Actualización de la peticiónPatientenrechte -
Beweislast bei Behandlungsfehlern muss bei dem verursachenden Arzt liegen!Patientenschutz in Deutschland: unzureichend

Johanna DarkaAlemania
27 nov 2016
In den sechziger und siebziger Jahren wurde Frauen von ihren Ärzten ein Hormon-Mittel als Schwangerschaftstest empfohlen und verordnet. Die Folge: viele Kinder der Frauen, die schwanger waren und die zwei Tabletten nahmen, die unter dem Namen "Duogynon" auf dem deutschen Markt waren, starben oder kamen mit gravierenden Behinderungen zur Welt.
Die Opfer versuchen seit Jahren, den Pharmakonzern Bayer zu einer Anerkennung ihres Leides zu bringen. Aber die Firma verweigert die Einsicht in die entsprechenden Akten aus der damaligen Zeit.
Wieder einmal zeigt sich, wie unzureichend die Patienten in Deutschland geschützt sind. Denn hierzulande ist juristisch eine Verjährungsfrist festgesetzt, die eine Aufarbeitung verhindert. Deshalb wird jetzt in England weiter gegen den Pharmakonzern vorgegangen.
Warum nur haben wir ein Patientenrechtegesetz und Verjährungsfristen, die eine Aufarbeitung für die Opfer von Medizin-Fehlern verhindern? Im europäischen Ausland scheint das anders zu sein. Daran könnten sich unsere Politiker, der Justizminister und der Gesundheitsminister, ein Beispiel nehmen.
Bitte unterzeichnet meine Petition, damit unser unzureichender Patientenschutz in der Öffentlichkeit bekannt wird.
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