Mehr Transparenz in der (juristischen) mündlichen Prüfung

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Das Anliegen

Mehr Transparenz in der (juristischen) mündlichen Prüfung!


Mündliche Prüfungen, egal in welchem Fach und in welcher Ausbildung, sind besonders anfällig für subjektive Bewertungen und Willkür.
Dies ist besonders problematisch im Falle der juristischen Ausbildung, in der rund 20-40 % der Gesamtnote von der mündlichen Prüfung abhängt. 
Wenn man die mündliche Prüfung antritt, hat man in der Regel bereits rund 5 Jahre studiert und im Falle des 2. Staatsexamens 2 Jahre Referendariat abgeleistet. Jeder Jurist[1] weiß, wie viel von dieser Note abhängt: in der Regel der gesamte bevorstehende Karriereweg.


Die mündliche Prüfung sollte transparenter und kritikfähiger gestaltet werden, um für mehr Rechtssicherheit zu sorgen. Dies ist möglich, in dem die mündliche Prüfung festgehalten wird. zB könnte in jeder mündlichen Prüfung ein unabhängiger Protokollant eingesetzt werden, der Protokoll führt über die Prüfungsgespräche: Frage des Prüfers und Antwort des Prüflings. Die Protokollanten sind auch bei der Notenberatung anwesend - ohne jedoch ein Mitspracherecht zu haben. So wird nachvollziehbar dokumentiert, was der Prüfer zum Anlass eines Punktabzuges genommen hat und ob dieses Kriterium auch bei den Mitstreitern zu Punktabzügen geführt hat. 

Den Prüflingen wird eine Einsichtnahme in diese Protokolle gewährt, um ihnen eine Möglichkeit zu eröffnen, die mündliche Prüfung  im Nachgang anzugreifen. 
Die Protokollanten sind ihrerseits im besten Fall Volljuristen, die keine Prüfer im ersten oder zweiten Staatsexamen sind. Sie werden von den Prüfungsämtern bestellt und bezahlt.
Diese Protokolle ermöglichen es den Prüfungsämtern, im Falle einer Beschwerde, das Prüfungsgespräch nachzuvollziehen und insbesondere einen Vergleich zu den anderen Prüflingen zu ziehen und die entsprechenden Konsequenzen einzuleiten. 


Oder man zeichnet - unter Einhaltung von Datenschutzregeln - die Prüfungsgespräche auf. Es gibt Möglichkeiten die mdl. Prüfung transparent zu machen und Rechtssicherheit zu garantieren. 


Für eine fairere, transparentere und kritikfähigere mündliche Prüfung.
 


[1]Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird im Text das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter.

Bildquellenangabe: Thorben Wengert / pixelio.de

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Raghda LaftaPetitionsstarterin/Petitionsstarter

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