Verfahrensbeistände :strengere Auswahlkriterien und Richtlinien

Verfahrensbeistände :strengere Auswahlkriterien und Richtlinien
Für die Kinderrechte: strengere Auswahlkriterien und Richtlinien für Verfahrensbeistände, mehr Objektivität bei der Beurteilung des Kindeswohls
Verfahrensbeistände sind die Anwälte der Kinder vor dem Familiengericht. Sie werden je nach Vorliebe vom zuständigen Richter*in ausgewählt.
Nahezu jeder zb Sozialarbeiter, Psychologe kann Verfahrensbeistand werden. Je nachdem welche Qualifikation sie mitbringen dürfen sie ihre Beurteilung schreiben, ein Sozialpädagogik darf bspw. Keine psychologischen Aspekte miteinbringen, ein Psychologe hingegen schon. Es gibt Kurse, um Verfahrensbeistand zu werden. Viele der Verfahrensbeistände machen regelmäßig Fortbildungen, um die neusten Erkenntnisse in ihre Arbeit einfließen zu lassen.
Leider ist es aber an der Tagesordnung, dass Verfahrensbeistände sich ihre bevorzugten Theorien zb aus der Bindungsforschung, Säuglingsernährung, Kindererziehung allgemein herauspicken und sie dementsprechend vertreten, auch wenn diese durch die Wissenschaft widerlegt und veraltet sind.
Die Qualifikationen der Verfahrensbeistände variieren also stark. Auch ist es sehr häufig der Fall, dass der Verfahrensbeistand einen Elternteil hat, dem er mehr gewogen ist, seine Entscheidungen dementsprechend fällt und den anderen Elternteil damit verurteilt.
Immer mehr kommt es zu Umgangs-und Sorgerechtsverfahren bei Säuglingen. Das Problem :
Es gibt Verfahrensbeistände, die vertreten die Ansicht, dass ein Baby sich von seiner Mutter entfremden muss, um eine Bindung zum Vater aufbauen zu können. Es gibt Verfahrensbeistände, die werfen den Müttern eine zu enge Bindung vor. Deshalb wurden schon Kinder aus dem Haushalt der Mutter geholt, um sie zu " kurieren".
Verfahrensbeistände werden dahingehend nach Theorien von Dr. Winterhoff sowie in der PAS - bzw. EKE-Theorie ausgebildet. Auch wenn diese gerade in Deutschland wissenschaftlich widerlegt wurden.
Es gibt Verfahrensbeistände, die propagieren feste Stillzeiten, Flasche statt Muttermilch und das Baby auch mal schreien lassen, damit Umgang stattfinden kann.
Um zu verhindern, dass solche antiquierten " Lehrmeinungen" und großteils einfach persönliche Einstellungen weiterhin gewichtigen Einfluss auf die Urteile der Gerichte haben, fordern wir eine strengere Auswahl von qualifizierten Verfahrensbeiständen und eine Überwachung und Aktualisierung der Ausbildung. Zudem auch eine Möglichkeit eine objektvere Beurteilung zu ermöglichen, beispielsweise durch den Einsatz eines zweiten Verfahrensbeistandes.