Wasserkraftausbau in Österreich: Nein zur Verletzung von EU-Recht und der Alpenkonvention!

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Wasserkraftausbau in Österreich: Nein zur Verletzung von EU-Recht und der Alpenkonvention!

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Heinz Wiedmann hat diese Petition an Andrä Rupprechter (Österreichischer Bundesminister für Land-, Forst-, Umwelt und Wasserwirtschaft) und gestartet.

Unberührte alpine Flüsse, Bäche und Hochtäler sind nicht erneuerbar!  - Verhindern Sie die Ableitung und Trockenlegung der letzten unverbauten Tiroler Bergbäche und Wildflüsse!

Um die Eingriffe für die beiden im Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)-Verfahren befindlichen großen Speicherkraftwerke Kaunertal und Kühtai genehmigungsfähig zu bekommen, hat die Schwarz-Grüne Tiroler Landesregierung im Dezember 2014 mit einer rechtswidrigen Novellierung das Naturschutzgesetz angepasst, anstatt dafür Sorge zu tragen, dass die Projekte der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) dem Gesetz entsprechen! – Dies ist ein klarer Verstoß gegen EU-Recht und die Vorgaben und Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention.

Diese Protokolle wurden von Österreich am 12.07.2002 ratifiziert und sind seit dem 18.12.2002 als multilateraler völkerrechtlicher Vertrag in Kraft. Die Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, sind nach österreichischem Recht von Gesetzgeber und Behörden unmittelbar anzuwenden. Am 03.09.2015 hat der WWF Österreich und Ökobüro (Allianz der Umweltbewegung) deshalb eine offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Republik Österreich eingereicht.

Bitte unterstützen sie diese Petition und verhindern Sie die Zerstörung von unverbauten, intakten alpinen Flüssen, Bächen und Hochtälern in vor solchen Eingriffen geschützten Schutzgebieten.

Erhöhen Sie damit den Druck zur Einhaltung der bestehenden europäischen, nationalen Gesetze und den verbindlichen Protokollen der Alpenkonvention, sowie zur Rücknahme der rechtswidrigen Änderung des Tiroler Naturschutzgesetzes.

Video-Link: Wasserableitung mit Tiroler Wehr:  "Der Bach und der Gulli"  http://stubaiwasser.at/tiroler-wehrn-sich-episode-1/

Eine vernünftige Nutzung der Wasserkraft soll deshalb nicht verteufelt oder gar verhindert werden. Geltende Gesetze dürfen jedoch nicht für Stromkonzerne wie der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) verbogen und angepasst werden. Diese Konzerne haben ihre Projekte an den gültigen Gesetzen und Normen auszurichten.
Laut Wasserkraftwerksliste des Umweltdachverbandes Österreich, Stand April 2014 befinden sich derzeit 212 Wasserkraftwerke in Planung. 110 davon in sehr sensiblen Regionen und 37 befinden sich sogar in bedeutenden Schutzgebieten, wie Natura2000-Gebieten, Nationalparks oder Ruhegebieten. Da das österreichische Wasserkraftpotential schon zu 75% genutzt wird, müssen die Stromkonzerne nun in die letzten freien, ökologisch intakten und ungenutzten Räume und Wasserabschnitte vordringen.

Der Europäischer Gerichtshof (EuGH) hat am 1. Juli 2015 ein Urteil gefällt, welches zukünftig die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) stärkt. Dem vielfach praktizierten Trick mit Ausnahmeparagraphen und einem „übergeordneten öffentlichen Interesse“ ein Abweichen vom Verschlechterungsverbot zu gestatten, wurde mit diesem Urteil schlichtweg das Wasser abgegraben.

Zukünftig benötigen wir eine nachhaltige Wasserkraftnutzung mit einer stärkeren Beachtung ökologischer Belange um folgenreiche, irreversible Eingriffe in wertvollen unberührten alpinen Gewässerökosystemen und Landschaften zu vermeiden. Massive Wasserableitungen von natürlichen, unberührten Bergbächen und Wildflüssen und das Vordringen der Stromkonzerne in die letzten freien, ökologisch intakten Räume und Wasserabschnitte, sind nicht der Weg der erneuerbaren Energien. Die letzten natürlichen alpinen Wasserläufe, müssen langfristig unter Schutz gestellt werden und vor allem in bereits bestehenden Schutzgebieten dauerhaft unangetastet bleiben.

