Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - Arbeitgeber*innen-Modell in Berlin steht vor dem Aus!

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Marianne Schulz-Rubach und 16 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Beschreibung der Petition in Einfacher Sprache - den Text in Alltagssprache finden Sie weiter unten.

Persönliche Assistenz im Arbeitgeber*innen-Modell ist in Gefahr 
Menschen mit Behinderung brauchen oft Unterstützung – zum Beispiel beim Arbeiten, Einkaufen oder Reisen.
Mit Persönlicher Assistenz können sie selbst bestimmen, wer sie unterstützt, wann und wie.
Das nennt man Selbstbestimmung.

Im Arbeitgeber*innen-Modell (AGM) sind Menschen mit Behinderung selbst die Chefs.
Sie stellen ihre Assistent*innen ein, planen Dienstzeiten und bezahlen die Löhne.
Ohne diese Hilfe könnten viele ihren Alltag nicht schaffen.

Gleiche Arbeit – gleicher Lohn
Bei großen Assistenzdiensten in Berlin bekommen Assistentinnen seit 2019 mehr Geld (Entgeltgruppe 5).
Im AGM wurde der Lohn aber nicht angepasst – viele Assistentinnen bekommen nur Entgeltgruppe 3.
Darum gründeten sich 2021 die AAPA – Arbeitsgemeinschaft der behinderten Arbeitgeber*innen.
Sie verhandelten mit ver.di einen eigenen Tarifvertrag, der die gleiche Bezahlung vorsieht.
Dieser gilt aber nur bis Ende 2025. Danach soll es keine Anpassung mehr geben.

Neue Probleme
Seit Juli 2025 gelten neue Sparvorgaben vom Land Berlin.
Weniger Geld gibt es für:
Assistent*innen, Teamtreffen und Unterstützung durch Budgetbegleitung
Das macht das AGM schwächer und gefährdet die Selbstbestimmung.

Unsere Forderung an den Berliner Senat:
Erkennen Sie den Tarifvertrag dauerhaft an. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
Das Arbeitgeber*innen-Modell ist kostengünstiger und stärkt die Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderung.
Wenn es verschwindet, kostet das Berlin viel mehr Geld.

--

Beschreibung der Petition in Alltagssprache

Persönliche Assistenz im  Arbeitgeber*innen-Modell ist ein wichtiges Instrument der Selbstbestimmung und Teilhabe  für Menschen mit Behinderung. Es bietet die Möglichkeit,  selbst über das Leben zu bestimmen. Als Arbeitgeber*innen ihrer Assistenzkräfte stellen Menschen mit Behinderung diese direkt ein, führen Vorstellungsgespräche, organisieren Dienstpläne und führen Lohnabrechnungen durch. Sie entscheiden eigenständig, wer wann, wo und wie unterstützt, sei es im alltäglichen Leben, bei der Arbeit, in der Freizeit oder auf Reisen.

Die Leistungsform „Persönliche Assistenz“ ist in § 17 des Berliner Rahmenvertrags Eingliederungshilfe definiert. 

Ohne die Persönliche Assistenz könnten Menschen mit Behinderung ihren Alltag nicht mehr bewältigen, ihrer Arbeit nicht nachgehen, nicht essen / trinken, sich nicht pflegen, ihren Hobbys nicht nachgehen, ... - schlichtweg nicht leben.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2019 haben die beiden großen Assistenzdienste in Berlin mit ver.di jeweils einen Haustarifvertrag abgeschlossen. Demnach werden Assistent*in-nen, die dort beschäftigt sind, auf Grundlage eines neu entwickelten Tätigkeits-merkmals nach TV L-Entgeltgruppe (EG) 5 bezahlt. Im Gegensatz zu der davor üblichen Verfahrensweise wurden im Zuge der Umsetzung der Tarifverträge die Löhne im AGM nicht entsprechend der Löhne bei den Assistenzdiensten angehoben. Das heißt, dass die behinderten Arbeitgeber*in-nen ihre Assistenzkräfte weiterhin nur nach der schlechter vergüteten TV L-Entgelt-gruppe 3 entlohnen konnten. 

