Testpflicht für geimpfte Schulkinder beibehalten!

Testpflicht für geimpfte Schulkinder beibehalten!
Seit Mitte Dezember sind Corona-Schutzimpfungen auch für 5 - 11jährige Schulkinder möglich. Es ist erwiesen, dass die Impfung zwar Schutz gegen schwere Erkrankung, aber nahezu keinen Schutz gegen Infektion mit der derzeit grassierenden Omikron-Variante bietet. Testen vor und Masketragen bei Begegnungen mit Dritten bleiben daher weiterhin entscheidende Bestandteile des Schutzes gegen Corona-Infektionen.
Ungeachtet des mit der Omikron-Variante nachweislich verbundenen Infektionsrisikos auch für Geimpfte entfällt in Berlin gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 der 2. SchulHygCoV-19-VO die regelmäßige schulische Testpflicht bei geimpften Kindern ab dem 14. Tag nach der Zweitimpfung.
Angesichts der mit der Omikron-Variante einhergehenden Risiken ist die Aussetzung der Testpflicht für (vollständig) geimpfte Schüler:innen in der Sache unberechtigt und gefährlich. Denn inzwischen sind zahlreiche Fälle bekannt, wo vollständig geimpfte Kinder (und sogar geboosterte Erwachsene) an Omikron erkrankt sind.
Wenn zweifach geimpfte Kinder nicht mehr an den regelmässigen Schnelltests teilnehmen, resultieren daraus gesundheitliche Risiken für den Rest der Schulklasse, die sich mit Hilfe einer vollständigen Testung aller (also auch der geimpften) Kinder vermeiden ließen.
Es ist schwer hinnehmbar, einerseits der schulischen Präsenzpflicht ausgesetzt zu sein, auf der anderen Seite aber auf den aus der regelmäßigen Testung des gesamten Klassenverbands resultierenden Schutz verzichten zu müssen.
Daher wird gebeten, die SchulHygCoV-19-VO entsprechend der durch Omikron existierenden Gefährdungslage anzupassen und eine schulische Testpflicht auch für Geimpfte vorzusehen bzw. - falls das nicht möglich sein sollte - die allgemeine Präsenzpflicht dort auszusetzen, wo nicht weiterhin alle Kinder der Klasse ungeachtet ihres jeweiligen Impfstatus an der schulischen Testung teilnehmen.