
Erhalt der finanziellen Entlastung für Kindergartenfamilien in der Gemeinde Aufhausen
Das Anliegen
Bürgerantrag gemäß Art. 18b Bayerische Gemeindeordnung
Erhalt der finanziellen Entlastung für Kindergartenfamilien in der Gemeinde Aufhausen ab 01.01.2027
Antrag
Wir beantragen, dass der Gemeinderat der Gemeinde Aufhausen sich mit der finanziellen Entlastung der Familien mit Kindergartenkindern ab dem 01.01.2027 befasst und eine kommunale Lösung beschließt.
Unser Ziel ist, dass Familien in Aufhausen auch ab dem 01.01.2027 weiterhin eine möglichst vergleichbare finanzielle Entlastung von den Kindergartenbeiträgen erhalten.
Der Gemeinderat möge daher prüfen und beschließen,
ab dem 01.01.2027 einen kommunalen Zuschuss zu den Elternbeiträgen für Kindergartenkinder zu gewähren,
dabei möglichst eine Entlastung in Höhe des bisherigen staatlichen Beitragszuschusses von 100 € monatlich pro Kindergartenkind zu ermöglichen,
sofern eine vollständige Übernahme nicht finanzierbar ist, zumindest einen angemessenen Teilbetrag dauerhaft zu übernehmen,
die konkrete Ausgestaltung des Zuschusses gemeinsam mit den Trägern der beiden Aufhausener Kindertageseinrichtungen zu beraten und
die Familien in Aufhausen rechtzeitig über die ab 2027 geltende Regelung zu informieren.
Begründung
Der bisherige staatliche Beitragszuschuss in Höhe von 100 € monatlich hat Familien mit Kindergartenkindern in den vergangenen Jahren erheblich entlastet.
Ab dem 01.01.2027 verändert sich die bisherige Form des staatlichen Beitragszuschusses. Die bisherige direkte Entlastung der Eltern entfällt. Die dadurch im Finanzierungssystem verbleibenden staatlichen Mittel sollen künftig anders in die Kindertagesbetreuung eingebracht werden.
Für die Familien besteht dadurch die Sorge, dass die bisherige finanzielle Entlastung bei ihnen nicht oder nur teilweise ankommt.
In der Gemeinde Aufhausen betrifft dies Familien in beiden örtlichen Kindertageseinrichtungen:
dem katholischen Kinderhaus Philipp Neri
dem Johanniter-Kinderhaus „Laberspatzen“
Die Gemeinde Aufhausen hat ein unmittelbares Interesse daran, dass Kinderbetreuung für Familien bezahlbar bleibt. Familienfreundliche und verlässliche Kinderbetreuung ist ein wichtiger Standortfaktor für eine Gemeinde und trägt dazu bei, dass junge Familien in Aufhausen leben, arbeiten und ihre Kinder betreuen lassen können.
Wir bitten den Gemeinderat daher, die zusätzliche finanzielle Belastung der Familien ab 2027 zu berücksichtigen und eine kommunale Lösung zu schaffen.
Dabei soll ausdrücklich eine faire Regelung für die Familien beider Aufhausener Kindertageseinrichtungen gefunden werden – unabhängig davon, welcher Träger die Betreuung übernimmt.
Wir möchten mit diesem Antrag keine bestimmte Finanzierungsform vorgeben. Vielmehr bitten wir den Gemeinderat, gemeinsam mit den zuständigen Trägern eine tragfähige Lösung zu entwickeln.
Unser Ziel ist eine familienfreundliche Lösung, durch die die bisherige Entlastung möglichst weitgehend erhalten bleibt.
Vertretungsberechtigte Personen
Für den Bürgerantrag werden folgende Personen als Vertreterinnen/Vertreter benannt:
Sophie Stocker
Christina Winkler
Johanna Schneider
Mit meiner Unterschrift unterstütze ich den vorstehenden Bürgerantrag.
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Das Anliegen
Bürgerantrag gemäß Art. 18b Bayerische Gemeindeordnung
Erhalt der finanziellen Entlastung für Kindergartenfamilien in der Gemeinde Aufhausen ab 01.01.2027
Antrag
Wir beantragen, dass der Gemeinderat der Gemeinde Aufhausen sich mit der finanziellen Entlastung der Familien mit Kindergartenkindern ab dem 01.01.2027 befasst und eine kommunale Lösung beschließt.
Unser Ziel ist, dass Familien in Aufhausen auch ab dem 01.01.2027 weiterhin eine möglichst vergleichbare finanzielle Entlastung von den Kindergartenbeiträgen erhalten.
Der Gemeinderat möge daher prüfen und beschließen,
ab dem 01.01.2027 einen kommunalen Zuschuss zu den Elternbeiträgen für Kindergartenkinder zu gewähren,
dabei möglichst eine Entlastung in Höhe des bisherigen staatlichen Beitragszuschusses von 100 € monatlich pro Kindergartenkind zu ermöglichen,
sofern eine vollständige Übernahme nicht finanzierbar ist, zumindest einen angemessenen Teilbetrag dauerhaft zu übernehmen,
die konkrete Ausgestaltung des Zuschusses gemeinsam mit den Trägern der beiden Aufhausener Kindertageseinrichtungen zu beraten und
die Familien in Aufhausen rechtzeitig über die ab 2027 geltende Regelung zu informieren.
Begründung
Der bisherige staatliche Beitragszuschuss in Höhe von 100 € monatlich hat Familien mit Kindergartenkindern in den vergangenen Jahren erheblich entlastet.
Ab dem 01.01.2027 verändert sich die bisherige Form des staatlichen Beitragszuschusses. Die bisherige direkte Entlastung der Eltern entfällt. Die dadurch im Finanzierungssystem verbleibenden staatlichen Mittel sollen künftig anders in die Kindertagesbetreuung eingebracht werden.
Für die Familien besteht dadurch die Sorge, dass die bisherige finanzielle Entlastung bei ihnen nicht oder nur teilweise ankommt.
In der Gemeinde Aufhausen betrifft dies Familien in beiden örtlichen Kindertageseinrichtungen:
dem katholischen Kinderhaus Philipp Neri
dem Johanniter-Kinderhaus „Laberspatzen“
Die Gemeinde Aufhausen hat ein unmittelbares Interesse daran, dass Kinderbetreuung für Familien bezahlbar bleibt. Familienfreundliche und verlässliche Kinderbetreuung ist ein wichtiger Standortfaktor für eine Gemeinde und trägt dazu bei, dass junge Familien in Aufhausen leben, arbeiten und ihre Kinder betreuen lassen können.
Wir bitten den Gemeinderat daher, die zusätzliche finanzielle Belastung der Familien ab 2027 zu berücksichtigen und eine kommunale Lösung zu schaffen.
Dabei soll ausdrücklich eine faire Regelung für die Familien beider Aufhausener Kindertageseinrichtungen gefunden werden – unabhängig davon, welcher Träger die Betreuung übernimmt.
Wir möchten mit diesem Antrag keine bestimmte Finanzierungsform vorgeben. Vielmehr bitten wir den Gemeinderat, gemeinsam mit den zuständigen Trägern eine tragfähige Lösung zu entwickeln.
Unser Ziel ist eine familienfreundliche Lösung, durch die die bisherige Entlastung möglichst weitgehend erhalten bleibt.
Vertretungsberechtigte Personen
Für den Bürgerantrag werden folgende Personen als Vertreterinnen/Vertreter benannt:
Sophie Stocker
Christina Winkler
Johanna Schneider
Mit meiner Unterschrift unterstütze ich den vorstehenden Bürgerantrag.
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Petition am 29. September 2026 erstellt