

Mehr Sicherheit für Kinder: Videoüberwachung in bayerischen Kindertagesstätten
Das Anliegen
Forderung:
Wir fordern den Freistaat Bayern auf, die rechtlichen Voraussetzungen für eine datenschutzkonforme Videoüberwachung in Kindertagesstätten zu schaffen und geeignete Einsatzmöglichkeiten zum Schutz von Kindern zu prüfen.
Begründung:
Kinder verbringen einen großen Teil ihres Tages in Kindertagesstätten. Eltern müssen darauf vertrauen können, dass ihre Kinder dort sicher sind und mögliche Vorfälle zuverlässig aufgeklärt werden.
Bestehende Schutzkonzepte sind wichtig. Dennoch können Situationen, in denen der Verdacht auf Gewalt oder eine schwerwiegende Grenzverletzung besteht, im Nachhinein schwierig aufzuklären sein – insbesondere wenn unterschiedliche Aussagen vorliegen und keine unabhängigen Zeugen vorhanden sind.
Eine datenschutzkonforme Videoüberwachung könnte unter klaren gesetzlichen Vorgaben eine zusätzliche Möglichkeit darstellen, Geschehnisse nachvollziehbar zu machen und bei konkreten Verdachtsfällen zur Aufklärung beizutragen.
Dabei müssen die Persönlichkeitsrechte der Kinder und des Personals geschützt werden. Deshalb sollen klare Regeln für Einsatzbereiche, Speicherung, Zugriff, Löschung und die Verwendung der Aufnahmen gelten.
Unser Ziel ist keine Überwachung von Erzieherinnen und Erziehern unter Generalverdacht. Unser Ziel ist ein zusätzlicher Schutzmechanismus für Kinder und eine bessere Möglichkeit, mögliche Gewalt oder schwerwiegende Grenzverletzungen objektiv .
Hier sollen Erzieher wie Kinder geschützt werden.
Wir brauchen mehr Transparenz, bessere Kontrollmöglichkeiten und wirksame Maßnahmen.
Wir fordern deshalb, dass Bayern die rechtlichen Möglichkeiten für eine solche Maßnahme prüft und verbindliche Rahmenbedingungen schafft.

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Das Anliegen
Forderung:
Wir fordern den Freistaat Bayern auf, die rechtlichen Voraussetzungen für eine datenschutzkonforme Videoüberwachung in Kindertagesstätten zu schaffen und geeignete Einsatzmöglichkeiten zum Schutz von Kindern zu prüfen.
Begründung:
Kinder verbringen einen großen Teil ihres Tages in Kindertagesstätten. Eltern müssen darauf vertrauen können, dass ihre Kinder dort sicher sind und mögliche Vorfälle zuverlässig aufgeklärt werden.
Bestehende Schutzkonzepte sind wichtig. Dennoch können Situationen, in denen der Verdacht auf Gewalt oder eine schwerwiegende Grenzverletzung besteht, im Nachhinein schwierig aufzuklären sein – insbesondere wenn unterschiedliche Aussagen vorliegen und keine unabhängigen Zeugen vorhanden sind.
Eine datenschutzkonforme Videoüberwachung könnte unter klaren gesetzlichen Vorgaben eine zusätzliche Möglichkeit darstellen, Geschehnisse nachvollziehbar zu machen und bei konkreten Verdachtsfällen zur Aufklärung beizutragen.
Dabei müssen die Persönlichkeitsrechte der Kinder und des Personals geschützt werden. Deshalb sollen klare Regeln für Einsatzbereiche, Speicherung, Zugriff, Löschung und die Verwendung der Aufnahmen gelten.
Unser Ziel ist keine Überwachung von Erzieherinnen und Erziehern unter Generalverdacht. Unser Ziel ist ein zusätzlicher Schutzmechanismus für Kinder und eine bessere Möglichkeit, mögliche Gewalt oder schwerwiegende Grenzverletzungen objektiv .
Hier sollen Erzieher wie Kinder geschützt werden.
Wir brauchen mehr Transparenz, bessere Kontrollmöglichkeiten und wirksame Maßnahmen.
Wir fordern deshalb, dass Bayern die rechtlichen Möglichkeiten für eine solche Maßnahme prüft und verbindliche Rahmenbedingungen schafft.

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Petition am 6. Oktober 2026 erstellt