Die behinderten Arbeitgeber*innen schlossen sich 2021 zu der Arbeitsgemeinschaft der behinderten Arbeitgeber*innen mit Persönlicher Assistenz (AAPA) e. V. zusammen und verhandelten mit ver.di den Assistenzdiensten entsprechenden Tarifvertrag. Eine Niederschriftserklärung, die das Verhandlungsergebnis zusammenfasst, liegt der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung seit 14.9.2021 vor. 

Die aktuell gültige Fachliche Weisung Nr. 01/2025 vom 20.02.2025 sichert die Entlohnung der bei behinderten Personen angestellten Assistenzkräfte nach EG 5 (Stand 2022) jedoch nur bis zum Ende der Haushaltsperiode am 31.12.2025 zu und schließt Tarifanpassungen aus. 

Liebe Senatorin Cansel Kiziltepe, lieber Senator Stefan Evers,
wir fordern Sie als politische Verantwortliche in Berlin auf, den Tarifvertrag der behinderten Arbeitgeber*innen und ver.di und zukünftige Änderungstarifverträge vollumfänglich und unbefristet anzuerkennen. Wir fordern nur die Angleichung des Tarifvertrages auf das gleiche Lohnniveau der beiden großen Assistenzdienste "Ambulante Dienste" und "Neue Lebenswege".

Unterstützen Sie die Unabhängigkeit und das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung.

Es reicht der Senatsverwaltung für Soziales nicht aus, das AGM durch eine zu geringe Entlohnung der Assistenzkräfte ab 1.1.2026 auszutrocknen. In einem „Info-Schreiben“, das im Mai/Juni 2025 versendet wurde, informierte das Landesamt für Gesundheit und Soziales die behinderten Arbeitgeber*innen über neue Vorgaben für die einzureichende jährliche Kostenkalkulation, welche die Grundlage der Bewilligung der Kosten für das AGM bildet. Diese neuen Vorgaben zur weiteren Senkung der Kosten für das AGM gelten bereits seit 1.7.2025 und sind völlig realitätsfremd und widersprechen de Idee des Persönlichen Budgets, mit dem das AGM finanziert wird.

So wurden jetzt bereits die Anzahl der refinanzierten Stunden für die Budgetbegleitung, für die Einarbeitung neuer Assistent*innen und für die Teamtreffen drastisch gekürzt. (Bei den Assistenzdiensten ist über die Stundensätze nach wie vor die Finanzierung des realen Bedarfs gesichert.) 

Dadurch ist das AGM zusätzlich gefährdet. Wohlgemerkt: Das AGM war und ist auch ohne diese neuen Vorgaben stets kostengünstiger als die entsprechende Leistung der Assistenzdienste, aufgrund keiner Overhead-Kosten für Büromiete, -personal oder Supervision.

Aktuell geht es um die Planung des Doppelhaushalts 2026/2027: Hier müssen ausreichend Finanzmittel bereitgestellt werden, um die Konkurrenzfähigkeit –und damit den Fortbestand –des Arbeitgeber*innen-Modells zu sichern. 

Bitte unterstützen Sie uns dabei! 

Gleiche Arbeit muss gleich bezahlt werden –noch dazu, wenn das Arbeitgeber*innen-Modell dann trotzdem noch kostengünstiger ist! 

Weg mit realitätsfremden Vorgaben zur Mittelverwendung! Würden alle behinderten Arbeitgeber*innen zu Assistenzdiensten wechseln müssen, entstünden dem Land Berlin Mehrkosten in zweistelliger Millionenhöhe! 

avatar of the starter
Jasper DombrowskiPetitionsstarter*inChefredakteur | Grafiker | Referent | Theaterperformer | Workshops | Moderator der Sendung „3M“ | YouTube Projekt „Jasper kann‘s“ linktr.ee/jasperdombrowsk
Erfolg
Diese Petition war mit 2.971 Unterstützer*innen erfolgreich!
Aktuelle Unterzeichner*innen:
Marianne Schulz-Rubach und 16 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Beschreibung der Petition in Einfacher Sprache - den Text in Alltagssprache finden Sie weiter unten.

