Schreiben vom 08.06.2026 an die EU-Ombudsfrau


Sehr geehrte Frau Bürgerbeauftragte,
vielen Dank für Ihr Schreiben und die Möglichkeit, unser Anliegen näher zu erläutern.
Unser Anliegen betrifft nicht den politischen Inhalt der Entscheidung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments (PETI), sondern die Art und Weise, wie unsere Petition Nr. 0543/2025 administrativ behandelt wurde.
Im Verlauf des Verfahrens haben wir mehrfach konkrete Argumente, Informationen und Nachweise vorgelegt. Auf diese Eingaben erhielten wir jedoch wiederholt standardisierte Antworten, die sich im Wesentlichen auf allgemeine Hinweise zu bestehenden EU-Initiativen und internationalen Standards beschränkten.
Auf die von uns vorgebrachten konkreten Sachverhalte wurde nicht eingegangen. Insbesondere wurde nicht erläutert,
welche Prüfschritte durchgeführt wurden,
welche Kriterien angewandt wurden,
aus welchen Gründen unsere konkreten Argumente nicht berücksichtigt wurden.
Aus den Antworten des PETI ist für uns nicht erkennbar, dass eine individuelle und sorgfältige Prüfung der Petition stattgefunden hat.
Besonders problematisch erscheint uns die Mitteilung, dass die Petition auf Grundlage der vorliegenden Informationen nicht weiterbearbeitet werde und keine weiteren Antworten erfolgen würden. Dadurch wurde das Verfahren faktisch beendet, ohne dass wir Gelegenheit hatten, auf die Begründung einzugehen, zusätzliche Informationen vorzulegen oder offene Fragen zu klären.
Unsere Petition wird von mehr als 81.400 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt. Gerade vor diesem Hintergrund halten wir eine transparente, nachvollziehbare und individuell begründete Behandlung für erforderlich.
Wir bitten die Europäische Bürgerbeauftragte daher zu prüfen,
ob die Grundsätze guter Verwaltung gemäß Artikel 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union eingehalten wurden,
ob die Petition tatsächlich individuell geprüft wurde,
ob die Begründungspflicht und die Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit erfüllt wurden,
und ob die wiederholte Verwendung standardisierter Antworten ohne inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Argumenten den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht.
Für die Prüfung stellen wir gerne sämtliche Korrespondenz mit dem Petitionsausschuss sowie die von uns eingereichten Unterlagen zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für die Prüfung unseres Anliegens.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Urban
Rainer Gaertner