Beschneidungsverbot: Verbot von medizinisch nicht notwendigen Beschneidungen an Kindern.

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Das Anliegen

Nachdem das Kölner Landgericht die medizinisch nicht notwendige Beschneidung eines vier Jahre alten Kindes als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft hat, ist ein Gesetz erlassen worden, das Beschneidungen an Kindern ohne deren Einwilligung erlaubt.

Eltern haben kein Recht, ihren Kindern Schmerzen zuzufügen und sie irreversibel in der Intimzone zu verletzen, wenn sie meinen, dass dieser Brauch zum Bestandteil ihrer Kulturellen und religiösen Identität gehört, auch wenn sie erklären, dass diese tradierte Praxis für sie unverzichtbar ist.

Ich verlange, dass § 1631d BGB wieder abgeschafft wird oder dieses Gesetz zumindest so abgeändert wird, dass medizinisch unnötige Beschneidungen erst in einem Alter vorgenommen werden dürfen, in dem die Tragweite dieses Eingriffs von einem Jugendlichen beurteilt werden kann und die Entscheidung eigenverantwortlich getroffen werden kann. 

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Petition am 14. Mai 2016 erstellt