Der Rechtsstaat ist in Gefahr! 5 Missstände! Diese Fakten zeigen, wie brisant die Lage ist


Der Rechtsstaat ist in Gefahr! 5 Missstände! Diese Fakten zeigen, wie brisant die Lage ist
Das Problem
Die "Maulkörbe für Richter".
Es gibt in Bayern und in Baden-Württemberg eine Richter-Staatsanwalt-Rotation. Zusammengefasste Information. Wen ein Richter in Bayern oder Baden-Württemberg, sich nicht an eine telefonische Weisung hält, kann er (auch gegen seinen Willen) sehr schnell Staatsanwalt werden. Und als solcher untersteht er dann dem Justizminister direkt. Der dafür sorgen kann, dass, dessen Arbeitsbedingungen so schlecht werden, dass der ehemalige Richter dann von sich aus kündigt. Das ist unserer Ansicht nach ein Verstoß gegen Artikel 15 (Berufsfreiheit und Recht zu arbeiten) und Artikel 47 (Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht) der EU-Grundrechtecharta. Und Richter sind meist sehr stark mit ihrem Sessel verbunden.
Wir fordern die Abschaffung der "Maulsperre für Staatsanwälte".
Justizminister sind (telefonisch) gegenüber den Staatsanwälten weisungsbefugt gemäß § 147 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz). Durch § 146 GVG müssen die Beamten der Staatsanwaltschaft den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen. Ein Telefonanruf und der Staatsanwalt kann nicht mehr frei entscheiden. Dadurch steht dem Machtmissbraucht Tür und Tor offen. Denn eine telefonische Weisung ist nicht nachzuweisen.
Es gibt in Deutschland eine indirekte Doppelbestrafung.
Gemäß Artikel 103 Grundgesetz– Ne bis in idem - ist eine Doppelbestrafung verboten. Wenn aber eine Vorstrafe vorliegt, fällt die Strafe in Deutschland in der Regel aber höher aus. Was eine indirekte Doppelbestrafung darstellt.
Es gibt in Deutschland keine Prozesskostenhilfe gemäß verbindlichen EU-Recht im Strafrecht.
In Artikel 4 Abs. 5 der Richtlinie (EU) 2016/1919 steht, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass die Prozesskostenhilfe „unverzüglich und spätestens vor einer Befragung durch die Polizei, … oder vor bestimmten Ermittlungs- oder Beweiserhebungshandlungen“ gewährt wird. Umsetzungsfrist: Die Richtlinie trat am 24. November 2016 in Kraft. Deutschland hätte diese EU-Verordnung bis spätestens 5. Mai 2019 in nationales Recht umsetzen müssen. Geschehen ist bisher nichts.
Es gibt kein Recht auf Zusendung von Gerichtsakten an Rechtsanwälte. Diese haben kein einklagbares Recht für eine rasche Zusendung von Gerichtsakten. Wenn sich ein Rechtsanwalt ggf. beim politischen Establishment unbeliebt gemacht hat. Dann kann es ihm passieren, dass er sich seine Akten bei Gericht selbst (oder durch einen Mitarbeiter) holen muss. Das ist dann allerdings nachteilig, wenn der Rechtsanwalt in München und die Akte in Berlin ist.
Mehr Informationen: Derhaberfeldtreiber.info/

56
Das Problem
Die "Maulkörbe für Richter".
Es gibt in Bayern und in Baden-Württemberg eine Richter-Staatsanwalt-Rotation. Zusammengefasste Information. Wen ein Richter in Bayern oder Baden-Württemberg, sich nicht an eine telefonische Weisung hält, kann er (auch gegen seinen Willen) sehr schnell Staatsanwalt werden. Und als solcher untersteht er dann dem Justizminister direkt. Der dafür sorgen kann, dass, dessen Arbeitsbedingungen so schlecht werden, dass der ehemalige Richter dann von sich aus kündigt. Das ist unserer Ansicht nach ein Verstoß gegen Artikel 15 (Berufsfreiheit und Recht zu arbeiten) und Artikel 47 (Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht) der EU-Grundrechtecharta. Und Richter sind meist sehr stark mit ihrem Sessel verbunden.
Wir fordern die Abschaffung der "Maulsperre für Staatsanwälte".
Justizminister sind (telefonisch) gegenüber den Staatsanwälten weisungsbefugt gemäß § 147 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz). Durch § 146 GVG müssen die Beamten der Staatsanwaltschaft den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen. Ein Telefonanruf und der Staatsanwalt kann nicht mehr frei entscheiden. Dadurch steht dem Machtmissbraucht Tür und Tor offen. Denn eine telefonische Weisung ist nicht nachzuweisen.
Es gibt in Deutschland eine indirekte Doppelbestrafung.
Gemäß Artikel 103 Grundgesetz– Ne bis in idem - ist eine Doppelbestrafung verboten. Wenn aber eine Vorstrafe vorliegt, fällt die Strafe in Deutschland in der Regel aber höher aus. Was eine indirekte Doppelbestrafung darstellt.
Es gibt in Deutschland keine Prozesskostenhilfe gemäß verbindlichen EU-Recht im Strafrecht.
In Artikel 4 Abs. 5 der Richtlinie (EU) 2016/1919 steht, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass die Prozesskostenhilfe „unverzüglich und spätestens vor einer Befragung durch die Polizei, … oder vor bestimmten Ermittlungs- oder Beweiserhebungshandlungen“ gewährt wird. Umsetzungsfrist: Die Richtlinie trat am 24. November 2016 in Kraft. Deutschland hätte diese EU-Verordnung bis spätestens 5. Mai 2019 in nationales Recht umsetzen müssen. Geschehen ist bisher nichts.
Es gibt kein Recht auf Zusendung von Gerichtsakten an Rechtsanwälte. Diese haben kein einklagbares Recht für eine rasche Zusendung von Gerichtsakten. Wenn sich ein Rechtsanwalt ggf. beim politischen Establishment unbeliebt gemacht hat. Dann kann es ihm passieren, dass er sich seine Akten bei Gericht selbst (oder durch einen Mitarbeiter) holen muss. Das ist dann allerdings nachteilig, wenn der Rechtsanwalt in München und die Akte in Berlin ist.
Mehr Informationen: Derhaberfeldtreiber.info/

56
Neuigkeiten zur Petition
Diese Petition teilen
Petition am 9. Februar 2026 erstellt