Ungleichbehandlung der Grundrenten zwischen Frauen aus ehemaliger DDR / BRD

Ungleichbehandlung der Grundrenten zwischen Frauen aus ehemaliger DDR / BRD
Warum ist diese Petition wichtig?

Ungleichbehandlung der Grundrenten zwischen Frauen aus ehemaliger DDR / BRD
Es betrifft die Frauen der BRD, die während der Zeit der Teilung Deutschlands, bis zur Wiedervereinigung, mit rund 3/4 deutlich in der Mehrheit waren und vom Erhalt der Grundrente ausgeschlossen sind.
Ein Thema, welches in den politischen Diskussionen und Entscheidungen, nie diskutiert, bzw.: berücksichtigt wurde, und dringend überarbeitet werden sollte.
Zu meinem, persönlichen, großen Bedauern, meiner großen Enttäuschung und Betroffenheit, stelle ich in meinen Recherchen, zum wiederholten Male fest, dass in den Diskussionen und der Bewertung, rund um das Thema Grundrente, welche per Gesetzbeschluss vom 02.07.2020, beendet wurden, und dieser im Jahr 2021, in Kraft tritt, niemals ein Unterschied zwischen den Frauen der ehemaligen DDR und den Frauen der ehemaligen BRD gemacht wurde, was, aus meiner Sicht, eine enorme Diffamierung darstellt.
Als „westdeutsche“ Frau bin ich, und selbstverständlich spreche ich für alle westdeutschen Frauen, die in dieser Entscheidung vollkommen unberücksichtigt und absolut vernachlässigt wurden und die Verliererinnen und Zahlerinnen (und nicht umgekehrt!) für Bürgerinnen eines Teil des Landes sind, die niemals, auch nur einen Pfennig / Cent, in das westdeutsche, solidarische Rentensystem investiert haben.
Ich bewahre mich davor, diese Problematik als Diffamierung an die Frauen der ehemaligen DDR zu verstehen.
Allerdings kann ich die Bemerkung, dass es sich in der Tat, um ein ehemaliges deutschsprachiges Ausland handelt, nicht zurück halten. (Anderes Gesellschaftssystem, anderes Bildungssystem, andere Rechtsprechung, Visum, Gebühren für den Aufenthalt eines jeden Tages in diesem Land, etc.....rechtfertigen die Bezeichnung„ Ausland“).
Umso massiver mein Anliegen!
Mir fehlt die ausdrückliche Berücksichtigung und die anerkennende Wertschätzung, gerichtet an die westdeutschen Frauen, welche, bedingt der gezielt gewollten, anderen politischen Interessen der Alliierten, und der sich, entsprechend gewollt manipulierten, anders entwickelten Ziele und Aufgaben an die Frauen gerichtet haben.
Stellungnahme zur Geschichte:
Den „modernen, manipulierten, erfolgreichen“ DDR Frauen wurden, in dieser ehemaligen „sozialistischen“ Gesellschaftsform Modalitäten von Gleichberechtigung, Karriere, keine Küchenschabe sein sollen, eigenes Geld verdienen, finanzielle Unabhängigkeit etc... und vieles mehr, erfolgreich suggeriert, die dies, ohne jeglichen Widerstand leistend, bzw. jemals diese Behauptungen Seitens der Frauen, in Frage zu stellen, widerspruchslos, angenommen. Es wurde ein Selbstbewusstsein kreiert, das mit einer guten Interpretation für diese Eigenschaften in keinster Weise in Verbindung gebracht werden kann.
Mit den, außerhäuslich, staatlich organisierten Tätigkeiten, welche in den residenznahen Betrieben problemlos ausgeführt werden konnten, sowie die vorhandene Nähe sämtlicher öffentlichen Einrichtungen (Geschäfte, Behörden, Kindergärten, KITAS, Schulen, Schulhorte, usw.), war es für die Frauen der DDR ein Leichtes, ein eigenes, regelmäßiges, sozialversicherungspflichtigen Einkommen zu erzielen, dessen Aufforderung sich kaum eine Frau, ohne negative Repressalien erdulden zu müssen, entziehen konnte, (zum Bsp.: und nachweislich, Zwangsadoption, Inhaftierung der Frauen,.... nachdem sich eine Frau entschieden hat, ihr/e Kind/er nach den individuellen Vorstellungen von Erziehung und Familiengestaltung...) selbst zu gestalten.
Es widerspricht jeglicher Ratio und Logik, dass das heutige wiedervereinte Deutschland, eine, mindestens 33 jährigen (erzwungenen) Erwerbstätigkeit anrechnet!
a) … weil definitiv kein Beitrag in das „ausländische“, westdeutsche Rentensystem einbezahlt wurde
b) … weil sämtliche Aufgaben einer (Haus) Frau, bzw. der Haushalt führenden Person, sich nicht mit der
Definition „Haushaltsführung“ vereinbar sind.
Dazu zählt, und mit am schwerwiegendsten, auch die Tatsache der Einbeziehung der unbezahlten Dienstleistungen durch private Haushalte, sprich: von „westdeutschen Frauen“ geleistet, in der Bewertung des westdeutschen Bruttosozialproduktes, während der vier Sektoren Teilung Deutschlands.
