Erwähnung in den MedienWeg mit § 218: Abtreibung nicht länger im Strafgesetzbuch regeln!

Zervakis & Opdenhövel. Live. - Abtreibung in Deutschland - 150 Jahre §218 und nichts hat sich verändert

Vorgestellt bei www.prosieben.de
11.10.2021
Bei §218 handelt es sich um einen Paragraphen aus dem Kaiserreich, der Schwangerschaftsabbruch generell unter Strafe stellt - 150 Jahre später hat sich daran immer noch nichts geändert. Wir haben mit 2 betroffenen Frauen über ihre Abtreibung und den Einsatz für eine Veränderung gesprochen.
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