Freier Zugang zu Heiligen Messen und zu den Sakramenten ohne 3 G / 2 G in Rheinland-Pfalz


Freier Zugang zu Heiligen Messen und zu den Sakramenten ohne 3 G / 2 G in Rheinland-Pfalz
Das Problem
Freier Zugang zu Heiligen Messen und zum Sakramentenempfang ohne 3 G / 2 G in Rheinland-Pfalz - keine Spaltung der Gläubigen!
Das Land Rheinland-Pfalz hat entschieden eine Testpflicht für Ungeimpfte für die Teilnahme an Gottesdiensten einzuführen, obwohl die Religionsfreiheit im Grundgesetz Artikel 4 wie folgt definiert ist und nicht eingeschränkt werden darf (Schrankenfreiheit):
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Alle Hygiene, sowie Abstandsregeln wurden immer sehr sorgfältig kontrolliert und eingehalten und die Gotteshäuser waren NIE Pandemietreiber.
Unsere katholische Kirche soll Ihre Türen jedem einzelnen Menschen offenhalten und niemanden ausschließen.
Gerade in dieser besonderen Zeit ist das Heilige Messopfer für viele Menschen von existentieller Bedeutung.
Religionsfreiheit heißt auch, seinen Glauben leben zu dürfen unabhängig vom Impfstatus.
Gläubigen die Messe durch 3G / 2G zu verweigern ist ein unerlaubter Eingriff in die Religionsfreiheit, ein Verstoß gegen den christlichen Auftrag und bedeutet zugleich ein Ausschluss von den Sakramenten.
Eine Ausgrenzung von Menschen durch 3G / 2G widerspricht dem katholischen Glauben.
Wir erwarten von den Bischöfen der betroffenen Bistümer: Limburg, Trier, Mainz und Speyer , dass sie sich für die sofortige Abschaffung der Testpflicht für Gottesdienste und für den freien Zugang zu den Heiligen Messen einsetzen und für den freien Sakramentenempfang einstehen.
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Das Problem
Freier Zugang zu Heiligen Messen und zum Sakramentenempfang ohne 3 G / 2 G in Rheinland-Pfalz - keine Spaltung der Gläubigen!
Das Land Rheinland-Pfalz hat entschieden eine Testpflicht für Ungeimpfte für die Teilnahme an Gottesdiensten einzuführen, obwohl die Religionsfreiheit im Grundgesetz Artikel 4 wie folgt definiert ist und nicht eingeschränkt werden darf (Schrankenfreiheit):
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Alle Hygiene, sowie Abstandsregeln wurden immer sehr sorgfältig kontrolliert und eingehalten und die Gotteshäuser waren NIE Pandemietreiber.
Unsere katholische Kirche soll Ihre Türen jedem einzelnen Menschen offenhalten und niemanden ausschließen.
Gerade in dieser besonderen Zeit ist das Heilige Messopfer für viele Menschen von existentieller Bedeutung.
Religionsfreiheit heißt auch, seinen Glauben leben zu dürfen unabhängig vom Impfstatus.
Gläubigen die Messe durch 3G / 2G zu verweigern ist ein unerlaubter Eingriff in die Religionsfreiheit, ein Verstoß gegen den christlichen Auftrag und bedeutet zugleich ein Ausschluss von den Sakramenten.
Eine Ausgrenzung von Menschen durch 3G / 2G widerspricht dem katholischen Glauben.
Wir erwarten von den Bischöfen der betroffenen Bistümer: Limburg, Trier, Mainz und Speyer , dass sie sich für die sofortige Abschaffung der Testpflicht für Gottesdienste und für den freien Zugang zu den Heiligen Messen einsetzen und für den freien Sakramentenempfang einstehen.
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Petition am 24. November 2021 erstellt