

Fordern Sie die farbliche Kennzeichnung von E-Fahrzeugkennzeichen
Das Anliegen
Petition: Blaue Kennzeichen für Elektrofahrzeuge und E-Kennzeichen-berechtigte Hybridfahrzeuge in Deutschland
Mehr Auswahl bei Wunschkennzeichen, klare Erkennbarkeit und weniger Einschränkungen für Halterinnen und Halter elektrifizierter Fahrzeuge!
Worum geht es?
In Deutschland können reine Elektrofahrzeuge und bestimmte Hybridfahrzeuge ein E-Kennzeichen erhalten, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Das zusätzliche „E“ am Ende des Kennzeichens schränkt jedoch die Auswahl an Wunschkennzeichen ein. Besonders bei kurzen oder stark nachgefragten Ortskennzeichen wird es dadurch schwieriger, eine gewünschte Buchstaben- und Zahlenkombination zu erhalten.
Da ein Kennzeichen grundsätzlich auf maximal acht Stellen begrenzt ist, nimmt das zusätzliche „E“ einen Platz in Anspruch, der sonst für die individuelle Kennzeichenkombination zur Verfügung stehen könnte. Das betrifft sowohl Halterinnen und Halter reiner Elektrofahrzeuge als auch Halterinnen und Halter E-Kennzeichen-berechtigter Hybridfahrzeuge.
Welche Nachteile entstehen, wenn das „E“ fehlt?
Ohne das „E“ am Ende des Kennzeichens ist ein berechtigtes Elektro- oder Hybridfahrzeug nicht ohne Weiteres anhand des Kennzeichens als solches erkennbar. Eine einheitliche und schnelle Identifizierung dieser Fahrzeuge wird dadurch erschwert.
Außerdem kann die Kennzeichnung wichtig sein, wenn bestimmte örtliche Vorteile oder Sonderregelungen an ein E-Kennzeichen gebunden sind. Fehlt die vorgeschriebene Kennzeichnung, können solche Vorteile möglicherweise nicht genutzt werden. Welche Regelungen gelten, hängt von den jeweiligen gesetzlichen und örtlichen Bestimmungen ab.
Eine einfache Alternative: Blaue Schrift für Elektrofahrzeuge und E-Kennzeichen-berechtigte Hybridfahrzeuge
Wir schlagen vor, blaue Schrift auf dem Kennzeichen als alternative Kennzeichnung für reine Elektrofahrzeuge und E-Kennzeichen-berechtigte Hybridfahrzeuge einzuführen.
Das zusätzliche „E“ am Ende des Kennzeichens könnte dadurch entfallen, ohne auf eine optisch erkennbare Kennzeichnung zu verzichten. Die blaue Schrift würde diese Fahrzeuge auf einen Blick kenntlich machen und zugleich mehr Möglichkeiten für individuelle Wunschkennzeichen schaffen.
Die bestehende Kennzeichenstruktur könnte dabei möglichst erhalten bleiben. Die genaue Umsetzung müsste hinsichtlich der rechtlichen Voraussetzungen, der Lesbarkeit, der technischen Standards und möglicher Kosten geprüft werden.
Welche Vorteile hätte diese Änderung?
Mehr Auswahl bei Wunschkennzeichen: Ohne das zusätzliche „E“ könnte mehr Platz für individuelle Buchstaben- und Zahlenkombinationen zur Verfügung stehen.
Bessere Erkennbarkeit: Blaue Schrift könnte eine einheitliche und schnell sichtbare Kennzeichnung ermöglichen.
Berücksichtigung berechtigter Hybridfahrzeuge: Auch Hybridfahrzeuge, die die gesetzlichen Voraussetzungen für ein E-Kennzeichen erfüllen, würden einbezogen.
Einheitliche Kennzeichnung: Eine alternative Kennzeichnungsform könnte die Identifizierung entsprechend berechtigter Fahrzeuge erleichtern.
Stärkung der Elektromobilität: Eine moderne und praktikable Lösung könnte den Alltag für Halterinnen und Halter elektrifizierter Fahrzeuge vereinfachen.
Unser Anliegen
Wir fordern die zuständigen Entscheidungsträger auf, die Einführung blauer Kennzeichenschrift als Alternative zum bisherigen E-Kennzeichen für reine Elektrofahrzeuge und E-Kennzeichen-berechtigte Hybridfahrzeuge zu prüfen und die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen.
Dabei soll sichergestellt werden, dass die neue Kennzeichnung rechtssicher ist, gut erkennbar bleibt und mit bestehenden Regelungen zu Park- und sonstigen Privilegien abgestimmt wird.
Unser Ziel ist eine unkomplizierte, moderne Lösung, die Elektrofahrzeuge und berechtigte Hybridfahrzeuge sichtbar macht und gleichzeitig mehr Freiheit bei der Wahl des eigenen Kennzeichens ermöglicht.
Mehr Wahlfreiheit. Mehr Sichtbarkeit. Mehr Elektromobilität.
Bitte unterstützen Sie diese Petition!
