Abschaffung der Erschließungsbeiträge für alte Straßen in Bayern

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Das Anliegen

Keine Erschließungsbeiträge für jahrzehntealte Straßen!
Bis zu 400.000 € für eine Straße, die seit Jahrzehnten existiert?

In Bayern können Eigentümer heute noch mit Erschließungsbeiträgen für Straßen konfrontiert werden, die seit 50, 60 oder sogar mehr als 80 Jahren bestehen. Begründung: Die Straße sei damals möglicherweise nur ein „Provisorium“ gewesen.

Dabei wurde 2016 gerade deshalb eine 25-Jahres-Regelung geschaffen, um jahrzehntelange Unsicherheit zu beenden.

 

Die kurze Chronologie
2013: Das Bundesverfassungsgericht fordert im Sinne des Vertrauensschutzes Belastungsklarheit und Belastungsvorhersehbarkeit bei Beiträgen für Bürger.

2016: Bayern ändert das Kommunalabgabengesetz und führt die 25-Jahres-Regel ein. Die Gemeinden werden aufgefordert, ihren alten Straßenbestand zu überprüfen.

2016–2021: Zahlreiche Gemeinden prüfen ihre alten Straßen und informieren ihre Bürger, welche Straßen künftig beitragsfrei sein sollen. Menschen treffen daraufhin finanzielle Entscheidungen – sie verkaufen oder kaufen Häuser, lösen Rücklagen auf oder investieren in ihre Immobilie.

2021: Die 25-Jahres-Frist läuft für entsprechende Altanlagen ab, die Herstellungsfiktion wird rechtskräftig.

Seitdem: Durch die Rechtsprechung kommt es zur 180 Grad Wende. Plötzlich sollen Zehntausende Straßen, die gerade noch als zukünftige beitragsfrei verkündet wurden – plötzlich nur noch ein „Provisorium“ darstellten. Da ein Provisorium nicht verjähren kann, sind all diese Straßen jetzt wieder beitragspflichtig, und mit inzwischen durchschnittlich rund 40.000 ERST-Erschließungsbeiträge bedroht. Die Bayerische Regierung bestreitet ihren Gesetzeswillen von 2016, der Grundlage für hunderte Kommunalbeschlüsse war.

Damit kann eine jahrzehntealte Straße heute wieder zum Ausgangspunkt einer enormen finanziellen Belastung werden. In Freising wurden trotz damals verkündeter Beitragsfreiheit jetzt sogar 75 Provisorien identifiziert, im kleinen Balzhausen sind es knapp 20, in Eichenau 18. Hochgerechnet auf die über 2000 Gemeinden in Bayern bedeutet das: Plötzlich sollen rund 50.000 Straßen niemals Straßen gewesen sein, sondern nachträglich und rückwirkend ein Provisorium! Damit sind rund 750.000 Familien davon betroffen - aber kaum jemand weiß es, weil die CSU keinen Handlungsbedarf sieht!

Was bedeutet das für die Menschen?
Aktuell sind schon über 100 laufende Fälle bekannt. In Wielenbach geht es nach den vorliegenden Fällen um Forderungen von bis zu 400.000 € für Gewerbetreibende und rund 200.000 € für einzelne Privatpersonen.

In Balzhausen mussten Häuser trotz früherer kommunaler Informationen über die Beitragsfreiheit verkauft werden. Inzwischen gibt es sogar zwei zivilrechtliche Verfahren im Zusammenhang mit solchen Immobilienverkäufen. Käufer und Verkäufer hatten sich auf die damalige kommunale Rechtslage verlassen.

Und in Eyb bei Ansbach zeigt sich ein weiteres Problem: Eine Kommune hatte Beiträge festgesetzt, die anschließend gerichtlich als unzulässig beurteilt wurden. Nur die beiden Bürger, die geklagt hatten, erhielten ihr Geld zurück. Die übrigen 46 Betroffenen gingen leer aus. Sie konnten entweder gar nicht erst klagen, weil sie kaum das Geld für die Straßen-Beiträge aufbringen konnten, oder sie haben auf die Kommune vertraut - und wurden bitter enttäuscht. „Man hätte ja klagen können“ ist keine Antwort auf das Problem der Rechtssicherheit.

Wie soll ein Bürger gegen einen Bescheid klagen, wenn er zunächst überhaupt nicht erkennen kann, dass die Forderung möglicherweise rechtswidrig ist – und gleichzeitig nicht weiß, wie er die Forderung, einen Anwalt und ein Gerichtsverfahren finanzieren soll? Die Kommunen können über Jahrzehnte hinweg Entscheidungen vorbereiten und ändern, die Bürger haben genau 4 Wochen Zeit, dann ist der Fall rechtskräftig.

