27.09.2026


Ich bin aus der Ukraine zurückgekehrt – aber ein Teil von mir ist noch immer dort …
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
liebe Menschen, die Elsa und Diana auf diesem Weg begleiten,
seit einiger Zeit habe ich nichts mehr geschrieben.
Nicht, weil nichts passiert wäre.
Ganz im Gegenteil.
Manchmal geschieht so viel, und man hat so viel zu sagen, dass man irgendwann nicht mehr weiß, wo man anfangen soll.
Und manchmal weiß man, dass man sprechen sollte – und schweigt trotzdem.
Vor einigen Wochen bin ich aus der Ukraine nach Deutschland zurückgekehrt. Nach einer langen Zeit der Trennung konnte ich fast einen Monat dort verbringen, wo meine Töchter leben.
Ich konnte sie wiedersehen.
Ich konnte sie in die Arme nehmen, mit ihnen sprechen, mit ihnen lachen.
Und ich habe Dinge gesehen und erlebt, die mich bis heute nachts nicht ruhig schlafen lassen.
Am 14. August war ich persönlich bei der letzten Gerichtsverhandlung in der Ukraine anwesend.
Ich habe dem Gericht alles vorgetragen, was ich über die Situation meiner Töchter, ihre Sicherheit, ihre Schule, ihre Gesundheit und ihr früheres Leben in Deutschland vortragen konnte – zusammen mit Unterlagen und Erklärungen.
Auch nach der Verhandlung habe ich die Ukraine nicht sofort verlassen.
Ich blieb.
Ich wollte bei meinen Töchtern sein.
Und ich hoffte, dass vielleicht endlich das geschehen würde, wofür ich seit mehr als zwei Jahren ausschließlich auf rechtlichem Wege kämpfe.
Doch am 11. September 2026 wurde die Entscheidung verkündet.
Das Gericht lehnte die Rückführung von Elsa und Diana nach Deutschland ab.
Als ich die Entscheidung las, war es nicht nur das Ergebnis gegen meinen Antrag, das mir wehgetan hat.
Noch schmerzhafter war für mich, dass viele der Sorgen, die ich hinsichtlich der Sicherheit, der schulischen Situation und der Gesundheit meiner Töchter vorgetragen hatte, sich in der abschließenden Bewertung nicht so wiederfanden, wie ich es erwartet hatte.
Und manche Sätze haben mich wirklich getroffen.
Vor Gericht wurde behauptet, der Vater unterstütze seine Kinder nicht. Auch in der gerichtlichen Entscheidung wurde auf eine fehlende finanzielle Unterstützung meinerseits Bezug genommen.
Ich habe diesen Satz eine ganze Weile angesehen.
Ich wusste nicht, ob ich wütend werden sollte.
Ob ich mich erklären sollte.
Oder ob ich – wie so oft – einfach schweigen sollte.
Ich habe nie Belege gesammelt, um zu beweisen, dass ich ein Vater bin
Als ich nach Deutschland zurückkam, musste ich zunächst das Leben wieder aufbauen, das ich für fast einen Monat zurückgelassen hatte.
Ich absolviere eine berufliche Weiterbildung an einer Akademie. Gleichzeitig arbeite ich – in einem Minijob und zusätzlich in Teilzeit.
An manchen Tagen ist die körperliche Arbeit wirklich schwer.
Ein Teil des Geldes, das ich mit dieser Arbeit verdiene, fließt in die Rechtskosten in der Ukraine. Ein anderer Teil dient der Unterstützung meiner Töchter und den Ausgaben, die mit ihnen verbunden sind.
Ich habe all das nie getan, damit ich eines Tages vor einem Richter einen Ordner auf den Tisch legen und sagen kann:
„Sehen Sie, ich bin ein guter Vater.“
Ich bin kein Vater, der seine Liebe und seine Verantwortung vorsorglich bei einer Behörde registriert, um sie eines Tages beweisen zu können.
Was ich getan habe, kam aus dem Herzen eines Vaters.
Vielleicht war es mein Fehler, immer zu glauben, dass manche Dinge so selbstverständlich sind, dass man sie nicht beweisen muss.
Vor Gericht wurde vieles über meine Person gesagt.
Zu vielem davon habe ich geschwiegen.
Denn ich wollte nicht, dass ein Verfahren über zwei Kinder zu einem Krieg wird, in dem zwei Erwachsene nur noch versuchen, ihren eigenen Charakter zu verteidigen.
Ich habe lediglich versucht, dem Gericht eine Sache verständlich zu machen:
Meine größte Sorge bin nicht ich selbst.
Meine Sorge sind Elsa und Diana.
