Umbenennung der Beförderungsbranche

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Umbenennung der Beförderungsbranche

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Vereinigung der Limousinen & Chauffeurservice Unternehmen e.V. hat diese Petition an Verkehrs- und Wirtschaftsministerium und gestartet.

Die Branche des Personenbeförderungsgewerbes fordert die gesetzliche Bezeichnung „Mietwagen Gewerbe“ in „Chauffeurwagen Gewerbe“ zu ändern. Gleichzeitig soll in allen Gesetzen, Gesetzestexten, Vorschriften, Ausführungsbestimmungen sowie allen amtlichen Papieren und Dokumenten  das Wort „Mietwagen“ durch „Chauffeurwagen“ ersetzt werden.

 

Begründung:

Die Mietwagenbranche umfasst neben klassischen Chauffeurdienstleistungen auch Zubringer, Shuttle und andere Fahrten mit geeigneten und qualifizierten Fahrern und trägt somit erheblich zu einem effizienten Mobilitätsmix in Deutschland bei.

Behördlich ( PBefG, BOKraft ) wird die Personenförderung in Personenkraftwagen, alternativ zum Taxi, als Mietwagen bezeichnet. Im Konkreten: Verkehr mit Mietwagen nach §49 PBefG. Das PBefG, erlassen am 21.03.1961, beschreibt die Rechte und Pflichten unserer Branche genau und stellt fest, dass der Mietwagen grundsätzlich von einem Fahrer/Chauffeur geführt werden muss, welcher im Besitz eines Personenbeförderungsscheins ist.

Somit ist, rein juristisch, die Bezeichnung Mietwagen zumindest irreführend. Das entgeltliche Überlassen einer Sache bezeichnet man rechtlich als Miete. Da wir aber unsere Leistung mit unseren Fahrzeugen nur mit einem Fahrer/Chauffeur ausführen dürfen, überlassen wir keine Sache allein, sondern schließen vor jedem Fahrtantritt einen Dienstvertrag über die zu erbringende Beförderungsleistung.

Am 21.07.1969 wurde der damalige „Leihwagen“, also das Selbstfahrer-Vermietfahrzeug in das BGB mit aufgenommen. Die Branche der Autovermieter entwickelte sich rasant und der Sprachgebrauch hat  sich in den vergangenen 30 Jahren, durch die Hinzunahme von Kraftfahrzeugtypen, in den umgänglichen Begriff „Mietwagenunternehmen“ gewandelt, den die Unternehmen auch selbst  so führen und in der Kommunkation nutzen. Heute wird im allgemeinen Sprachgebrauch an einen Leihwagen gedacht, wenn Mietwagen gesagt wird. Selbst wenn wir unsere Fahrzeuge bei der Zulassungsstelle vorführen wird das verwechselt. Die Mitarbeiter der Zulassungsstellen wollen  Mietwagen als Selbstfahrvermietfahrzeug zulassen.

Am 01.04.1939 trat die BOKraft in Kraft und im Reichsgesetzblatt wurde dokumentiert, dass unsere Branche als Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr bezeichnet wird. Somit war die Art und Funktion klar erkennbar und eigenständig. Der Dachbegriff Mietwagen eignet sich dafür nicht mehr. Er ist in der gelebten Kommunikation anderweitig belegt und verhindert so, dass unsere Branche klar gegenüber Öffentlichen Stellen, Versicherern,  Unternehmen und Kunden mit der notwendigen Eindeutigkeit auftreten kann.

Daher fordern wir heute dringend diesen Umstand zu beseitigen, und die 27.000 Mietwagenunternehmen in Deutschland zukünftig als „Chauffeurwagenunternehmen“ zu bezeichnen sowie deren logisch nachgeordnete Begrifflichkeiten mit der Verwendung des „Chauffeurwagens“ eindeutig zu kennzeichnen. So ist zum Beispiel im PBefG und in den Konzessionsgenehmigungen auf Taxi- und Chauffeurwagen zu verändern.

Mit den besten Grüßen!

Vorstand

 

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