Betroffen sind nur alte Straßen. An alten Straßen stehen alte Häuser, in denen zum Großteil ältere Menschen wohnen. Sie haben kein laufendes Erwerbseinkommen mehr, bekommen häufig keinen entsprechenden Immobilienkredit mehr und können nicht innerhalb weniger Wochen oder Monate zehntausende Euro zurücklegen.

Aber auch jungen Familien, die sich solche Häuser gerade erst gekauft haben, droht die Finanzierung zu platzen. Denn beim Kauf musste man nicht nachträglich und rückwirkend mit solchen Belastungen rechnen!

Für alle kann eine solche Forderung die Altersvorsorge und die Existenz gefährden.

In mindestens zwei uns bekannten Fällen verschlechterte sich der Gesundheitszustand von betroffenen älteren Frauen nach Bekanntwerden einer hohen Forderung dramatisch; sie verstarben wenige Monate später.

Das zeigt: Hier geht es nicht nur um Straßen und Kommunalfinanzen. Es geht um Menschen.

Und es betrifft jeden, der ein altes Haus kauft oder verkauft!
Jeden Tag werden in Bayern Häuser aus den 1950er-, 1960er-, 1970er- und 1980er-Jahren verkauft - ohne Rechtssicherheit ob man zukünftig noch fünf oder gar sechsstellige ERST-Erschließungsbeiträge aufbringen muss oder nicht!

Wer kann als Käufer wissen, ob die Straße vor seinem Haus vor 50 oder 60 Jahren endgültig hergestellt wurde?

Wer kann als Verkäufer wissen, ob die Gemeinde Monate oder Jahrzehnte später eine alte Straße plötzlich als „Provisorium“ bewertet? Denn ein Provisorium kann nie verjähren.

Und wer kann garantieren, dass nach dem Kauf nicht plötzlich eine Forderung von 30.000, 50.000, 100.000 oder sogar mehreren hunderttausend Euro entsteht? Findet die Kommune keine Unterlagen (die sie nach einer Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren auch noch ganz legal entsorgen darf oder schon entsorgt hat), dann ist der Bürger in der Beweispflicht. Im Fall Balzhausen wurde die Straße 1970 gebaut, aber seit über 10 Jahren lebt tatsächlich keiner mehr, der die Häuser gebaut hat. In der Beweispflicht ist die zweite, dritte und teils vierte Generation - oder eben der fünfte Eigentümer.

Sogar mehrere 500 Jahre alte Häuser werden in diesem Zug nun erst-erschlossen. Und das alles, weil die Kommunen jetzt keine Straßenausbaubeiträge mehr erheben dürfen. In ganz Europa gibt es nur noch zwei Länder, in denen die Bürger ihre Straßen selbst bezahlen müssen: Dänemark und Deutschland! Und bei uns erklärt man nun uralte Straßen einfach für Provisorien, nur weil die Kommunen pleite sind! Und die Bürger? Sind die von den Krisen und Teuerungen etwa nicht betroffen? Haben die keine Finanznöte? Doch, aber eben keine Lobby wie den Bayerischen Gemeindetag, der sich gegen die Abschaffung des Provisoriums wehrt, und dem die Bürger anscheinend völlig egal sind.

Das ist keine Rechtssicherheit - und keine Gerechtigkeit!

Unsere Forderung
Wir fordern deshalb eine klare gesetzliche Regelung für historische Erschließungsanlagen:

Keine Erschließungsbeiträge für Straßen, die seit Jahrzehnten als tatsächliche Erschließungsstraßen bestehen und auf deren Beitragsfreiheit Bürger und Eigentümer aufgrund der bisherigen Rechtslage, kommunaler Beschlüsse und öffentlicher Informationen vertrauen durften.

Es geht nicht darum, Kommunen ihre Finanzierung zu entziehen.

Es geht um Rechtssicherheit, Vertrauensschutz und Belastungsklarheit - und zwar auch für Bürger, nicht nur für Kommunen.

Wenn Bürger nicht auf ein Gesetz, ministerielle Erläuterungen und Gemeinderatsbeschlüsse vertrauen können – worauf sollen sie dann ihre finanziellen Lebensentscheidungen gründen?

Bitte helft mit, rettet Existenzen und 750.000 Familien in Bayern, die bedroht sind, plötzlich und unerwartet fünf oder gar sechsstellige ERST-Erschließungsgebühren für uralte Straßen zu zahlen - ohne es zu wissen, und damit ohne Chance, sich darauf vorbereiten zu können!

Vielen Dank und schöne Grüße

Stefan Stürminger

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