Persönliche Assistenz im Arbeitgeber*innen-Modell ist in Gefahr 
Menschen mit Behinderung brauchen oft Unterstützung – zum Beispiel beim Arbeiten, Einkaufen oder Reisen.
Mit Persönlicher Assistenz können sie selbst bestimmen, wer sie unterstützt, wann und wie.
Das nennt man Selbstbestimmung.

Im Arbeitgeber*innen-Modell (AGM) sind Menschen mit Behinderung selbst die Chefs.
Sie stellen ihre Assistent*innen ein, planen Dienstzeiten und bezahlen die Löhne.
Ohne diese Hilfe könnten viele ihren Alltag nicht schaffen.

Gleiche Arbeit – gleicher Lohn
Bei großen Assistenzdiensten in Berlin bekommen Assistentinnen seit 2019 mehr Geld (Entgeltgruppe 5).
Im AGM wurde der Lohn aber nicht angepasst – viele Assistentinnen bekommen nur Entgeltgruppe 3.
Darum gründeten sich 2021 die AAPA – Arbeitsgemeinschaft der behinderten Arbeitgeber*innen.
Sie verhandelten mit ver.di einen eigenen Tarifvertrag, der die gleiche Bezahlung vorsieht.
Dieser gilt aber nur bis Ende 2025. Danach soll es keine Anpassung mehr geben.

Neue Probleme
Seit Juli 2025 gelten neue Sparvorgaben vom Land Berlin.
Weniger Geld gibt es für:
Assistent*innen, Teamtreffen und Unterstützung durch Budgetbegleitung
Das macht das AGM schwächer und gefährdet die Selbstbestimmung.

Unsere Forderung an den Berliner Senat:
Erkennen Sie den Tarifvertrag dauerhaft an. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
Das Arbeitgeber*innen-Modell ist kostengünstiger und stärkt die Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderung.
Wenn es verschwindet, kostet das Berlin viel mehr Geld.

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Beschreibung der Petition in Alltagssprache

Persönliche Assistenz im  Arbeitgeber*innen-Modell ist ein wichtiges Instrument der Selbstbestimmung und Teilhabe  für Menschen mit Behinderung. Es bietet die Möglichkeit,  selbst über das Leben zu bestimmen. Als Arbeitgeber*innen ihrer Assistenzkräfte stellen Menschen mit Behinderung diese direkt ein, führen Vorstellungsgespräche, organisieren Dienstpläne und führen Lohnabrechnungen durch. Sie entscheiden eigenständig, wer wann, wo und wie unterstützt, sei es im alltäglichen Leben, bei der Arbeit, in der Freizeit oder auf Reisen.

Die Leistungsform „Persönliche Assistenz“ ist in § 17 des Berliner Rahmenvertrags Eingliederungshilfe definiert. 

Ohne die Persönliche Assistenz könnten Menschen mit Behinderung ihren Alltag nicht mehr bewältigen, ihrer Arbeit nicht nachgehen, nicht essen / trinken, sich nicht pflegen, ihren Hobbys nicht nachgehen, ... - schlichtweg nicht leben.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2019 haben die beiden großen Assistenzdienste in Berlin mit ver.di jeweils einen Haustarifvertrag abgeschlossen. Demnach werden Assistent*in-nen, die dort beschäftigt sind, auf Grundlage eines neu entwickelten Tätigkeits-merkmals nach TV L-Entgeltgruppe (EG) 5 bezahlt. Im Gegensatz zu der davor üblichen Verfahrensweise wurden im Zuge der Umsetzung der Tarifverträge die Löhne im AGM nicht entsprechend der Löhne bei den Assistenzdiensten angehoben. Das heißt, dass die behinderten Arbeitgeber*in-nen ihre Assistenzkräfte weiterhin nur nach der schlechter vergüteten TV L-Entgelt-gruppe 3 entlohnen konnten. 

