

Genehmigen Sie die Mehrstaatigkeit in Deutschland!
Das Anliegen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, die deutschen Staatsangehörigen, fordern die Genehmigung der Mehrstaatigkeit ohne Ausnahmen für uns alle.
Damit fordern wir die Abschaffung eines gegenwärtig bestehenden, jedoch mittlerweile sinnlos gewordenen Prinzips des Staatsangehörigkeitsrechts der Bundesrepublik Deutschland. Es handelt sich dabei um das Prinzip der Vermeidung der doppelten Staatsangehörigkeit.
Unserer Meinung nach ist dieses Prinzip stark veraltet und dient nicht mehr seinem ursprünglichen Zweck. Darüber hinaus ist die Vermeidung der doppelten Staatsangehörigkeit im Zuge der Globalisierung zu einer Art Diskriminierung der deutschen Staatsangehörigen im Vergleich mit den Staatsangehörigen anderer europäischer Länder geworden.
I. Warum soll Deutschland die Mehrstaatigkeit sofort erlauben?
Jedes Jahr steigt der Anzahl der Staaten, die Gesetze bezüglich der Zulassung mehrerer Staatsangehörigkeiten erlassen. Heutzutage dürfen die Staatsangehörigen aller Nachbarländer Deutschlands mit der Ausnahme Österreichs und teilweise Hollands ihre Staatsangehörigkeit beim Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes beibehalten. Die Mehrstaatigkeit ist mit wenigen Ausnahmen in Nord- Mittel- und Südamerika, in der Mehrheit der Länder Europas, sowie in Australien und Neuseeland erlaubt. Seit 2007 ist sie in Belgien, seit 2008 in Luxemburg und seit 2012 in der Tschechischen Republik zugelassen.
Sogar Regierungschefs, die nicht gerade für eine demokratische Art zu regieren bekannt sind, wie Putin und Lukaschenko erlauben in Russland und Weissrussland die Mehrstaatigkeit. Die Tendenz geht dahin, dass im Laufe der nächsten Jahre werden immer mehr Länder die Mehrstaatigkeit zulassen. Das betrifft vor allem Länder EU und Nachfolgestaaten der Sowjetunion.
Soll Deutschland mitmachen? -- Ja, auf jeden Fall! Raus aus der Steinzeit! Ein Land, dass innerhalb der EU zu den treibenden Kräften gehört, kann es sich nicht leisten an diesem Punkt hinter fast allen anderen Mitgliedsstaten der EU zurückzubleiben!
II. Wieso gibt es noch diese Einschränkung?
Historisch gesehen wurde die Vermeidung der doppelten Staatsangehörigkeit zu folgendem Zwecken eingeführt:
Die Wehrpflicht.
Der Staatsbürger sollte nur den Streitkräften des Landes, dessen Staatsangehöriger er ist, dienen. Das sich an dieser Stelle aus der Mehrstaatigkeit ergebende Problem hat sich mit der Abschaffung der Wehrpflicht in Deutschland und den bilaterären Verträgen erledigt. Heutzutage gehört man Im Kriegsfall nur zu einer Armee.
III. Welche Vorteile hätte jeder Deutsche mit der Abschaffung des §25 StAG?
Die Zulassung der Mehrstaatigkeit hätte für uns alle folgende Vorteile:
- Das Recht, in ein anderes Land ein Stück deutscher Kultur mitzubringen und dort beizubehalten, ohne sich Sorgen zu machen, dass man nie wieder zurückkommen kann uns die Verbindung mit Deutschland abbrechen muss.
- Das Recht, als deutsche Staatsangehörige unsere Kinder unabhängig von ihrem Geburts- und Wohnort in deutscher Kultur zu erziehen und sie in Deutschland ausbilden zu lassen.
- Die Karrierefreiheit und Freizügigkeit für uns und unsere Kinder, die es ermöglicht z.B. problemlos in der EU und in den USA oder Kanada zu arbeiten.
- Das Recht, die Rentenleistungen aus den Staaten zu beziehen, in den man früher gearbeitet hat, deren Staatsangehörigkeit man aber aufgrund eines möglichen Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit nicht angenommen hat und in denen man nicht mehr wohnt.
- Für manche unter uns: Das Recht, ohne vorherige Genehmigungen (wie Aufenthaltserlaubnisse oder Visa) Verwandte in anderen Ländern sehen zu dürfen.
