Sofortige Neubesetzung der kommunalen Jugendförderung in Seeheim

Sofortige Neubesetzung der kommunalen Jugendförderung in Seeheim

Startdatum
3. März 2022
57 Unterschriften:Nächstes Ziel: 100
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Warum ist diese Petition wichtig?

Liebe Seeheimer,

„Kinder und Jugendliche sind die Zukunft unserer Gemeinde.“ wirbt die Gemeinde Seeheim-Jugenheim auf ihrem offiziellen Internetauftritt. Und doch möchte sie nun genau an diesen sparen. 

Ende Dezember ist Rolf Bourgeois von der Jugendförderung nach über 30 Jahren als Jugendpfleger der Gemeinde Seeheim-Jugenheim in Rente gegangen. Die Gemeinde hatte die Stelle kurzzeitig ausgeschrieben, sie wurde jedoch nicht neu besetzt. Hierzu wurde folgende Begründung angegeben:

“Aufgrund der Haushaltsplanung wird sich die Stellenbesetzung im Bereich der Jugendförderung noch etwas in die Länge ziehen."
Dies legt die Vermutung nahe, dass die Gemeinde  Kosten sparen möchte, und das auf Kosten unserer Kinder und Jugendlichen!

Aber wofür braucht man eigentlich eine Jugendförderung?
Zu den Aufgaben der kommunalen Jugendförderung gehören planende, initiierende, koordinierende und unterstützende Tätigkeiten im Gesamtfeld der Kinder- und Jugendarbeit in den Gemeinden.
Diese haben zum Ziel, in den Gemeinden Vorraussetzungen zu schaffen, zu planen, zu unterstützen, zu fördern und zu pflegen, in denen Kinder- und Jugendarbeit in vielfältigen Formen und unter optimalen Bedingungen möglich ist. Hierbei stehen Kinder ab 6 Jahren, Jugendliche und junge Erwachsene im Focus, und zwar unabhängig von ihren kulturellen, körperlichen, geschlechtsspezifischen, intellektuellen oder ökonomischen Bedingungen. Es reicht nicht aus, darauf zu vertrauen, dass die ortsansässigen Vereine diese Aufgabe für die Gemeinde erfüllen, da diese teilweise ehrenamtlich getragen werden und selten über pädagogische Fachkräfte verfügen. 

Rechtliche Grundlage für die Bereitstellung einer Jugendförderung durch die Gemeinde findet sich in Artikel 30 AGSG (Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze):
Aufgaben der kreisangehörigen Gemeinden
(1) Die kreisangehörigen Gemeinden sollen entsprechend § 79 Abs.2 SGB VIII im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit dafür sorgen, dass in ihrem örtlichen Bereich die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII) rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.

Details zum Aufgabenrahmen „Jugendarbeit“ finden sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)

§ 11 Jugendarbeit
(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
§ 12 SGB VIII, Förderung der Jugendverbände
(1) Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des § 74 SGB VIII zu fördern.

Jugendförderung und Corona:
Um sicherzustellen, dass die Angebote der Jugendarbeit tatsächlich "rechtzeitig und ausreichend" zur Verfügung stehen, muss die Jugendförderung jetzt wieder besetzt werden und nicht erst, wenn die pandemiebedingten Einschränkungen in der Jugendarbeit wieder aufgehoben sind! Gerade jetzt brauchen unsere Kinder und Jugendlichen und auch deren Familien eine Anlaufstelle, die Ihnen koordinierend, beratend und unterstützend zur Seite steht.
Durch pandemiebedingte Einschränkungen und Kontaktverbote (vor allem zu Gleichaltrigen) kam es zu einem Wegfall von selbstverständlichen kinder- und jugendspezifischen Lebensstilen. Verlässliche Alltagsstrukturen, sowie prägende Bildungs-und Sozialisationserfahrungen, welche für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung von Nöten sind, sind seit Pandemiebeginn erheblich gestört. Die Arbeit der Jugendförderung trägt dazu bei, Kinder und Jugendlichen wieder Zugang zu diesen Ressourcen zu verschaffen, indem sie über bestehende Angebote informiert, sie fördert und gegebenenfalls ergänzt, so dass sie für alle zugänglich sind.

Wir fordern von der Gemeinde, sich der Neubesetzung der Jugendförderung umgehend zu widmen und die Haushaltsplanung dahingehend zu überdenken und zu korrigieren!
Bitte unterstützt mit eurer Unterschrift diese Forderung für unsere Kinder und Jugendlichen. Jetzt!

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