Die behinderten Arbeitgeber*innen schlossen sich 2021 zu der Arbeitsgemeinschaft der behinderten Arbeitgeber*innen mit Persönlicher Assistenz (AAPA) e. V. zusammen und verhandelten mit ver.di den Assistenzdiensten entsprechenden Tarifvertrag. Eine Niederschriftserklärung, die das Verhandlungsergebnis zusammenfasst, liegt der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung seit 14.9.2021 vor. 

Die aktuell gültige Fachliche Weisung Nr. 01/2025 vom 20.02.2025 sichert die Entlohnung der bei behinderten Personen angestellten Assistenzkräfte nach EG 5 (Stand 2022) jedoch nur bis zum Ende der Haushaltsperiode am 31.12.2025 zu und schließt Tarifanpassungen aus. 

Liebe Senatorin Cansel Kiziltepe, lieber Senator Stefan Evers,
wir fordern Sie als politische Verantwortliche in Berlin auf, den Tarifvertrag der behinderten Arbeitgeber*innen und ver.di und zukünftige Änderungstarifverträge vollumfänglich und unbefristet anzuerkennen. Wir fordern nur die Angleichung des Tarifvertrages auf das gleiche Lohnniveau der beiden großen Assistenzdienste "Ambulante Dienste" und "Neue Lebenswege".

Unterstützen Sie die Unabhängigkeit und das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung.

Es reicht der Senatsverwaltung für Soziales nicht aus, das AGM durch eine zu geringe Entlohnung der Assistenzkräfte ab 1.1.2026 auszutrocknen. In einem „Info-Schreiben“, das im Mai/Juni 2025 versendet wurde, informierte das Landesamt für Gesundheit und Soziales die behinderten Arbeitgeber*innen über neue Vorgaben für die einzureichende jährliche Kostenkalkulation, welche die Grundlage der Bewilligung der Kosten für das AGM bildet. Diese neuen Vorgaben zur weiteren Senkung der Kosten für das AGM gelten bereits seit 1.7.2025 und sind völlig realitätsfremd und widersprechen de Idee des Persönlichen Budgets, mit dem das AGM finanziert wird.

So wurden jetzt bereits die Anzahl der refinanzierten Stunden für die Budgetbegleitung, für die Einarbeitung neuer Assistent*innen und für die Teamtreffen drastisch gekürzt. (Bei den Assistenzdiensten ist über die Stundensätze nach wie vor die Finanzierung des realen Bedarfs gesichert.) 

Dadurch ist das AGM zusätzlich gefährdet. Wohlgemerkt: Das AGM war und ist auch ohne diese neuen Vorgaben stets kostengünstiger als die entsprechende Leistung der Assistenzdienste, aufgrund keiner Overhead-Kosten für Büromiete, -personal oder Supervision.

Aktuell geht es um die Planung des Doppelhaushalts 2026/2027: Hier müssen ausreichend Finanzmittel bereitgestellt werden, um die Konkurrenzfähigkeit –und damit den Fortbestand –des Arbeitgeber*innen-Modells zu sichern. 

Bitte unterstützen Sie uns dabei! 

Gleiche Arbeit muss gleich bezahlt werden –noch dazu, wenn das Arbeitgeber*innen-Modell dann trotzdem noch kostengünstiger ist! 

Weg mit realitätsfremden Vorgaben zur Mittelverwendung! Würden alle behinderten Arbeitgeber*innen zu Assistenzdiensten wechseln müssen, entstünden dem Land Berlin Mehrkosten in zweistelliger Millionenhöhe! 

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Jasper DombrowskiPetitionsstarter*inChefredakteur | Grafiker | Referent | Theaterperformer | Workshops | Moderator der Sendung „3M“ | YouTube Projekt „Jasper kann‘s“ linktr.ee/jasperdombrowsk

Erfolg

Diese Petition war mit 2.971 Unterstützer*innen erfolgreich!

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Die Entscheidungsträger*innen

Stefan Evers
Stefan Evers
Cansel Kiziltepe
Cansel Kiziltepe

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