
Sehr geehrte Frau Schwigon,
unter Bezugnahme auf Ihren Antrag vom 18. Juni 2026 und unsere Zwischennachricht möchte ich Sie über das Ergebnis informieren.
Ihr Anliegen wurde im Ausschuss für Bau, Bauleitplanung, Umwelt und Wirtschaft beraten. Die Gemeindevertretung hat am 27. August 2026 eine Erweiterung der Angelzeiten beschlossen. Diese ist nun in die neue Brückennutzungsordnung aufgenommen worden.
Danach ist das Angeln von der Seebrücke zu folgenden Zeiten gestattet:
15. Mai bis einschließlich 15. September: von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr;
16. September bis einschließlich 14. Mai: von 16:00 Uhr bis 07:00 Uhr.
Ihre Argumente für frühere Angelzeiten, insbesondere für Berufstätige und Familien, sind nachvollziehbar. Gemeinsames Angeln bietet Gelegenheit zur Freizeitgestaltung, zum Naturerlebnis und zum Austausch miteinander.
Die von Ihnen gewünschte Freigabe ab 18:00 Uhrwährend des gesamten Zeitraums Mai bis September wurde nicht vollständig übernommen. Maßgeblich war dabei auch die Sicherheit: Vom 15. Mai bis zum 15. September ist die DLRG im Einsatz. Die Fahrwege des Rettungsbootes rund um die Seebrücke müssen von Angelschnüren und anderen Hindernissen freigehalten werden, damit Rettungseinsätze jederzeit ungehindert möglich sind.