Sehr geehrte Frau Dr. Hendricks: Deutschland hat in 2015 + 2016 die Präsidentschaft und damit den Vorsitz der Alpenkonvention. Bitte sorgen Sie dafür, dass die rechtswidrige Novellierung des Tiroler Naturschutzgesetzes dringend auf die Agenda der Alpenkonvention kommt und verlangen sie eine Rücknahme der rechtswidrigen Änderungen.

Sehr geehrter Herr Rupprechter: Beenden Sie die Verletzung von EU-Recht und der Alpenkonvention beim Österreichischen Wasserkraftausbau, machen Sie bereits begangene Rechtsbrüche rückgängig! - Beherzigen Sie als gebürtiger Tiroler die mahnenden Worte des früheren Bischofs von Innsbruck - Dr. Reinhold Stecher: „Wir müssen in Tirol mit der Natur Maß halten, damit wir nicht auf einen Verlust der Seele unseres Landes zusteuern. Wenn wir die Natur verachten, sägen wir unseren eigenen Ast ab.“

Sehr geehrter Herr Vella: Bitte werden Sie aktiv und verdeutlichen der Republik Österreich die europäischen Konsequenzen der Verletzung von EU-Recht im Österreichischen Wasserkraftausbau. Verhindern Sie, dass aus diesem Fall von illegaler Rechtsanpassung ein Präzedenzfall für Europa wird.

Herzlichen DANK für Ihre und Eure Unterstützung!

Heinz Wiedmann

Gründungsmitglied von Mountain Wilderness Deutschland und Österreich

Mitglied im Deutschen Alpenverein DAV Sektion Schwaben

Internet-Info-Links:

09.10.2015: Rücktritt der TIWAG-Aufsichtsrätin Regula Imhof - Offener Brief an die Tiroler Landesregierung und den Aufsichtsrat der TIWAG http://www.wasser-osttirol.at/media/schr-ruecktritt-imhof.pdf

Video-Link: "TIROLER WEHR´n sich" #6 - Wie funktioniert der TIWAG Aufsichtsrat?  -  Regula Imhof (ehem. Vizegeneralsekretärin der Alpenkonvention)    https://vimeo.com/144072027

27.10.2015: Tiroler Tageszeitung - Interview Regula Imhof https://www.tt.com/politik/landespolitik/10682156-91/imhof-das-war-f%C3%BCr-die-tiwag-ungew%C3%B6hnlich.csp

Video-Link: "TIROLER WEHR´n sich" #7 - TIWAG Großkraftwerke sind verfassungswidrig - Christoph Walder WWF Flussexperte https://vimeo.com/144070160

Plattform "Flüsse voller Leben" - Schutz für die Flüsse Österreichs http://www.fluessevollerleben.at/fluessevollerleben.html

http://www.umweltdachverband.at/themen/wasser/wasserkraft/uwd-wasserkraftwerksliste-2014

http://www.tiroler-umweltanwaltschaft.gv.at/naturschutz/positionen/ausbau-der-wasserkraft-in-tirol-energiewirtschaftliche-und-oekologische-aspekte/

http://www.oekobuero.at/rechtliche_analyse_und_stellungnahme_zum_massnahmenpaket_tirol_2014

http://www.oekobuero.at/2-tirol-die-voelkerrechtswidrige-naturschutznovelle

WWF und ÖKOBÜRO bringen EU-Beschwerde gegen Österreichs Naturschutzpraxis ein:

http://www.wwf.at/de/menu27/subartikel3461/

http://www.oekobuero.at/wwf-und-oekobuero-bringen-eu-beschwerde-gegen-oesterreichs-naturschutzpraxis-ein

Gemeinsame Stellungnahme von ÖKOBÜRO und WWF zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Tiroler Naturschutzgesetz 2005 geändert wird: Begutachtung 

http://www.fluessevollerleben.at/fileadmin/user_upload/Downloads/WWF___OEKOBUERO_Stellungnahme_zum_Tiroler_Naturschutzgesetz.pdf

 

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