Freiwillige Rückerstattung von rechtswidrig vereinnahmten Gebühren durch die Sparkassen
Freiwillige Rückerstattung von rechtswidrig vereinnahmten Gebühren durch die Sparkassen
Warum ist diese Petition wichtig?
Laut BGH-Urteil vom 27.04.2021 (Az.: XI ZR 26/20) sind sämtliche Gebührenerhöungen, die Kreditinstitute ohne die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden umgesetzt haben, rechtswirdrig und damit auch unwirksam. Der BGH hat entschieden, dass Schweigen bei "Verbrauchern" (Privatpersonen) nicht als Zustimmung zu Gebührenerhöhungen gewertet werden kann. Trotz dieses BGH-Urteils und aufgrund der Tatsache, dass Urteile in Deutschland lediglich "inter partes" (also ausschließlich zwischen den jeweils am Gerichtsverfahren beteiligten Prozessparteien) Wirkung entfalten, weigert sich die Sparkasse Niederbayern-Mitte beharrlich, rechtswidrig vereinnahmte Gebühren an die geschädigten Kunden zurückzuzahlen, sofern diese nicht ausdrücklich auf entsprechende Rückerstattungen bestehen. Mit dieser Petition soll erreicht werden, dass der Verwaltungsrat der Sparkasse Niederbayern-Mitte (der u.a. mit Landräten und Bürgermeistern besetzt ist) derart auf den Vorstand der Sparkasse Niederbayern-Mitte einwirkt, dass sämtlichen Kunden (auch wenn sich diese selbst nicht zur Wehr setzen wollen und/oder können) rechtswidrig erhobene Gebühren zzgl. einer Nutzungsentschädigung von 4% pro Jahr erstattet werden.