatpersonen sollten auf eintausend Euro pro Jahr begrenzt werden, um den Einfluss des Geldes in der Politik zurückzudrängen.

Derzeit arbeiten wir an einer Abstimmungsinitiative für die Bevölkerung des Landes Berlin, die die Festlegung der Abgeordentenentschädigung auf das Durchschnittseinkommen der Bevölkerung verankern soll.

Bitte unterstützen sie diese Petition auch auf der Internetseite des Bundestages/Petitionen, sobald sie dort erscheint.

Hierfür werden mindestens 50.000 Unterstützer benötigt.

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Bernd HinzPetitionsstarter*in
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Das Problem

Bitte empfehlen Sie den Fraktionen des dt. Bundestags die Entschädigung("Diäten") der Bundestagsabgeordneten auf den Betrag des Durchschnittseinkommens der Bevölkerung ( z.Zt. ca. 2800 Euro brutto) jährlich festzusetzen

Bernd Hinz, Berlin, Deutschland   mail an :    bernd.hinz@gmx.de

Derzeit beträgt die Höhe der zu versteuernden, monatlichen Abgeordnetenentschädigung 9327 Euro (brutto) plus einer steuerfreien Kostenpauschale von 4305 Euro.

Diese Aufwandsentschädigung soll nach Artikel 48 Abs.3 ( Grundgesetz GG) angemessen sein und die Unabhängigkeit des Abgeordneten sichern.

Schon seit Einführung einer Aufwandsentschädigung für Abgeordnete im Jahr 1906 gab es heftige Auseinanderstzungen über die Frage welche Höhe angemessen ist und wer über diese Frage entscheiden sollte, damit es nicht zu einer Art " Selbstbedienungseffekt" kommt.

Die Frage der angemessenen Höhe der Abgeordnetenentschädigung ergibt sich aus der Tatsache, dass ein Parlament die Vertretung der gesamten Bevölkerung sein soll und nicht nur die Vertretung der " oberen zehn Prozent" .

Bei einer Höhe von 9327 Euro brutto plus 4305 Euro steuerfrei gehören die Abgeordneten allerdings zu den oberen zehn Prozent der Einkommenspyramide.

Bei einem derart hohen Einkommen werden den Abgeordneten offensichtlich die Sorgen und Nöte der Gesamtbevölkerung fremd.

Nur das vom statistischen Bundesamt festgestellte Durchschnittseinkommen der erwerbstätigen Bevölkerung , das nach meiner Kenntnis derzeit bei etwa 2800 Euro brutto liegt, kann sicherstellen, dass eine ausreichende Anzahl von Abgeordneten den Bezug zu den Lebensverhältnissen der Bevölkerung nicht verliert.

Den Abgeordneten steht bekanntlich - wie allen - das Grundrecht zu, sich ein Zusatzeinkommen zu erarbeiten, sofern dies der Öffentlichkeit transparent angezeigt wird, um mögliche Interessenkonflikte deutlich zu machen.

Üblicherweise haben die Abgeordneten nur ein halbes Jahr lang Sitzungswochen/Termine im Bundestag. Das andere halbe Jahr können sie für Arbeit in ihrem Wahlkreis/ Heimatort nutzen. Dadurch würde auch der Kontakt zur Arbeitswelt nicht abreißen und die Abgeordneten wären nicht allzu abhängig von ihrer Bezahlung als Abgeordnete.

Denn eine hohe Abgeordnetendiät macht nicht unabhängiger, sondern abhängiger von diesem Geld und diesem Posten. Derart abhängige Abgeordnete ordnen sich - wie man sieht - zumeist geräuschlos den Wünschen von Partei- und Staatsführungen unter und zeigen auch in wichtigen Fragen kaum Gewissen.

Wenn der Verlust seines Abgeordnetenmandats für den Abgeordneten zur Existenzfrage wird, wird er sich bedingungslos unterordnen.

Durch die enge Verbindung von Regierungskoalitionen mit dem an der Wirtschaft orientierten Staatsapparat und der genannten Abhängigkeit der Abgeordneten von diesen Führungsstrukturen, werden die Koalitionsabgeordneten zu Vertretern der Staatsinteressen gegenüber ihren Parteien und gegenüber der Bevölkerung.

Eigentlich sollten sie Vertreter der Bevölkerung gegenüber der zu kontrollierenden Regierung sein. Eine Entschädigung in Höhe des Durchschnittseinkommens sollte auch für Abgeodnete ausreichend sein. Ich bin sicher, dass sich auch bei dieser Bezahlung genug Bewerber für Bundestagsmandate finden werden, die dann weniger an der Höhe der Diäten und mehr an den Interessen der Bevölkerung interessiert sein dürften.

Natürlich müssen auch die dann häufiger zu erwartenden Nebeneinkünfte der Abgeordneten weit transparenter öffentlich bekanntgegeben werden.

Und auch die Finanzierung der (etablierten) Parteien durch Lobbyisten und den Staat ( dieser zahlt pro Jahr etwa eine Mrd.Euro an Parteien, deren Stiftungen, Abgeordnete und Fraktionen), muss erheblich reduziert werden, damit diese (alle) Parteien nicht in erster Linie Dienstboten des Staatsapparates, sondern Parteien der jeweiligen Bevölkerungsteile sind.

Insbesondere sollte untersagt werden, dass Firmen und andere juristische "Personen" den Parteien Spenden zukommen lassen. Denn diese sind immer geschäftlich motiviert. Spenden von Privatpersonen sollten auf eintausend Euro pro Jahr begrenzt werden, um den Einfluss des Geldes in der Politik zurückzudrängen.

Derzeit arbeiten wir an einer Abstimmungsinitiative für die Bevölkerung des Landes Berlin, die die Festlegung der Abgeordentenentschädigung auf das Durchschnittseinkommen der Bevölkerung verankern soll.

Bitte unterstützen sie diese Petition auch auf der Internetseite des Bundestages/Petitionen, sobald sie dort erscheint.

Hierfür werden mindestens 50.000 Unterstützer benötigt.

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Bernd HinzPetitionsstarter*in

Die Entscheidungsträger*innen

An den Petitionsausschuss des dt. Bundestags
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An die Bevölkerung in Deutschland
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Petition am 15. April 2016 erstellt