Michael Schmitt
Petitionsersteller
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Das Anliegen
Petition: Blaue Kennzeichen für Elektrofahrzeuge und E-Kennzeichen-berechtigte Hybridfahrzeuge in Deutschland
Mehr Auswahl bei Wunschkennzeichen, klare Erkennbarkeit und weniger Einschränkungen für Halterinnen und Halter elektrifizierter Fahrzeuge!
Worum geht es?
In Deutschland können reine Elektrofahrzeuge und bestimmte Hybridfahrzeuge ein E-Kennzeichen erhalten, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Das zusätzliche „E“ am Ende des Kennzeichens schränkt jedoch die Auswahl an Wunschkennzeichen ein. Besonders bei kurzen oder stark nachgefragten Ortskennzeichen wird es dadurch schwieriger, eine gewünschte Buchstaben- und Zahlenkombination zu erhalten.
Da ein Kennzeichen grundsätzlich auf maximal acht Stellen begrenzt ist, nimmt das zusätzliche „E“ einen Platz in Anspruch, der sonst für die individuelle Kennzeichenkombination zur Verfügung stehen könnte. Das betrifft sowohl Halterinnen und Halter reiner Elektrofahrzeuge als auch Halterinnen und Halter E-Kennzeichen-berechtigter Hybridfahrzeuge.
Welche Nachteile entstehen, wenn das „E“ fehlt?
Ohne das „E“ am Ende des Kennzeichens ist ein berechtigtes Elektro- oder Hybridfahrzeug nicht ohne Weiteres anhand des Kennzeichens als solches erkennbar. Eine einheitliche und schnelle Identifizierung dieser Fahrzeuge wird dadurch erschwert.
Außerdem kann die Kennzeichnung wichtig sein, wenn bestimmte örtliche Vorteile oder Sonderregelungen an ein E-Kennzeichen gebunden sind. Fehlt die vorgeschriebene Kennzeichnung, können solche Vorteile möglicherweise nicht genutzt werden. Welche Regelungen gelten, hängt von den jeweiligen gesetzlichen und örtlichen Bestimmungen ab.
Eine einfache Alternative: Blaue Schrift für Elektrofahrzeuge und E-Kennzeichen-berechtigte Hybridfahrzeuge
Wir schlagen vor, blaue Schrift auf dem Kennzeichen als alternative Kennzeichnung für reine Elektrofahrzeuge und E-Kennzeichen-berechtigte Hybridfahrzeuge einzuführen.
Das zusätzliche „E“ am Ende des Kennzeichens könnte dadurch entfallen, ohne auf eine optisch erkennbare Kennzeichnung zu verzichten. Die blaue Schrift würde diese Fahrzeuge auf einen Blick kenntlich machen und zugleich mehr Möglichkeiten für individuelle Wunschkennzeichen schaffen.
Die bestehende Kennzeichenstruktur könnte dabei möglichst erhalten bleiben. Die genaue Umsetzung müsste hinsichtlich der rechtlichen Voraussetzungen, der Lesbarkeit, der technischen Standards und möglicher Kosten geprüft werden.
Welche Vorteile hätte diese Änderung?
Mehr Auswahl bei Wunschkennzeichen: Ohne das zusätzliche „E“ könnte mehr Platz für individuelle Buchstaben- und Zahlenkombinationen zur Verfügung stehen.
Bessere Erkennbarkeit: Blaue Schrift könnte eine einheitliche und schnell sichtbare Kennzeichnung ermöglichen.
Berücksichtigung berechtigter Hybridfahrzeuge: Auch Hybridfahrzeuge, die die gesetzlichen Voraussetzungen für ein E-Kennzeichen erfüllen, würden einbezogen.
Einheitliche Kennzeichnung: Eine alternative Kennzeichnungsform könnte die Identifizierung entsprechend berechtigter Fahrzeuge erleichtern.
Stärkung der Elektromobilität: Eine moderne und praktikable Lösung könnte den Alltag für Halterinnen und Halter elektrifizierter Fahrzeuge vereinfachen.
Unser Anliegen
Wir fordern die zuständigen Entscheidungsträger auf, die Einführung blauer Kennzeichenschrift als Alternative zum bisherigen E-Kennzeichen für reine Elektrofahrzeuge und E-Kennzeichen-berechtigte Hybridfahrzeuge zu prüfen und die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen.
Dabei soll sichergestellt werden, dass die neue Kennzeichnung rechtssicher ist, gut erkennbar bleibt und mit bestehenden Regelungen zu Park- und sonstigen Privilegien abgestimmt wird.
Unser Ziel ist eine unkomplizierte, moderne Lösung, die Elektrofahrzeuge und berechtigte Hybridfahrzeuge sichtbar macht und gleichzeitig mehr Freiheit bei der Wahl des eigenen Kennzeichens ermöglicht.
Mehr Wahlfreiheit. Mehr Sichtbarkeit. Mehr Elektromobilität.
Bitte unterstützen Sie diese Petition!
Michael Schmitt
Petitionsersteller
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Petition am 24. Oktober 2026 erstellt