

Prüfe was Dich ewig bindet! Stopp der Zwangsmitgliedschaft durch Inaktivität!
Das Anliegen
Das Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer ist am 17.06.2023 in Kraft getreten. In der nun folgenden 18-monatigen Gründungsphase erfolgt die Registrierung der Kammermitglieder, vorrangig durch Pflichtmeldungen der Arbeitgeber, an den Gründungsausschuss. Wenn dann mindestens 60 % der Pflegefachpersonen beim Gründungsausschuss registriert sind und nicht widersprochen haben, werden Anfang 2024 Kammerwahlen durchgeführt. Bis Ende Juli 2023, sechs Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes, bestellt das Sozialministerium auf Vorschlag der Pflegeberufsverbände einen Gründungsausschuss mit 12 – 15 Personen (jeweils mit Stellvertretern), in dem jede der pflegerischen Berufsgruppen (Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege) vertreten sein muss. Eine Befragung von ca. 2700 (!) Fachpflegekräften fand statt. (2700 von ca.110.000 Pflegefachkräften in BaWü) Von diesen nur 2,45 % der Pflegefachkräfte in BaWü sprachen sich 68% für eine Kammer aus. Somit kam es zur Gesetzesinitiative und schließlich zur Verabschiedung des Gesetzes. Das Gesetz sieht keine aktive Zustimmung der Pflegefachpersonen zur Registrierung für eine Pflegekammer vor. Stattdessen regelt § 44 LPKG (Landespflegekammergesetz) eine „Widerspruchslösung“ in der Form, dass Pflegefachpersonen eine Einwendung gegen die Registrierung erheben müssen, wenn sie keine Registrierung wollen bzw. gegen eine Pflegekammer sind.
Der Registrierungsprozess wird über die Arbeitgeber erfolgen. Die Pflegefachpersonen müssen dann ihre Berufsurkunde innerhalb eines Jahres an den Gründungsausschuss nachreichen.
In Anbetracht der Tatsache, dass andere Interessenvertreter auch nicht viel erreichen konnten und die Kammervertreter ebenso nicht Teil der Bundesgesetzgebung sind, ist die Frage, was eine Landespflegekammer tatsächlich gesamtpolitisch erreichen kann.
Der finanzielle Spielraum für mehr Gehalt, mehr Stellen und damit auch weniger Arbeitsbelastung und weniger Überstunden wird im „Gemeinsamen Bundesausschuss“ entschieden. Die Pflegekammer kann hier lediglich genau wie der Deutsche Pflegerat & Co. freundliche Briefe mit Forderungen und Bitten schreiben und Gespräche führen, die dann wie bisher folgenlos zur Kenntnis genommen werden. Tarifverhandlungen, die Einfluss auf unser Gehalt und unsere Arbeitsbedingungen haben, werden von Gewerkschaften geführt.
Die wichtigsten Entscheidungen fallen auf Bundesebene. Da die Pflegekammern lediglich Pflegekräfte einzelner Bundesländer vertreten und hier erst einmal eine Einigkeit entstehen müsste, ist es unwahrscheinlich, dass sie auf Bundesebene Gehör finden. Anders würde es vielleicht aussehen, wenn es um eine Bundespflegekammer gehen würde.
Die Mitgliedschaft der ca. 110.000 Pflegefachkräfte in BW benötigt eine Verwaltung, welche ein jährliches Millionenbudget erfordert. Dies muss allein von den Mitgliedern finanziert werden. So liegt z.B. das Budget der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz bei ca. 1 Mio. Euro pro 10.000 Mitgliedern. Die Vertreterversammlung kann dazu Mitgliedsbeiträge und Gebühren für Dienstleistungen wie Anerkennung von Weiterbildungen aus anderen Bundesländern festlegen. Eine eigene Berufsgerichtsbarkeit kann Geldstrafen bei Fehlverhalten gegenüber einer noch festzulegenden Berufsordnung auferlegen. Prüfungen müssen dann evtl. (ähnlich der Ärztekammer oder IHKs) zentral abgelegt werden.
Es bestehen die berechtigten Bedenken, dass Pflegefachkräfte anderer Bundesländer den Verwaltungsaufwand und eine Pflichtmitgliedschaft samt Gebühren ablehnen, wenn ein Arbeitsplatzwechsel ansteht und sich dann eher nicht für eine Tätigkeit in Baden-Württemberg entscheiden.
Untätigkeit wird hier eventuell zum Verhängnis. Drum prüfe was Dich ewig bindet!
Wir brauchen keine Landespflegekammer.
