Für eine konsequente juristische Strafverfolgung der Gruppenvergewaltigung in HH
Für eine konsequente juristische Strafverfolgung der Gruppenvergewaltigung in HH

Wir fordern ein konsequentes und zügiges Strafverfahren in solchen Fällen. Frauenfeindliche, antisemitische und homophobe Straftaten von jugendlichen Tätern sollen zudem statistisch erfasst werden, wobei der Herkunftsstatus und der soziokulturelle Hintergrund berücksichtigt werden sollen. Gesetzesänderungen sind unverzüglich auf den Weg zu bringen, wenn durch ein verändertes Täterprofil in diesen Strafverfahren aufgrund des jetzigen Jugendstrafrechts solche Taten faktisch nicht angemessen verfolgt und geahndet werden können.
P.S. „Keiner der Beschuldigten wurde bislang vernommen
Vernommen wurde bislang keiner der Beschuldigten von der Polizei. So aber sieht es die Gesetzeslage vor, die nach Vorgaben des Europäischen Parlaments als „Kinder-Richtlinie“ 2019 in Deutschland eingeführt wurde...
Das führt regelmäßig dazu, dass in den meisten Fällen überhaupt keine Aussage mehr stattfindet. Insgesamt sehe die Staatsanwaltschaft die „Kinder-Richtlinie“ kritisch. Bislang wurde keine Anklage gegen die Beschuldigten, die sich alle anwaltlich vertreten lassen, erhoben. Alle werden sich allerdings absehbar wegen der Tat vor Gericht verantworten müssen. Geurteilt wird bei dem Verfahren nach dem Jugendstrafrecht, das nicht eine Strafe, sondern den „erzieherischen Aspekt“ in den Vordergrund stellt. Zum Zeitpunkt der Tat waren alle Beschuldigten unter 21 Jahre alt…“