Während die Frauen aus dem ostdeutschen Teil Deutschlands, unbesorgt und unbeschwert, jenseits jeglicher Stresssituation, einer erwerbstätigen Arbeit nachgehen konnten, bedingt durch die sehr guten Möglichkeiten der Auslagerung und Deligierung ihrer häuslichen, sozialen Verantwortung und Pflichten, an dienstleistende Ersatzhaushalte, haben sich parallel dazu, die Frauen aus dem westlichen Teil Deutschlands, sehr ideologisch, unbezahlt, uneigennützig, und vollkommen selbstverständlich, in den allermeisten Fällen, um die Belange ihrer Familien gekümmert (müssen!). Selbstverständlich auch für sämtliche, der sich daraus ergebenden Konsequenzen, logischer Weise, Verantwortung übernehmen mussten.
Die Erwerbstätigkeit einer westdeutschen Frau war bis 1977, wie folgt, gesetzmäßig verankert, was im Umkehrschluss deutlich veranschaulicht, dass eine westdeutsche Frau in den Jahren 1958-1977 (19 Jahre), ohne die Genehmigung und Gunst ihres Ehemannes, kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen erwerben konnte.
In der Bundesrepublik Deutschland lautete von 1958 bis 1977, der die Arbeitsteilung der Eheleute regelnde § 1356 BGB Absatz 1: „Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.
Selbst nach 1977 war es einer BRD Frau nur unter schwierigsten Voraussetzungen möglich, in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis tätig zu sein, da in den meisten Einrichtungen der Kinderbetreuung, Kinder unter 3 Jahren nicht aufgenommen haben. Darüber hinaus musste die „Sauberkeitserziehung“ schon im häuslichen, familiären Umfeld abgeschlossen sein und das Kind durfte kein Windelträger mehr sein.
Die Öffnungszeiten der Einrichtungen (Kindergärten) von 8:00 – 12:00, und von 14:00 – 16:00 Uhr. Die Kinder mussten entsprechend aus der Einrichtung abgeholt, zu hause mit Mittag essen und Einhaltung von Ruhezeiten versorgt werden, und konnten anschließend, ab 14:00 Uhr noch einmal in den Kindergarten gebracht werden.
Allein dieser Umstand machte eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsaufnahme in Teilzeit (zwischen 8:00 – 14:00 Uhr), unmöglich, schon gar nicht eine Arbeitsaufnahme in Vollzeit, und spiegelt den Inhalt des § 1356 BGB Absatz 1, wider, was definitiv nicht gleichbedeutend ist, mit einer grundsätzlichen Erwerbslosigkeit.
Kaum eine BRD Familie konnte es sich finanziell leisten auf ein Zusatzeinkommen der Frau zu verzichten, so dass die Mehrheit der Frauen, täglich, und nicht selten, trotz guter, hoch qualifizierter Bildung und Ausbildung, unterschwelligen und ohne jeglichen geistigen Anspruch, vollkommen unter ihrem Niveau, Tätigkeiten nachgingen, nachgehen mussten, die man im eigentlichen Sinne, unter dem begriff der Schwarzarbeit zu verstehen hat, und sie sich, zu allem Übel, auch noch als Steuerhinterzieherin strafbar gemacht haben. (Regale in Supermärkten neu bestücken, Stände zur Promotion für diverse Markenprodukte in Supermärkten betreiben, um Kunden/Innen zum Kauf animieren, private Haushalte reinigen, Beraterinnen Tätigkeiten auf Basis von Provision, für Produkte, die man ausschließlich nur auf privaten „Parties“ erwerben konnte, und für die man seinen eigenen, privaten Wohnraum, kostenlos, als Verkaufsfläche und Werbefläche zur Verfügung gestellt hat (musste, wenn man Geld verdienen wollte), und vieles mehr....... Es bedeutet im Klartext: Eine kraftzehrende Hetzerei, um sämtlichen Ansprüchen gerecht zu werden. Doppelbelastung, im wahrsten Sinne des Wortes!
Und sollte es, in der Ausnahme, doch einmal möglich gewesen sein, einer sozialversicherungspflichtiges Tätigkeit nachkommen zu können, so wurde, das geringere Gehalt der Verdienerin in der Lohnsteuergruppe V (5) vergütet, also mit wesentlich höheren Abgaben, als in der Bewertung des Einkommens des Ehemannes, mit dem wesentlichen höheren Einkommen in der Vergütung der Lohnsteuerklasse III (3), um das Gesamteinkommen so hoch wie möglich ausfallen zu lassen.
Mit anderen Worten; diese unwiderlegbare Tatsache wird absolut zu Lasten der Rentenansprüche der Frauen der ehemaligen BRD, welche in Folge dessen, entsprechend um ein vielfaches geringer ausfallen und definitiv mit der Konsequenz, heute wieder und weiterhin, auf den gequälten Rücken, der von Altersarmut bedrohten, eigentlich schon betroffenen Frauen, ausgetragen wird.