Petition geschlossen.
Das Anliegen
Das Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer ist am 17.06.2023 in Kraft getreten. In der nun folgenden 18-monatigen Gründungsphase erfolgt die Registrierung der Kammermitglieder, vorrangig durch Pflichtmeldungen der Arbeitgeber, an den Gründungsausschuss. Wenn dann mindestens 60 % der Pflegefachpersonen beim Gründungsausschuss registriert sind und nicht widersprochen haben, werden Anfang 2024 Kammerwahlen durchgeführt. Bis Ende Juli 2023, sechs Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes, bestellt das Sozialministerium auf Vorschlag der Pflegeberufsverbände einen Gründungsausschuss mit 12 – 15 Personen (jeweils mit Stellvertretern), in dem jede der pflegerischen Berufsgruppen (Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege) vertreten sein muss. Eine Befragung von ca. 2700 (!) Fachpflegekräften fand statt. (2700 von ca.110.000 Pflegefachkräften in BaWü) Von diesen nur 2,45 % der Pflegefachkräfte in BaWü sprachen sich 68% für eine Kammer aus. Somit kam es zur Gesetzesinitiative und schließlich zur Verabschiedung des Gesetzes. Das Gesetz sieht keine aktive Zustimmung der Pflegefachpersonen zur Registrierung für eine Pflegekammer vor. Stattdessen regelt § 44 LPKG (Landespflegekammergesetz) eine „Widerspruchslösung“ in der Form, dass Pflegefachpersonen eine Einwendung gegen die Registrierung erheben müssen, wenn sie keine Registrierung wollen bzw. gegen eine Pflegekammer sind.
Der Registrierungsprozess wird über die Arbeitgeber erfolgen. Die Pflegefachpersonen müssen dann ihre Berufsurkunde innerhalb eines Jahres an den Gründungsausschuss nachreichen.
In Anbetracht der Tatsache, dass andere Interessenvertreter auch nicht viel erreichen konnten und die Kammervertreter ebenso nicht Teil der Bundesgesetzgebung sind, ist die Frage, was eine Landespflegekammer tatsächlich gesamtpolitisch erreichen kann.
Der finanzielle Spielraum für mehr Gehalt, mehr Stellen und damit auch weniger Arbeitsbelastung und weniger Überstunden wird im „Gemeinsamen Bundesausschuss“ entschieden. Die Pflegekammer kann hier lediglich genau wie der Deutsche Pflegerat & Co. freundliche Briefe mit Forderungen und Bitten schreiben und Gespräche führen, die dann wie bisher folgenlos zur Kenntnis genommen werden. Tarifverhandlungen, die Einfluss auf unser Gehalt und unsere Arbeitsbedingungen haben, werden von Gewerkschaften geführt.
Die wichtigsten Entscheidungen fallen auf Bundesebene. Da die Pflegekammern lediglich Pflegekräfte einzelner Bundesländer vertreten und hier erst einmal eine Einigkeit entstehen müsste, ist es unwahrscheinlich, dass sie auf Bundesebene Gehör finden. Anders würde es vielleicht aussehen, wenn es um eine Bundespflegekammer gehen würde.
Die Mitgliedschaft der ca. 110.000 Pflegefachkräfte in BW benötigt eine Verwaltung, welche ein jährliches Millionenbudget erfordert. Dies muss allein von den Mitgliedern finanziert werden. So liegt z.B. das Budget der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz bei ca. 1 Mio. Euro pro 10.000 Mitgliedern. Die Vertreterversammlung kann dazu Mitgliedsbeiträge und Gebühren für Dienstleistungen wie Anerkennung von Weiterbildungen aus anderen Bundesländern festlegen. Eine eigene Berufsgerichtsbarkeit kann Geldstrafen bei Fehlverhalten gegenüber einer noch festzulegenden Berufsordnung auferlegen. Prüfungen müssen dann evtl. (ähnlich der Ärztekammer oder IHKs) zentral abgelegt werden.
Es bestehen die berechtigten Bedenken, dass Pflegefachkräfte anderer Bundesländer den Verwaltungsaufwand und eine Pflichtmitgliedschaft samt Gebühren ablehnen, wenn ein Arbeitsplatzwechsel ansteht und sich dann eher nicht für eine Tätigkeit in Baden-Württemberg entscheiden.
Untätigkeit wird hier eventuell zum Verhängnis. Drum prüfe was Dich ewig bindet!
Wir brauchen keine Landespflegekammer.
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Petition am 14. Juli 2023 erstellt