Update zur PetitionTelematikinfrastruktur - der staatlich genehmigte Austausch von Patientendaten im Netz

Bundesdatenschützer warnt vor Elektronischer Patientenakte

Oliver ReichDeutschland
12.11.2020

Die Telematikinfrastruktur ist die Voraussetzung für die Anwendung der von der Bundesregierung geplanten elektronischen Patientenakte.

Der Bundesdatenschützer weist darauf hin, dass die Krankenkassen mit der elektronischen  Patientenakte gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen.

Es ist geplant, die in der elektronischen Patientenakte abgelegten Datensätze auf zentralen Servern zu speichern. Bisher fehlt eine Datenschutzfolgeabschätzung. Damit wird es unbefugten Personen  leichter gemacht, diese Daten auszulesen.

Die Telematik ist weder sicher noch hilfreich und verschlingt Unsummen von Geld und Ressourcen. Sensible Patientendaten sind gefährdet!

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