Testpflicht an Thüringer Schulen

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Das Anliegen

Testen muss sein, wenn angesichts des Infektionsgeschehens überhaupt Unterricht in Präsenz stattfinden soll, da sind sich alle Bundesländer einig. Doch während eine Reihe von Ländern wie bisher an freiwilligen Tests festhält, wächst die Zahl derer, denen das nicht reicht. Hamburg gehört dazu, die Testpflicht gilt dort schon länger, weil es in der Hansestadt keine Osterferien gibt. In Bayern greift die Regelung vom Montag nach den Osterferien an, ebenso wie in Niedersachsen oder auch in Nordrhein-Westfalen, wo es nach den Ferien Präsenzunterricht ohnehin nur für Abschlussklassen geben soll.

Das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2, ABS. 2) gilt für Alle. Eine Testpflicht hilft dabei, Infektionsketten zu unterbrechen und schafft mehr Sicherheit nicht nur für die Schüler*Innen sondern ebenfalls für die Lehrer*Innen in vorderster Front.

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Herr BuchwaldPetitionsstarterin/Petitionsstarter

Die Entscheidungsträger

Alle Bürger*Innen des Freistaates Thüringen
Freistaat Thüringen

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