In meiner Ausführung möchte ich ausdrücklich Wert auf die Betonung ,dass einige der wichtigsten sozialen, stabilisierenden, und Bindung notwendiger Verwurzelungen eines Kindes, den Frauen der ehemaligen DDR, buchstäblich aus den Händen gerissen wurden.
Allerdings räume ich ein, dass ich 1992, aus beruflichen Gründen, in Eines der neuen Bundesländer übergesiedelt bin, und bis zum heutigen Tag, in Gesprächen, seien sie beruflicher Art, ebenso wie privat, die Erfahrung mache, dass es den Frauen absolut nicht unangenehm war, sich nicht um ihre Kinder selbst kümmern zu müssen.
Dennoch, und absolut unverständlich, erhalten diese Damen die Anerkennung eines (nicht) erwirtschafteten Renteneinkommens durch den Nachweis sozialversicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit, während des Bestehens der DDR, zuzüglich der Anrechnung nicht geleisteter Kindererziehungszeiten.
Bsp.: Kindererziehung:
Die Kinder wurden, entsprechend den Wechselschichten der „Arbeitnehmerinnen“, noch im zarten Babyalter, in Kinderkrippen, aus denen sich Übergangslos die Unterbringung in den Kindergarten, und später dem Schulhort, untergebracht. Das heißt, die Kinder konnten bis zur Vollendung des 4. Schuljahres, im Wachzustand, keinen familiären Alltag zu hause in der Familie verbringen, erleben, und erlernen. Man nannte es fälschlicher Weise: „Erziehung zur Selbständigkeit“.
Fieber, das Zahnen, die Sauberkeitserziehung, Einfluss auf Ernährung, Mahlzeiten herstellen, und, und, und vieles, vieles mehr, (jede) Form der Verantwortung..... hat prinzipiell außerhäuslich statt gefunden.
Nichts desto Trotz, gesteht man, mit einer Erwerbstätigkeit der DDR Frauen, von mindestens 33 Arbeitsjahren ein Renteneinkommen zu, was sie sich definitiv als, immer noch als falsch und vorbildlich, ungerecht positiv heraus gestelltes Beispiel, einer fleißigen, angeblich „doppelt belasteten Frau“, nicht verdient hat, und den erbrachten, ich wiederhole mich, unbezahlten und nicht gewürdigten Belastungen einer BRD Frau gerecht werden.
Was für eine Demütigung sich dahinter verbirgt!!!
Anmerkung:
Obwohl von der ostdeutschen Seite des geteilten Landes keinerlei Beiträge in das westdeutsche Rentensystem investiert wurden, gleich einem großen Teil der westdeutschen Frauen, welche allerdings und ohne Umschweife, größtenteils ausnahmslos, und tatsächlich in vollem Umfang „doppelt belastete“, gebeutelte Arbeitnehmerinnen waren, jedoch nicht unter dem Bereich der
Sozialversicherungspflicht tätig sein konnten, weil es in der Verfolgung der politischen Propaganda nicht vorgesehen war, jedoch mit einem unvergleichbar höherem Aufwand und unter wesentlich schwierigeren Bedingungen Geld zum Lebensunterhalt verdient und einem noch unvergleichbar höheren Wert zum sozialen Gefüge einer Familie beigetragen haben als die Frauen der ehemaligen DDR.
Diese Tatsache wird aktuell noch immer geleugnet, negiert und mit den Worten propagiert: „Die westdeutschen Frauen haben keine Ahnung, was es bedeutet, erwerbstätig zu sein und gleichzeitig einen Familienbetrieb aufrecht zu erhalten“. Noch schlimmer der gebräuchliche Ausdruck: „Faul!“ Und das von Personen, die ohne unsere unentgeltliche Arbeit und der permanenten Finanzierung der BRD, nicht hätten existieren können.
Umso unverständlicher ist es, warum den Einen eine Altersrente zugestanden wird, und den Anderen, die „verdeckt / indirekt“ das „Ansparsystem“ dieser Solidarversicherung mit finanziert und gestützt haben, für diesen Zeitraum keine Rentenansprüche geltend gemacht werden können. Die Bewertung des Ausdrucks „Arbeit und Doppelbelastung einer Frau“, muß in diesem Zusammenhang unbedingt überarbeitet und neu formuliert werden. Allein die Dokumentationen und Nachweise über geleistete, sozialversicherungspflichtige Beiträge, rechtfertigen und bedürfen unter diesem Aspekt keinerlei Aufmerksamkeit und Berücksichtigung in dieser Form.