- Die erweiterte Reisefreiheit: Zwar führt beispielsweise der österrische Pass neben dem deutschen Pass zu keiner ergänzenden Reisefreiheit, allerdings führt der russische Pass zur visafreien Einreise nach Kuba, in alle Nachfolgestaaten der Sowjetunion und in die für Ausländer verbotenen Gebiete Russlands, wie die Tschukotka oder Diomede-Insel.
IV. Wer hat doch Recht auf die doppelte Staatsangehörigkeit in Deutschland
Zurzeit besitzen folgende Menschen das Recht auf Mehrstaatigkeit in Deutschland:
- Staatsbürger der EU
- Kinder, mit einem eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzenden Elternteil, die von Geburt aus die deutsche und die ausländische Staatsangehörigkeit erwerben
- Deutsche Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion
- Ein Teil der Kinder, die früher optionspflichtig waren.
- Flüchtlinge
- Staatsangehörige von Staaten, die keine Entlassung aus ihrer Staatsangehöriegkeit vorsehen (Brasilien, Argentinien etc.).
- Deutsche Staatsangehörige, die eine ausländische Staatsangehörigkeit vom Inland und vor 1999 erworben haben.
Die meisten von uns gehören jedoch zu keiner dieser Kategorien.
Wir wollen aber auch problemlos reisen, in anderen Staaten leben und arbeiten und sorglos in den Ruhezustand gehen können.
V. Unser Kompromiss
Zwischen der Wahl der deutschen oder ausländischen Staatsbürgerschaft ist ein Kompromiss möglich und er lautet:
Die Wahl beider Staatsbürgerschaften!
Deswegen fordern wir Folgendes:
- Die Anerkennung unseres Rechts, neben Deutschland zu einem anderen Land gehören zu dürfen
- Die Abschaffung des § 25 StAG (Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit)
- Die Abschaffung der Forderung nach §10 Abs.1 Satz 4 StAG (mann muss seine bestehenden Staatsangehörigkeiten aufgeben, um die deutsche zu erwerben)
Unterschriften:
- Deutsche Staatsbürger
- Ehemalige Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Deutschlands und deren Verwandten
- Ausländische Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, die sich aufgrund §10 Abs. 1 Satz 4 nicht in Deutschland einbürgern lassen, sich jedoch vollkommen in Deutschland integriert haben.

Petition geschlossen.
Das Anliegen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, die deutschen Staatsangehörigen, fordern die Genehmigung der Mehrstaatigkeit ohne Ausnahmen für uns alle.
Damit fordern wir die Abschaffung eines gegenwärtig bestehenden, jedoch mittlerweile sinnlos gewordenen Prinzips des Staatsangehörigkeitsrechts der Bundesrepublik Deutschland. Es handelt sich dabei um das Prinzip der Vermeidung der doppelten Staatsangehörigkeit.
Unserer Meinung nach ist dieses Prinzip stark veraltet und dient nicht mehr seinem ursprünglichen Zweck. Darüber hinaus ist die Vermeidung der doppelten Staatsangehörigkeit im Zuge der Globalisierung zu einer Art Diskriminierung der deutschen Staatsangehörigen im Vergleich mit den Staatsangehörigen anderer europäischer Länder geworden.
I. Warum soll Deutschland die Mehrstaatigkeit sofort erlauben?
Jedes Jahr steigt der Anzahl der Staaten, die Gesetze bezüglich der Zulassung mehrerer Staatsangehörigkeiten erlassen. Heutzutage dürfen die Staatsangehörigen aller Nachbarländer Deutschlands mit der Ausnahme Österreichs und teilweise Hollands ihre Staatsangehörigkeit beim Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes beibehalten. Die Mehrstaatigkeit ist mit wenigen Ausnahmen in Nord- Mittel- und Südamerika, in der Mehrheit der Länder Europas, sowie in Australien und Neuseeland erlaubt. Seit 2007 ist sie in Belgien, seit 2008 in Luxemburg und seit 2012 in der Tschechischen Republik zugelassen.
Sogar Regierungschefs, die nicht gerade für eine demokratische Art zu regieren bekannt sind, wie Putin und Lukaschenko erlauben in Russland und Weissrussland die Mehrstaatigkeit. Die Tendenz geht dahin, dass im Laufe der nächsten Jahre werden immer mehr Länder die Mehrstaatigkeit zulassen. Das betrifft vor allem Länder EU und Nachfolgestaaten der Sowjetunion.
