Hiermit wird die zuständige Staatsanwaltschaft aufgefordert, Tom H. aus Betzdorf, für seine Straftat von brutaler Tierquälerei die Höchststrafe zu beantragen .

Das Problem

Tierquälerei sollte endlich mit eine Gefängnisstrafe verurteilt werden. Durch die aktuell geringen Sanktionen hält es leider viele Tierquäler nicht ausreichend davon ab um weiterhin Tiere zu quälen. Sie schrecken nicht einmal mehr davon ab (wie im aktuellen Fall), es öffentlich zu machen.

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Das Problem

Tierquälerei sollte endlich mit eine Gefängnisstrafe verurteilt werden. Durch die aktuell geringen Sanktionen hält es leider viele Tierquäler nicht ausreichend davon ab um weiterhin Tiere zu quälen. Sie schrecken nicht einmal mehr davon ab (wie im aktuellen Fall), es öffentlich zu machen.

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Die Entscheidungsträger*innen

Staatsanwaltschaft Koblenz, Deinhardpassage 1, 56068 Koblenz
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