Darüber hinaus bleibt, betrachtet unter sozialpsychologischen Aspekten, zu beurteilen, ob man im Ergebnis, einem Kind, das in einer Institution, von mir genannt: „Kinderaufzuchtstation“, welches sein Dasein und seine Existenz fristen musste, und dem jegliche Form der Individualität aberkannt wurde, den gleichen Volkswirtschaftlichen Nutzen zuordnen kann, wie vergleichsweise einem Kind, das in einer sicheren, geschützten, stabilen, vertrauensvollen und wurzelbildenden häuslichen Umgebung, der, rund um die Uhr zur Verfügung stehenden Nestwärme durch eine feste Bezugsperson, wie Mutter oder Vater, und im Allgemeinen und sowieso ein Familienleben und einen realen Alltag, erleben durfte, anstelle dieser psychologisch sehr fragwürdigen, gewaltsam herbeigeführten, seelischen qualvollen, einzuordnenden, frühzeitigen erzwungenen Trennungsschmerz von Überlebenswichtigen Bezugspersonen, erleiden musste. Nicht zu vergessen, zu Gunsten einer scheinbar modernen, selbstbewussten, unabhängigen Karrierefrau!
Im Resümee ist die Entscheidung darüber, wer ab 2021 Grundrente bezieht und wer nicht, eine Herablassung, Entwürdigung, Beleidigung und Denunzierung vieler westdeutscher Hausfrauen und Mütter, die in jahrelangem, unermüdlichem Einsatz, ihre Kinder in vollkommener Eigenverantwortlichkeit, unentgeltlich, zu systemtauglichen, erwachsenen Personen erzogen haben, und nicht zuletzt genannt, unter großen eigenen Entbehrungen, den Bildungsweg ihrer Kinder, zusätzlich zur kostenlosen Schulbildung, finanziert haben, um Genannten, im späteren Berufsleben, einen qualifizierten Einstieg zu ermöglichen, mit der Zielrichtung, entsprechend dem vorbildlichen Beispiel ihrer Eltern, in einem demokratischen Staat, und dessen soziales Netzwerk, zu leben, und durch ihr verantwortungsvolles Mitwirken und Handeln, das System zu stützen.
Diese, von wenigen aufgeführten Beispielen und Tatsachen, entsprechen nicht dem Wert und der Inanspruchnahme einer Finanzierung, bzw. Anerkennung einer Arbeitsleistung, mit Anspruch auf Altersrente, von mindestens 33 geleisteten Arbeitsjahren, und in gar keinem Fall für, in diesem Fall, vollkommen benachteiligte, westdeutsche Frauen, in dem Zeitraum zwischen den Jahren 1949 – 1990.
Gleiches Recht für Alle!
Mit Nachdruck und in Wiederholung meiner Beschwerde!
Keine Person aus dem ehemaligen östlichen Teil Deutschlands hat während der Zeit zwischen 1949 – 1990 in ein Rentensystem der ehemaligen BRD investiert, erhält jedoch, unberechtigter Weise, volle Anerkennung der Arbeitsjahre bezüglich der Grundrente, der Andere Teil West (Frauen) hatte ebenfalls „keine“ Möglichkeit in ein bestehendes Rentensystem zu investieren, auch wenn aus anderen, jedoch nicht weniger unwichtigen Gründen.
Man könnte möglicher Weise den Umstand erwähnen, dass es einen Anspruch auf Taschengeld für den Ehegatten gibt, der nach einer Entscheidung des OLG Karlsruhe (NZFam 2016, 570) wie folgt, ermittelt wurde, und aus dem die Ehefrau eine freiwillige Einzahlung in das bestehende Rentensystem, hätte leisten können, mit dem sie den Verlust durch Zeiten der „Nichtbeschäftigung!“ im Alter ausgleichen könnte, bzw.: konnte.
*** Die Höhe des Taschengeldes muss angemessen sein und ist abhängig vom Einzelfall. Wie hoch das Taschengeld sein soll, lässt sich daher nicht als Faustregel verbindlich festhalten. Ausschlaggebend sind die wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten, die Bedürfnisse der Familie und die Anzahl der zu Kinder. 5 bis 7 Prozent des Nettoeinkommens werden als vernünftige Grundlage für die Bemessung des Taschengelds angesehen. Bei einem Nettoeinkommen des Mannes (oder einer allein verdienenden Ehefrau) von 2.000 Euro wäre das ein Betrag von 100 bis 130 Euro.***
Allerdings wird in § 3, Ehegattenunterhalt, das Taschengeld wie folgt definiert:
Taschengeld. Dieser, ihm persönlich verbleibende Betrag dient zur Befriedigung der eigenen persönlichen Bedürfnisse nach freier Wahl unabhängig von einer Mitsprache des anderen Ehegatten.
Daraus ergibt sich, gerechter Weise, folgende Forderung:
Anerkennung von mindestens 33 beitragspflichtigen Arbeitsjahren für Frauen aus Ost UND West gleichermaßen, oder Wegfall der Anerkennungsjahre für Altersrente der Ostfrauen bis zur Wiedervereinigung 1990 und anstelle Bezüge in Form von Sozialhilfe, gleich der Westfrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Lydia Maria Richter
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19.11.2020
DREI weitere Argumente, warum wir uns (Frauen BRD) FÜR Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung stark machen sollten.