Einen Monat lang lebte ich mitten in der Realität, in der meine Töchter leben
Für mich ist Krieg kein Bild mehr auf einem Fernsehbildschirm.
Ich war dort.
Es gab Nächte, in denen die Angriffe so heftig waren, dass das Gebäude, in dem ich mich befand, spürbar erschütterte.
Luftalarm.
Warnungen auf den Telefonen.
Geräusche in der Nacht.
Anspannung.
Plötzliches Aufschrecken aus dem Schlaf.
Ich habe mehrfach erlebt, wie die kleine Diana nachts aufschreckte.
Und Elsas Schule?
Bei Luftalarm können Stunden des Lebens dieser Kinder in unterirdischen Bereichen der Schule vergehen – gemeinsam mit vielen anderen Schülerinnen und Schülern unterschiedlichen Alters.
Ich war dort.
Ich habe diese Realität mit eigenen Augen gesehen.
Und anschließend musste ich eine Gerichtsentscheidung lesen, in der von der „Anpassung“ der Kinder an ihre gegenwärtige Lebenssituation gesprochen wird.
Seitdem lässt mich eine Frage nicht los:
Woran genau muss sich ein Mensch gewöhnen, damit wir sagen können, er habe sich angepasst?
An den Luftalarm?
Daran, mitten in der Nacht aufzuwachen?
Daran, dass ein normaler Schultag unterbrochen wird?
Daran, in einen Keller gehen zu müssen?
Menschen können sich an schwierige Umstände gewöhnen.
Aber:
Sich an eine Gefahr zu gewöhnen, macht die Gefahr nicht weniger gefährlich.
Und dann waren da Elsas Augen …
Noch bevor Elsa Deutschland verließ, sollte aufgrund einer Empfehlung im Zusammenhang mit ihrer Schule ihr Sehvermögen augenärztlich untersucht werden. Ich hatte bereits einen Termin für sie organisiert.
Auch nachdem die Kinder Deutschland verlassen hatten, habe ich wiederholt darauf hingewiesen, dass Elsas Augen untersucht werden sollten.
Mir wurde gesagt, es gebe kein Problem.
Doch als ich nach mehr als zwei Jahren endlich wieder neben meiner Tochter stand, fiel mir etwas Kleines auf.
Wenn sie etwas genau erkennen wollte, kniff sie ihre Augen leicht zusammen.
Ich bestand darauf, dass sie untersucht wird.
Schließlich ging sie zum Augenarzt.
Dabei stellte sich heraus, dass ihr Sehvermögen beeinträchtigt ist – nach den mir mitgeteilten Ergebnissen ungefähr minus 1,25 Dioptrien.
Heute trägt Elsa eine Brille.
Vielleicht ist das für jemanden nur eine Brille.
Für mich aber bleibt eine Frage:
Wenn ich nicht dort gewesen wäre und nicht darauf bestanden hätte – wann hätten wir es bemerkt?
Ein Gespräch mit Elsa, das ich nicht vergessen kann
Eines Tages fragte ich Elsa:
Warum bist du gegangen?
Du hast dich über deine Aufnahme am neuen Gymnasium gefreut.
Du hattest deine Schulsachen vorbereitet.
Du hast auf deinen ersten Schultag gewartet.
Warum hast du ausgerechnet einen Tag vor dem Beginn von etwas, auf das du dich so lange gefreut hattest, alles zurückgelassen?
Elsa weinte.
Und dann sagte sie etwas, das ich bis heute nicht vergessen kann:
„Ich weiß, dass ich in Deutschland erfolgreich war und dass alles gut war. Aber ich wollte nicht, dass Mama allein ist.“
Ich möchte niemals, dass meine Tochter zwischen ihrer Mutter und ihrem Vater wählen muss.
Sie darf ihre Mutter lieben.
Sie darf ihren Vater lieben.
Sie darf sich um ihre Mutter sorgen.
Aber ein Kind sollte nicht die Last der Einsamkeit eines Erwachsenen auf seinen eigenen Schultern tragen müssen.
Ein Kind sollte das Recht haben, einfach nur Kind zu sein.
Ich bin zurückgekehrt – aber das Verfahren ist nicht vorbei
Nach meiner Rückkehr nach Deutschland begannen die Schreiben wieder.
Ich stehe weiterhin mit dem Bundesamt für Justiz und Frau Henrike Wittler in Verbindung.
Mit meiner deutschen Rechtsanwältin, Frau Golder, habe ich über die Entscheidung und die weiteren Schritte gesprochen.
Und auch das Amtsgericht Göttingen – Familiengericht hat erneut nach dem Stand des Haager Verfahrens und der ukrainischen Entscheidung gefragt.
