

AfD verbieten jetzt!
Das Anliegen
Meine Motivation:
Zitat von Margot Friedländer
Schaut nicht auf das, was euch trennt. Schaut auf das, was euch verbindet. Seid Menschen. Seid vernünftig.
Die Freiheit, die Würde des Menschen und die Stabilität unserer Demokratie gehören zu den höchsten Gütern unseres Grundgesetzes. Doch diese Fundamente unseres friedlichen Zusammenlebens stehen zunehmend unter Druck.
Ein Verbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes ist das stärkste Instrument, das unsere Verfassung zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vorsieht. Es ist kein politisches Werkzeug gegen Andersdenkende, sondern der verfassungsrechtliche Schutzschild einer wehrhaften Demokratie gegen Parteien, die unsere freiheitliche Ordnung untergraben wollen.
Die rechtliche Grundlage ist gegeben:
Das umfangreiche Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kommt nach detaillierter Auswertung von Äußerungen, Programmen und parlamentarischen Aktivitäten zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD erfüllt sind. Das Gutachten belegt verfassungsfeindliche Bestrebungen, Angriffe auf die Menschenwürde von Minderheiten sowie das systematische Aushöhlen rechtsstaatlicher Institutionen.
Nach Art. 21 Abs. 2 und 4 GG kann allein das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheiden. Ein solches Verfahren kann jedoch nur eingeleitet werden, wenn der Deutsche Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung einen entsprechenden Antrag stellen.
In diesem Sinne fordern wir die Verfassungsorgane auf, Verantwortung für den Erhalt unserer Rechtsordnung und den inneren Frieden im Land zu übernehmen:
Wir fordern den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung auf, umgehend beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD zu stellen.

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Das Anliegen
Meine Motivation:
Zitat von Margot Friedländer
Schaut nicht auf das, was euch trennt. Schaut auf das, was euch verbindet. Seid Menschen. Seid vernünftig.
Die Freiheit, die Würde des Menschen und die Stabilität unserer Demokratie gehören zu den höchsten Gütern unseres Grundgesetzes. Doch diese Fundamente unseres friedlichen Zusammenlebens stehen zunehmend unter Druck.
Ein Verbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes ist das stärkste Instrument, das unsere Verfassung zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vorsieht. Es ist kein politisches Werkzeug gegen Andersdenkende, sondern der verfassungsrechtliche Schutzschild einer wehrhaften Demokratie gegen Parteien, die unsere freiheitliche Ordnung untergraben wollen.
Die rechtliche Grundlage ist gegeben:
Das umfangreiche Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kommt nach detaillierter Auswertung von Äußerungen, Programmen und parlamentarischen Aktivitäten zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD erfüllt sind. Das Gutachten belegt verfassungsfeindliche Bestrebungen, Angriffe auf die Menschenwürde von Minderheiten sowie das systematische Aushöhlen rechtsstaatlicher Institutionen.
Nach Art. 21 Abs. 2 und 4 GG kann allein das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheiden. Ein solches Verfahren kann jedoch nur eingeleitet werden, wenn der Deutsche Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung einen entsprechenden Antrag stellen.
In diesem Sinne fordern wir die Verfassungsorgane auf, Verantwortung für den Erhalt unserer Rechtsordnung und den inneren Frieden im Land zu übernehmen:
Wir fordern den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung auf, umgehend beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD zu stellen.

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Petition am 28. Juni 2026 erstellt