Eine weitere Ungerechtigkeit, für die es sich als ehemalige Westdeutsche Frauen, lohnt, Rentenjahre angerechnet zu bekommen, besteht in der Tatsachen des "Haushaltstages," den es in der ehemaligen BRD nur in vier Bundesländern gab und 1979 auch in diesen abgeschafft wurde, der aber in der DDR, ab 1952, gesetzlich eingeführt wurde, und den jede vollerwerbstätige Frau, einmal im Monat, in Anspruch nehmen konnte, ohne Verluste, die sich auf das Einkommen bemerkbar machten, und ohne Abzug von Urlaubstagen.
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DDR Ehepaare / Brautpaare erhielten vom Staat (DDR) ein Darlehen in Höhe von 5.000 Mark, welches nicht zurück bezahlt werden musste, sobald dieses Paar mehr als 3 Kinder bekam. Man nannte es, in sehr abwertender Weise: "Abbumsprämie!" Zusätzlich gab es Zuschüsse für Kinderkleidung und Spielsachen.
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Im Weiteren wurde von jedem 01.12, eines Jahres, für jedes im Haushalt lebende Kind, 3 Jahre lang, eine Beitragszeit in der Rentenversicherung angerechnet.
Und zu allem Glanz und Gloria, konnte eine erwerbstätige Mutter, bis max. 13 Wochen im Jahr, ohne Verdienstausfall, der Arbeit fern bleiben, wenn eines der Kinder krank zu hause bleiben und betreut werden musste.
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In der Diskussion der Gleichberechtigung, der Gleichstellung und der Tatsache, ich wiederhole mich: "Warum haben Ausländerinnen (Frauen DDR) einen Rentenanspruch aus einer Solidaversicherung, in der sie nichts einbezahlt haben? Und die Anderen, (Frauen BRD), die, a) durch ihre unbezahlten, zur Verfügung gestellten Dienstleistungen an den Staat, Einbeziehung im Bruttosozialprodukt, b) mit unvergleichbar höherer Belastung, und c) als diejenigen, die einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Befüllung der Rentenkasse beigetragen haben, keinen Rentenanspruch?
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Nachtrag 28.12.2020
Charmanter und deutlicher kann man die Situation der Frauen der BRD, von 1945 bis 1989, nicht darstellen und beschreiben.
Umso wichtiger ist es, dass wir Frauen der alten Bundesländer, uns für den Erhalt einer staatlich finanzierten Rente einsetzen. Denn wir und unsere Mütter, haben mit unserer, man kann sagen: "Gesetzlich erzwungenen!", kostenlosen Dienstleistung, einen enormen Beitrag zum Wohlstand Deutschlands beigetragen. Mit anderen Worten; wir hatten keinerlei Gelegenheit, Beiträge in die Solidaritätsversicherung der Rentenkasse einzubezahlen. Auch die Frauen der ehemaligen DDR haben in den Jahren der Teilung Deutschlands, keinerlei Beiträge in Westdeutsche Rentenkassen einbezahlt. Somit gibt es keinen Grund, aus derselbigen Altersrente, Ansprüche einer Erwerbstätigkeit zu gewähren, mit der wir nichts zu tun haben. Es ist und bleibt ein Tatbestand, dass die Kassen der ehemaligen DDR, nach der Wiedervereinigung Deutschlands, leer waren und die ehemalige DDR absolut verschuldet war.
Die Misswirtschaft der DDR und die damit verbundene Finanzierung der Renten der Frauen der neuen Bundesländer (sie waren Ausländerinnen!), darf nicht auf dem Rücken der Frauen, der alten Bundesländer, ausgetragen werden! Gleichberechtigung für Alle!
LMR
Annehmlichkeiten, von denen eine Frau (BRD) nur träumen konnte!
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25.01.2021
Die Frauen der "Neuen Bundesländer", (die schon lange nicht mehr "neu" sind), sowie die gesamte Bevölkerung der ehemaligen DDR, waren in den Jahren 1945-1989 keine Staatsbürger/Innen der BRD. Sie hatten keinen Wohnsitz in der BRD, waren in keinem Einwohnermeldeamt der BRD registriert, hatten keinen Personalausweis, ausgestellt von den Behörden der BRD, und sie waren in keinem Versicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis der BRD, für die BRD tätig. Aus diesem Grund müssen wir uns gegen die Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland wehren, die für diesen Zeitraum Rentenansprüche für die Bürger/Innen der neuen Bundesländer geltend macht. Im Besonderen, die Finanzierung der Leistungen, welche an die, vollkommen zu Unrecht, bezeichneten, angeblich, doppelt belasteten Frauen, der neuen Bundesländer, ausbezahlt werden.
Die Erwartung eines solidarischen Verhaltens, mit der stillschweigend hinzunehmenden Akzeptanz auf Ungleichstellung, im Zusammenhang der finanziellen Altersversorgung, finanziert aus dem Topf der Rentenkasse als Solidarversicherung, gerichtet an die Frauen aus den alten Bundesländern, des genannten Zeitraums, wird weit mehr, als über alle Maßen hinaus, überstrapaziert und widerspricht jeder Logik.
Mit einer Maßnahme, wie dieser, leistet die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und ihre Minister, keinen konstruktiven Beitrag, der zu einem friedlichen Miteinander einer Situation beiträgt, die seit mehr als 30 Jahren besteht!
