Überprüfung und Wiederaufnahme des Missbrauchsfalls Wintersdorf Rastatt

Überprüfung und Wiederaufnahme des Missbrauchsfalls Wintersdorf Rastatt

5.120 haben unterschrieben. Nächstes Ziel: 7.500.
Bei 7.500 Unterschriften wird die Petition mit höherer Wahrscheinlichkeit eine Antwort der Entscheidungsträger*in bekommen!
Bürgerinitiative gegen Kindesmissbrauch hat diese Petition an Staatsanwaltschaft Baden-Baden gestartet.

Im September letzten Jahres wurden mehrere Missbrauchsvorwürfe gegenüber einem Erzieher des St. Michael Kindergartens in Wintersdorf publiziert.
Laut der Staatsanwaltschaft Baden-Baden wurden in diesem Zusammenhang zahlreiche Personen vernommen. Nach der zusätzlichen Befragung etlicher Kinder verdichtete sich der Anfangsverdacht des strafbaren Verhaltens, sodass die Staatsanwaltschaft einen dringenden Tatverdacht feststellen konnte. Dem gestellten Haftantrag sprach das Amtsgericht Baden-Baden zu.
Die Ermittlungsbehörden gingen laut Pressemitteilung davon aus, dass der Beschuldigte mindestens 10 Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren sexuell missbrauchte. Der Beschuldigte wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Am 11. Dezember 2020 berichtete die die Badische Neueste Nachrichten (BNN) darüber, dass dieser Erzieher wieder aus der Haft entlassen wurde, nachdem der Verdacht gegenüber dem Beschuldigten nicht aufrechterhalten werden könne. Der Richter kam zu einer anderen Einschätzung als die zuvor ermittelten Beamten.

In einem Artikel der Badische Neueste Nachrichten (BNN) der am 14.12.2020 erschienen ist, gab der Staatsanwalt Michael Klose zu verstehen, dass an der Glaubwürdigkeit der Kinder nicht gezweifelt werde.
Nur drei Tage später, am 17 Dezember, erklärten die Badische Neuesten Nachdichten jedoch, dass bei der Befragung mehrerer betroffenen Kinder sich ,,derzeit nicht behebbare Widersprüche beziehungsweise aussagepsychologische Auffälligkeiten‘‘ ergeben haben.

Am 22. Januar schrieb das Badische Tagblatt, dass es Zweifel darüber gibt, ob die Anhörungen in kindergerechten weise vor sich gingen, da die Justiz in Baden-Baden nicht mehr über ein kindergerechtes Vernehmungszimmer besitzt. Bis vor 15 Jahren gab es ein speziell ausgestattetes Kindervernehmungszimmer, dieses hat man jedoch aus platzgründen aufgegeben. Mit diesem Verzicht stellt sich die Strafverfolgungsbehörde klar gegen die Empfehlungen des Bundesjustizministeriums.

Dem Staatsanwalt Klose zufolge, hätten die Eltern das Recht gehabt während der Vernehmung der Kinder anwesend zu sein. Er gab dem BT jedoch zu verstehen, dass kein Elternteil von diesem Recht Gebrauch gemacht hatte. Am 25.01.2021 berichtete das BT erneut über die oben genannte Vernehmung da einige Eltern mit Unmut auf den vorherigen Artikel reagierten und eine Mutter die Aussage des Staatsanwaltes Klose revidierte. Sie bekräftigte im Gespräch mit dem BT, dass sie in das Vernehmungszimmer nicht rein durfte. Sowohl die Richterin, als auch die psychiatrische Sachverständige hätten zu verstehen gegeben, dass Eltern im Anhörungsraum nicht anwesend sein dürften. Der Aussage der Mutter zufolge würde das zu gelten bringen, dass die Eltern nicht über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt wurden. Wenn das der Fall ist, wäre das natürlich eine Verletzung unseres Rechtssystems.

Wir fordern:
- mehr Transparenz in dem Missbrauchsfall Wintersdorf

- eine erneute Überprüfung der Vernehmungen, da es zu nicht hinnehmbaren Widersprüchlichen Vernehmungsergebnissen gekommen ist.

- eine Erklärung von der Strafverfolgungsbehörde Baden-Baden darüber, warum sie gegen die Empfehlungen des Bundesjustizministeriums über kein kindergerechtes Vernehmungszimmer mehr verfügen.

-eine Untersuchung ob die Eltern bei den Vernehmungen ihrer Kinder ordnungsgemäß über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt wurden.

- ein Gutachten bezüglich der Entscheidung des Richters, der zu einer anderen Einschätzung als die zuvor ermittelten Beamten gekommen ist

- ein Gutachten über die in dieser Angelegenheit durchgeführte polizeiliche Vernehmung, die laut des Staatsanwaltes Michael Klose zu keiner korrekten Bewertung führte.

-Informierung, ob und im welchen Umfang der Beschuldigte polizeilich beobachtet wird

Bitte unterschreibt unsere Petition, denn Kinder können sich nicht selbst verteidigen. Wir Erwachsenen müssen uns für die Sicherheit und das Recht der Kinder einsetzten, denn sie sind unsere Zukunft!

Bürgerinitiative gegen Kindesmissbrauch Rastatt 

5.120 haben unterschrieben. Nächstes Ziel: 7.500.
Bei 7.500 Unterschriften wird die Petition mit höherer Wahrscheinlichkeit eine Antwort der Entscheidungsträger*in bekommen!