Wolfgang ObermüllerKitzbühel, Austria
6 Jan 2021

Das Bundesverfassungsgericht hatte vor einigen Monaten den Weg für eine Liberalisierung der Suizidassistenz geebnet. Das Recht auf Beihilfe sei nicht auf „unheilbare Krankheitszustände oder bestimmte Lebens- oder Krankheitsphasen“ reduziert. Richtig so?
 

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