Recht auf lebenslanges Lernen!

Recht auf lebenslanges Lernen!
Die Stadt Mainz ist Träger der Eingliederungshilfe für den Besuch der Praxis für Entwicklungspädagogik (PEp) in Mainz. Aufgrund eines aktuellen Urteils des Landesozialgerichts Rheinland-Pfalz, beabsichtigt die Stadt Mainz, ihre bisherige, langjährige Kostenübernahme ab dem 31. Juli 2019 einzustellen. Nach Einzelfallprüfung können pro Person Kosten in Höhe von monatlich bis zu 230,- Euro entstehen.
Damit wird die durch PEp geleistete Entwicklungsbegleitung der Kinder und Erwachsenen mit kognitiven Entwicklungsbesonderheiten gefährdet.
Das wollen wir nicht akzeptieren und fordern deshalb die Stadt Mainz auf, die Kosten für die Fördermaßnahmen der Praxis für Entwicklungspädagogik weiterhin zu übernehmen.
Denn: Lebenslanges Lernen ist für beeinträchtigte Menschen elementar!