VERBESSERUNG (Novellierung) des Deutschen Tierschutzgesetzes

VERBESSERUNG (Novellierung) des Deutschen Tierschutzgesetzes

Das Deutsche Tierschutzgesetz ist recht oberflächlich gehalten und läßt dadurch sehr viele Freiheiten zur Tierquälerei und zum Töten zu.
Im § 1 zum Beispiel heißt es:
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Wobei der „vernünftige Grund“ nicht weiter ausformuliert ist, wodurch Verfahren wie das „Kükenschreddern“ erst ermöglicht werden. Somit kann eigentlich jeder einen „vernünftigen Grund“ zum Töten „erfinden“.
Erst wenn klar definierte Paragraphen geschaffen werden, besteht auch eine Möglichkeit zu klagen und vor allen Dingen RECHT zu bekommen.
Aus diesem Grund fordere ich eine Änderung des Deutschen Tierschutzgesetzes.
- Tiere müssen endlich als fühlende Lebewesen anerkannt
werden
- Tierquälerische Haltung muss verboten werden
- Tierquälerei muss als schweres Verbrechen mit härteren
Strafen geahndet werden
“weiterlesen“
Nähere Informationen unter:
Zusatzinformation zur Petition Novellierung des Deutschen
Tierschutzgesetzes!
Hier finden Sie eine Unterschriftenliste zum Herunterladen!
Es sind, ausser den Unterschriften bei Change.org, noch einmal 10 000 Unterschriften bei petition24.com gesammelt worden. Leider reicht das nicht.
Darum teilen Sie bitte und unterschreiben, falls noch nicht geschehen. Danke!
Mit freundlichen Grüßen
Hans Joachim Richter
weiterführende Links:
Die Dressur von Wildtieren:
http://www.peta.de/wildtierdressur
Kompletter Bericht:
http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/zirkus-wildtiere-bundeslaender-fordern-verbot-a-1082878.html
Das deutsche Tierschutzgesetz wurde im Jahre 2012 von der Bundesregierung (nicht sehr gut) überarbeitet und verabschiedet:
Deutsches-Tierschutzgesetz-2012
Was Massentierhaltung anrichtet
https://netzfrauen.org/2016/07/25/massentierhaltung/