Meine Haltung dazu habe ich klar mitgeteilt:
Ich werde den rechtlichen Weg weitergehen.
Gegen die Entscheidung des ukrainischen Gerichts besteht ein Rechtsmittelweg, und ich beabsichtige, diesen zu nutzen.
Zugleich habe ich das deutsche Familiengericht darum gebeten, die hier anhängigen Verfahren zu meinen Eltern- und Sorgerechten nicht einfach ruhen zu lassen und zu prüfen, welche weiteren rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz dieser beiden Kinder bestehen.
Und das ist noch nicht alles.
Golkar v. Ukraine
Ich habe mich bereits zuvor auch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR / ECHR) gewandt.
Mein Verfahren ist dort offiziell unter folgenden Angaben registriert:
Golkar v. Ukraine
Application No. 14796/26
Ich habe meine Rechtsanwältin und die zuständigen deutschen Stellen gebeten zu prüfen, ob neben dem Rechtsmittelverfahren in der Ukraine weitere rechtliche Instrumente auf deutscher, europäischer oder internationaler Ebene zum Schutz der Kinder zur Verfügung stehen.
Ich verlange nichts, was außerhalb des Rechts liegt.
Im Gegenteil.
Nach allem, was in diesen zwei Jahren geschehen ist, hat sich eine Entscheidung in mir nicht verändert:
Ich möchte jeden rechtlich möglichen Weg bis zum Ende gehen.
Manchmal ist mein Körper erschöpft – aber mein Kopf schläft nicht
Inzwischen arbeite ich wieder.
Akademie.
Arbeit.
Briefe.
Anwälte.
Unterlagen.
Gerichte.
Rechtskosten.
Und immer wieder die Sorge um meine Töchter.
Manchmal bin ich nach einem langen Tag und körperlich anstrengender Arbeit so erschöpft, dass ich glaube, ich müsse nur meinen Kopf auf das Kissen legen und würde sofort einschlafen.
Dann geht das Licht aus.
Und mein Kopf beginnt erst richtig zu arbeiten.
Wo ist Elsa gerade?
Schläft Diana?
Wird es heute Nacht wieder Luftalarm geben?
Was passiert, wenn es einen Angriff gibt?
Findet morgen die Schule statt?
Müssen sie wieder nach unten in den Schutzraum?
Irgendwann schaue ich auf die Uhr.
Die Nacht ist fast vorbei.
Und am Morgen muss ich wieder aufstehen und arbeiten.
Vielleicht habe ich Ihnen deshalb eine Zeit lang nichts geschrieben.
Nicht, weil ich Sie vergessen hätte.
Manchmal hat ein Mensch so viel zu sagen, dass er nicht mehr weiß, wo er anfangen soll.
Ich bin noch hier
An alle Menschen, die Elsa und Diana während dieser Zeit begleitet haben.
An diejenigen, die mir geschrieben haben.
An diejenigen, die die Petition unterschrieben oder geteilt haben.
Und auch an diejenigen, die einfach nur still gewartet haben, um zu erfahren, wie es weitergeht:
Danke.
Ich weiß nicht, wie lange dieser Weg noch dauern wird.
Ich kann Ihnen nicht versprechen, wie das nächste Gericht entscheiden wird.
Aber eines kann ich versprechen:
Ich möchte nicht, dass Elsa oder Diana mich eines Tages fragen:
„Papa, gab es noch einen anderen Weg, den du nicht versucht hast?“
Ich möchte ihnen in die Augen schauen können und sagen:
Nein.
Jeden rechtlich möglichen Weg, der zu eurem Schutz offenstand, bin ich gegangen.
Ich gehe diesen Weg nicht weiter, um gegen die Mutter meiner Kinder zu kämpfen.
Und ich gehe ihn auch nicht weiter, um persönlich zu gewinnen.
Ich möchte nur, dass meine beiden Töchter wieder an einem Ort schlafen können, an dem die Geräusche der Nacht einfach die Geräusche einer gewöhnlichen Nacht sind.
An einem Ort, an dem Schule am Morgen einfach nur Schule ist.
An einem Ort, an dem ein Kind nicht wissen muss, was das Geräusch eines Luftalarms bedeutet.
Und an einem Ort, an dem Elsa und Diana wieder einfach nur Kinder sein dürfen.
Diese Geschichte ist noch nicht zu Ende.
Ich stehe noch immer.
Und ich suche weiterhin – auf dem Weg des Rechts – nach einem Weg, Elsa und Diana zurück in Sicherheit zu bringen.
Kioumars
Vater von Elsa und Diana ❤️❤️