Abschaffung des Rezeptzwangs für Sehhilfen, Erlaubnis für Optiker mit den KK direkt abzu.

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Das Anliegen

Abschaffung des Rezeptzwangs für Sehhilfen, Erlaubnis für Optiker mit den Krankenkassen direkt abzurechnen

Viele Menschen in Deutschland benötigen eine Sehhilfe.  1,4 Mio davon haben Anspruch auf Kassenleistungen bei Brillen und werden von den Krankenkassen in bestimmten Fällen bezuschusst, bei Erwachsenen über 6 Dioptern bei Hornhautverkrümmung ab 4 Dioptern. Darunter zahlt man selber alles. Extras wie Entspiegelungen etc. werden nicht bezuschusst.

Für den Krankenkassen Zuschuss ist jedoch ein ärztliches Rezept Voraussetzung. 1,4 Millionen Menschen sind jährlich davon betroffen. Die Augenärzte jedoch haben für eine einfache Brillenverordnung jedoch kaum Termine frei. Wartezeiten bis zu 6 Monaten sind normal. Sie verweisen lieber direkt auf die Optiker, es sei denn man ist Privatpatient. Am Kassenpatienten verdienen Sie nicht genug.  Privatpatienten, wo man höher Abrechnen kann  haben nicht solche Wartezeiten.

Nun kann jeder Optiker ebenfalls Brillen anpassen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum dann ein Optiker nicht auch alle Brillen anpassen sollte und direkt ohne Arzt mit den Kassen abrechnen kann, denn unterhalb der Zuschussgrenze machen sie es auch.

Die Kassen zahlen ja ohnehin nur, wenn die Voraussetzung für Kassenleistung gegeben sind und sie haben die Kontrolle darüber wie oft jemand eine Brille bekommen hat. Somit ist ein Missbrauch ausgeschlossen

Für alle Menschen die nicht aufgrund einer Augenkrankheit eine Brille benötigen, sondern wegen z. B. Alterssehschwäche ist ein Arztbesuch in der Regel nicht notwendig. Ausgenommen bei einer Erstverordnung. Man kann nicht so lange auf Termine beim Augenarzt warten, wenn man eine neue Brille braucht. So eine Brille kann auch mal  zerbrechen- Sehkraft muss möglichst immer so weit wie möglich gegeben sein. Im Beruf, im Verkehr und auch privat.

Der einzige Grund, der dafür spricht, ist, dass ein Augenarzt möglicherweise auch Augenerkrankungen erkennen kann, die der Optiker nicht sieht. Allerdings kann auch ein Optiker Anzeichen erkennen und zu einem Augenarztbesuch raten, wenn es Gründe gibt dies zu tun. Dafür müssten die Optiker für solche Anzeichen sensibilisiert werden.

Daher fordere ich, dass auch Optiker ohne einen Augenarzt besuchen zu müssen eine Brille ohne Rezept direkt mit den Kassen abrechnen dürfen. Auch ein Optiker kann zuvor bei der KK eine Kostenübernahme aufgrund seiner Ergebnisse beantragen, damit im Falle, dass die Kasse nicht zahlt, er nicht auf zahlungsunfähigen Kunden sitzenbleibt. Dazu muss das Gesetz zu Heilmitteln geändert werden. Laut Auskunft der KK gibt es zu wenig Augenärzte.  Bei den Coronaimpfungen wurde deshalb auch den  Apothekern erlaubt zu impfen, um die Ärzte zu entlasten.

https://www.krankenkasseninfo.de/ratgeber/magazin/60408/wann-zahlt-die-krankenkasse-fuer-eine-brille.html#:~:text=Die%20n%C3%B6tigen%20Gestelle%20sind%20nach%20wie%20vor%20aus,betrifft%20laut%20Optikerverb%C3%A4nden%20immerhin%20circa%201%2C4%20Millionen%20Menschen.

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Wolfgang PeterPetitionsstarterin/PetitionsstarterSoll ich in der Mitte stehen? Soll ich keine Fragen stellen? Soll ich denn im Rahmen bleiben, jeden Streit vermeiden? Geh ich allem aus dem Weg, noch eh der Kampf beginnt, Haben andere schon, was ich denken soll, bestimmt. ( Klaus Hoffmann)

Die Entscheidungsträger

Karl Lauterbach
Bundesminister für Gesundheit

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