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13.02.2021
Es ist der Zusammenhang von Anerkennung, Würde und Wert .....
Keine Beanstandung ohne Verbesserungsvorschlag!
Ein fairer, vertretbarer und konstruktiver Kompromiss könnte sein:
Den, angeblich "doppelt Belasteten", Frauen der "Neuen Bundesländer", was sie definitiv nicht waren, für die Jahre von 1945 - 1989, keine Vergütung über eine Anrechnung der Kindererziehungszeiten anzurechnen, um eine Umverteilung, zu Gunsten der wahren,
doppelt belasteten Frauen, während dieser Zeit, auch wenn sie, bedauerlicher Weise, auf Grund der Gesetzgebung, kaum bis überhaupt nicht, irgendwelche Möglichkeiten hatten, eine persönliche Altersrente, per Sozialversicherungspflichtigem Einkommen, zu erwerben, und deshalb, im eigentlichen Sinne, als geduldete Schwarzarbeiterinnen, die finanzielle Stütze zum, zu geringen Einkommen des Ehemannes, sein mussten.
Es widerspricht jeglicher Logik, dass Leistungen, die von einer Gesellschaft, die nicht der BRD zugehörig war, und entsprechend nicht zum Wohle der Wirtschaft und Gesellschaft der BRD erbracht wurden,
a); auf der einen Seite, finanziell anerkannt und vergütet werden,
und
b); parallel dazu, denen, die, im wahrsten Sinne des Wortes, zum Wohl und Wohlstand und der guten, weltweiten Anerkennung, im politischen Sinne, in der öffentlichen Darstellung der Ökonomie der BRD, beigetragen haben, Leistungen verweigert werden!
Wir haben keinen Grund unsere Mütter und uns, wie devote Opferlämmer, absolut und total, auf die Schlachtbank führen zu lassen!
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15.03.2021
Heute habe ich den Text meiner Petition im Ausdruck überarbeitet, jedoch ohne inhaltliche Veränderung. Entsprechend ergänze ich meine Liste der Adressen, an die ich dieses Anliegen schon gerichtet habe, als Dokument im Format PDF, via e-mail, an:
Frau
Senatorin Claudia Bernhard
Mitglied der Bremischen Bürgerschaft, Sprecherin für Arbeit, Bau, Wohnen, Frauen und Landwirtschaft (2011-2019)
Mitglied der Besuchskommission auf Grundlage des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (2011-2015)
Mitglied in der Deputation für Gesundheit (2011-2015)
Mitglied im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Krankenhauskeime“ (2011-2012)
Vorsitzende des Ausschusses für die Gleichberechtigung der Frau (2011-2019)
Mitglied der Deputation für Bau, Umwelt, Verkehr, Energie und Landwirtschaft (2015-2019)
Mitglied im Landesvorstand DIE LINKE Bremen, arbeitsmarkt- und frauenpolitische Sprecherin (2007-2011)
Eintritt in die Partei DIE LINKE (2007)
Schulausschuss im Beirat Horn-Lehe (2007-2011)
Angestellt beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen (2004-2019)
Der Grund ist ein, am Mittwoch,17.03.20121, ca. 17:00 – 18:00 Uhr, statt findender online Vortrag mit dem Thema. „ Knapp bei Kasse?“
Gastgeber: Verbraucherzentrale Bremen
https://www.facebook.com/events/442018056858866
Inhalt: (habe ich kopiert)
Die Anfragen vieler Verbraucherinnen in Existenznot bei der Verbraucherzentrale oder in der sozialen Schuldenberatung zeigen mehr und mehr, dass die Corona-Pandemie auch in finanzieller Hinsicht für viele Menschen eine große Belastung ist.
Um die Situation von Verbraucher/innen mit zu hohen Schulden zu verbessern, wurde bereits im letzten Jahr die Restschuldbefreiung bei Verbraucherinsolvenzen von sechs auf drei Jahre verkürzt.
Wir möchten über Geldprobleme und Überschuldung informieren: Was kann ich tun, wenn das Geld knapp wird? Was sind typische Warnsignale? Was passiert, wenn ich keinen Kredit mehr bekomme? Wo erhalte ich Hilfe? Was ist eine Verbraucherinsolvenz und wie läuft sie ab?
Dazu veranstaltet die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz in Zusammenarbeit dem Fachzentrum Schuldenberatung im Lande Bremen e.V. und der Verbraucherzentrale Bremen e.V. den Online-Dialog “Knapp bei Kasse? Wenn es finanziell eng wird in der Corona-Krise“. Die Veranstaltung ist öffentlich und findet online statt.
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6. APR. 2021 —
Ich werde nicht müde, mich für meine Rechte, und die meiner Geschlechtsgenossinnen einzusetzen, selbst wenn es vom ursprünglichen Thema abzuweichen droht.
Entsprechend habe ich auf diese Veröffentlichung, gesehen in fb, am 06.04.2021, reagiert.....