Soll Deutschland mitmachen? -- Ja, auf jeden Fall! Raus aus der Steinzeit! Ein Land, dass innerhalb der EU zu den treibenden Kräften gehört, kann es sich nicht leisten an diesem Punkt hinter fast allen anderen Mitgliedsstaten der EU zurückzubleiben!
II. Wieso gibt es noch diese Einschränkung?
Historisch gesehen wurde die Vermeidung der doppelten Staatsangehörigkeit zu folgendem Zwecken eingeführt:
Die Wehrpflicht.
Der Staatsbürger sollte nur den Streitkräften des Landes, dessen Staatsangehöriger er ist, dienen. Das sich an dieser Stelle aus der Mehrstaatigkeit ergebende Problem hat sich mit der Abschaffung der Wehrpflicht in Deutschland und den bilaterären Verträgen erledigt. Heutzutage gehört man Im Kriegsfall nur zu einer Armee.
III. Welche Vorteile hätte jeder Deutsche mit der Abschaffung des §25 StAG?
Die Zulassung der Mehrstaatigkeit hätte für uns alle folgende Vorteile:
- Das Recht, in ein anderes Land ein Stück deutscher Kultur mitzubringen und dort beizubehalten, ohne sich Sorgen zu machen, dass man nie wieder zurückkommen kann uns die Verbindung mit Deutschland abbrechen muss.
- Das Recht, als deutsche Staatsangehörige unsere Kinder unabhängig von ihrem Geburts- und Wohnort in deutscher Kultur zu erziehen und sie in Deutschland ausbilden zu lassen.
- Die Karrierefreiheit und Freizügigkeit für uns und unsere Kinder, die es ermöglicht z.B. problemlos in der EU und in den USA oder Kanada zu arbeiten.
- Das Recht, die Rentenleistungen aus den Staaten zu beziehen, in den man früher gearbeitet hat, deren Staatsangehörigkeit man aber aufgrund eines möglichen Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit nicht angenommen hat und in denen man nicht mehr wohnt.
- Für manche unter uns: Das Recht, ohne vorherige Genehmigungen (wie Aufenthaltserlaubnisse oder Visa) Verwandte in anderen Ländern sehen zu dürfen.
- Die erweiterte Reisefreiheit: Zwar führt beispielsweise der österrische Pass neben dem deutschen Pass zu keiner ergänzenden Reisefreiheit, allerdings führt der russische Pass zur visafreien Einreise nach Kuba, in alle Nachfolgestaaten der Sowjetunion und in die für Ausländer verbotenen Gebiete Russlands, wie die Tschukotka oder Diomede-Insel.
IV. Wer hat doch Recht auf die doppelte Staatsangehörigkeit in Deutschland
Zurzeit besitzen folgende Menschen das Recht auf Mehrstaatigkeit in Deutschland:
- Staatsbürger der EU
- Kinder, mit einem eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzenden Elternteil, die von Geburt aus die deutsche und die ausländische Staatsangehörigkeit erwerben
- Deutsche Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion
- Ein Teil der Kinder, die früher optionspflichtig waren.
- Flüchtlinge
- Staatsangehörige von Staaten, die keine Entlassung aus ihrer Staatsangehöriegkeit vorsehen (Brasilien, Argentinien etc.).
- Deutsche Staatsangehörige, die eine ausländische Staatsangehörigkeit vom Inland und vor 1999 erworben haben.
Die meisten von uns gehören jedoch zu keiner dieser Kategorien.
Wir wollen aber auch problemlos reisen, in anderen Staaten leben und arbeiten und sorglos in den Ruhezustand gehen können.
V. Unser Kompromiss
Zwischen der Wahl der deutschen oder ausländischen Staatsbürgerschaft ist ein Kompromiss möglich und er lautet:
Die Wahl beider Staatsbürgerschaften!
Deswegen fordern wir Folgendes:
- Die Anerkennung unseres Rechts, neben Deutschland zu einem anderen Land gehören zu dürfen
- Die Abschaffung des § 25 StAG (Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit)
- Die Abschaffung der Forderung nach §10 Abs.1 Satz 4 StAG (mann muss seine bestehenden Staatsangehörigkeiten aufgeben, um die deutsche zu erwerben)
Unterschriften:
- Deutsche Staatsbürger
- Ehemalige Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Deutschlands und deren Verwandten
- Ausländische Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, die sich aufgrund §10 Abs. 1 Satz 4 nicht in Deutschland einbürgern lassen, sich jedoch vollkommen in Deutschland integriert haben.

Die Entscheidungsträger

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Petition am 1. November 2015 erstellt