Rückmeldung des Petitionsausschusses und einlegen eines Widerspruchs


Am 29.09.2026 erhielt ich eine Rückmeldung seitens des Petitionsausschusses des Landes Sachsen-Anhalt. Nach Überprüfung des Sachverhaltes und dem Einholen einer Stellungnahme der Stadt Zörbig wurde diese Petition seitens des Petitionsausschusses als erfolglos bewertet.
Neben mir schrieb auch eine Anwohnerin Stumsdorfs zwei Wochen vor mir im Juni 2026 eine Petition mit exakt demselben Inhalt, sprich dem Erhalt der Kita Zwergenland, an den Petitionsausschuss. Diese erhielt am 30.09.2026 die Rückmeldung, dass ihre Petition noch nicht debattiert werden kann, weil auf Grund der Landtagswahlen noch kein neuer Petitionsausschuss gewählt worden sei.
Wie kann es also sein, dass zwei Petitionen mit demselben Inhalt eine unterschiedliche Rückmeldung erhalten? Wie kann eine Petition als erfolglos eingestuft werden, während die andere noch nicht debattiert werden kann, weil der Ausschuss noch nicht existiert?
Ein Schelm, der Böses dabei denkt ;)
Fakt ist: Ich bin am 14.10.2026 in Widerspruch gegangen und habe um eine zeitnahe Stellungnahme zu dieser fragwürdigen Entscheidung gebeten. Nun heißt es: Warten, wie der Ausschuss reagiert.