UNERHÖRT, wie dieser (überaus gebildete) Mann die Tatsachen verdreht!
Mit Respekt und Anerkennung an den Verfasser des Artikels, Rainer Hank. Dennoch erspare ich Ihnen, Herr Rainer Hank, nicht den Vorwurf, und vermute, dass Sie entweder ein Leugner des "Reichs" sein könnten, oder es tatsächlich versäumt haben, sich in der Angelegenheit, über die sie in diesem Artikel berichten, ausführlich zu recherchieren, um den wahren Sachverhalt darzustellen. Die Wahrheit ist eine Andere. Entsprechend Ihrer religiösen Zugehörigkeit und der damit verbundenen Prägung Ihrer Persönlichkeit, lässt sich einiges ableiten. Bitte haben Sie den Mut, und scheuen sich nicht, mit dem Inhalt meiner Petition auseinanderzusetzen, dort finden Sie, unter Anderem, detaillierte Angaben, die Ihre Aussagen grundlegend widerlegen. Bitte lassen Sie sie sich dabei nicht vom Titel meiner Petition beeindrucken.
LMR
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06.04.2021
Bezugnehmend der Verweigerung, die haushälterischen Dienstleistungen, bis zum heutigen Tag, zu vergüten, egal ob in Form eines real erwirtschafteten Einkommens, oder einer Anrechnung in der Altersversorgung. Die Anerkennung eines der wichtigsten Berufszweige überhaupt, sollten sich Frauen, im Speziellen, diejenigen, die sich aus vollkommen idealistischen Gründen, in das Konzept der Rollenteilung, einfügen, so vor Augen führen:
Sollten die Frauen in ihrem erwerbstätigen Partner / Ehemann, etc., nicht im eigentlichen Sinne, auch einen Arbeitgeber sehen, der, äußerst streng genommen, die Liebe seiner Holden nutzt (ich unterstelle Unterbewusstsein), um finanzielle Vorteile für sich zu erzielen? Denn, eine Person, der man für dieselben Tätigkeiten, aus dem offiziellen Dienstleistungssektor, einen Arbeitsauftrag erteilt, muss als Arbeitnehmerin entlohnt werden. So ist es in der Gesetzgebung vorgeschrieben. Dabei ist es unerheblich, ob diese Person eine Ausbildung in diesem Berufszweig, mit einem Zeugnis einer abgeschlossen Ausbildung glänzen kann, oder ohne Zertifikat tätig ist, Fakt ist; sie bekommt Geld für ihre zur Verfügung gestellten Leistung.
Und wo bleibt die finanzielle Anerkennung, dieser jungen Mädchen/Frauen, die damals in "Stellung" geschickt wurden, oder sogenannte "Puddingschulen" besuchten, in denen sie das professionelle Führen, und den sorgfältigen, sparsamen Umgang, mit dem knapp bemessenem Budget eines Haushaltes erlernten, und mit ihrem erworbenen Wissen und ihren erworbenen Fähigkeiten, ihrem späteren Ehemann, ihre Kinder, dem gesamten Gefüge einer Familie, das Überleben in den schwierigsten Zeiten ihres Daseins gesichert haben?
LMR
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05.11.2021
Mit diesem Herzzerreissenden Beitrag möchte ich einmal mehr darauf aufmerksam machen, dass Rentenzahlungen zur Erwerbsrente, im ganz Speziellen, an Frauen der ehemaligen DDR, nicht aus dem Topf der Solidaritätsversicherung finanziert werden müssen, die, ich wiederhole mich zum unzähligen Male, während des Bestehens der DDR (der Teilung Deutschlands), keinerlei Beitrag zur Finanzierung des Westdeutsche Rentensystems geleistet haben.
Die Ungleichbehandlung zwischen Frauen Ost und Frauen West für den genannten Zeitraum, 1945 – 1990, darf nicht Aufrecht erhalten werden, dagegen müssen wir uns wehren. Teilweise sind es in der Tat schon wir Kinder der betroffenen Frauen, die für das Recht Mütter kämpfen sollten, eine Altersrente aus der Solidarversicherung, ausbezahlt zu bekommen. Diese Frauen mußten und haben für sie (die Kinder) verzichten. Es kann nicht der Dank sein, sie ohne Rebellion zum Erwerb einer Altersrente verarmen zu lassen.
Es entspricht einem Novum, wenn die Politik, im Besonderen die Ministerien für Familie und Soziales, sowie deren Frauenbeauftragten der Länder, von einer Altersarmut der Frauen sprechen, gegen die man angehen muß, und parallel Renten an Personen auszahlt werden, die mit unserem, westlichen Rentensystem, niemals in Berührung gekommen sind, und entsprechend dem Westdeutschen Teil Deutschlands, niemals irgendeine Art der vorhandenen Dienstleistung zur Verfügung gestellt haben. Da zeichnet sich das Bild der Frauen der BRD im genannten Zeitraum vollkommen anders.
Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich oftmals mit Beschwerden und Klagen, die im eigentlichen Sinne schon in der Gesetzgebung, in der Verfassung, klar geregelt sind. Bleibt zu hinterfragen, warum sich der Bundesgerichtshof nicht mit einer Forderung beschäftigt, welche die, im Film genannten Unternehmen, die sich auf Kosten der Zwangsarbeit der Frauen in der DDR, eine goldenen Nase verdient haben, auf Rentenzahlungen zu verurteilen. Ist es nicht zu einfach, die Aussage: „Davon habe ich nichts gewußt!“ Widerstandslos hinzunehmen? Im Übrigen, und am Rande erwähnt, hat eine Vielzahl, der im Film erwähnten Unternehmen schon einmal nichts gewußt!!!!!!! Eine Schutzbehauptung, ohne die Genannten, die Zeit vor der Teilung Deutschlands nicht „überlebt“ hätten ---- nachweislich! Wäre es nicht eine lohnenswerte Angelegenheit, eine konstruktive Forderung, die Rentenkasse zugunsten der BRD Frauen zu entlasten und im Gegenzug die nutznieserischen Unternehmen zu belasten, welche die Situation der Zwangsarbeit der Frauen in der DDR, für sich sehr Gewinn bringend genutzt haben, um entsprechend der drohenden, bzw. schon teilweise bestehenden Altersarmut entgegen zu wirken? Es ist unstrittig, dass auch diese Personen in ihrem Ruhestand eine sichere finanzielle Versorgung bekommen müssen, aber bitte nicht auf Kosten und ausgetragen auf unserem Frauenrücken der BRD, wo man so ganz beiläufig und unterschwellig suggeriert und vermittelt, wir hätten keine Altersrente verdient, weil wir nicht erwerbstätig waren. Wie diffamierend, entwertend und beleidigend lassen wir mit uns umgehen, wohlwissend, dass die Wahrheit eine Andere ist.
LMR
28.04.2022
In der DEBATTE vom 27.04.2022, wiederholt übergangen, als gäbe es uns nicht!
*** 100 Milliarden besser für Kindergärten, Rente und Brücken: Die Argumentation hinkt
Darum zählt Mohamed-Ali auf, was man mit den 100 Milliarden sonst so alles anfangen könnte: Kindergärten, Renten und Brücken sanieren etwa. Nur: Für die Sanierung von Kindergärten, Renten und Brücken gibt es anderswo Geld, in anderen Etats. Die Bundeswehr-Milliarden gehen schon deshalb nicht zu Lasten der „kleinen Leute“, weil denen nichts weggenommen wird. *** (Quelle:https://www.focus.de/politik/deutschland/kommentar-von-ulrich-reitz-bundestag-in-der-100-milliarden-frage-entlarven-sich-linke-und-afd-selbst_id_90472713.html?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=facebook-focus-online-panorama&fbc=facebook-focus-online-panorama&ts=202204272026&cid=27042022&fbclid=IwAR0bcuWHDI571gdnH5_sNaFCZ58ZL0BBfzBzzPi6IjZ6BF5hdHPLzorWiVQ Sie, Fraktionsvorsitzende Amira Mohamed-Ali, DIE LINKE, spricht von Rente und vergißt, oder erwähnt absichtlich nicht, wie alle Anderen, seit Jahrzehnten auch, eine ganz besonders BENACHTEILIGTE Gruppe. Wir müssen uns, und unser Recht auf Rente, mit der, von mir, aufgestellten Fakten, die bis DATO, von keiner, der mir angeschriebenen Verantwortlichen Politiker, beantwortet wurde, bestimmt und kontinuierlich, in Erinnerung bringen. Unermüdlich einklagen und fordern! An dieser Stelle möchte ich, ganz nebenbei erwähnen, dass an ehemalige politisch Inhaftierte Personen, monatlich eine Opferrente (Bei der Opferrente handelt es sich um eine monatliche Zuwendung in Höhe von nunmehr 330 Euro. Wenn Ihr Einkommen die nach § 17a StrRehaG maßgeblichen Einkommensgrenzen nur geringfügig überschreitet, erhalten Sie einen entsprechenden Teilbetrag)., aus der Kasse der Bundesrepublik bezahlt wird. Mit welcher Begründung wird dies gerechtfertigt? Die BRD hat diese Menschen weder inhaftiert, insofern auch keinen Schaden zugefügt, der eine Entschädigung erforderlich macht! Ist es nicht, zusätzlich, ein Argument mehr, ein für alle Mal, eine Rente für uns, in jeder Hinsicht, Benachteiligten, einzuklagen?
28.04.2022, 9:45 Uhr. e-mail mit der Bitte um Stellungnahme an: amira.mohamedali@bundestag.de <amira.mohamedali@bundestag.de>;
LMR
Lydia Maria Richter
Es ist ungerecht!
ICH DANKE AN DIESER STELLE ALLEN UNTERSCHREIBER / INNEN UND TEILER / INNEN (auch denen, die sich noch an dieser Petition beteiligen werden), VERBUNDEN MIT DER BITTE:
"TEILEN, TEILEN, TEILEN" ......
Es ist so ungeheuer wichtig!
DANKE, DANKE, DAnkE
LMR