Neuigkeit zur Petition

Weil Gesetze und eine bundesweite Kastrationspflicht fehlen, müssen sich ausgesetzte Katzen quälen!

Margit Mayr
Augsburg, Deutschland
05.03.2017
Liebe Unterstützer, es geht in die Endrunde (meine Antwort in GROSSBUCHSTABEN). Sehr geehrter Herr Bundesminister Schmidt! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Seehofer! Das Bundesministerium teilt meine Auffassung, dass für verwilderte sogenannte herrenlose Hauskatzen aus Tierschutzgründen Handlungsbedarf besteht. Seit 2010 LIEGT Ihrem Bundesministerium der Entwurf einer Katzenschutz-Verordnung im Tierschutzgesetz vor. EINE SCHUTZVERORDNUNG FÜR DIESE AUSGESETZTEN KATZEN IST DRINGEND NÖTIG! Eine bundesweite Kastrationspflicht lehnen Sie ab, da Ihrer Meinung nach, das Katzenelend regional unterschiedlich ist. VERANTWORTUNGSVOLLE TIERHALTER LASSEN IHRE KATZE KASTRIEREN, VERANTWORTUNGSLOSE TIERHALTER VERGRÖSSERN DAS KATZENELEND. Des Weiteren lehnen Sie eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht ab, da der bürokratische und finanzielle Aufwand zu groß ist. DURCH TASSO WÜRDEN BEHÖRDEN WEDER FINANZIELL BELASTET, NOCH HÄTTEN SIE EINEN ZEIT- UND VERWAL-TUNGSAUFWAND. Darüber hinaus sind Sie der Meinung, dass Tierheimen für ihre Aufgaben ausreichend Mittel zur Verfügung stehen müssen, um diese meist sehr kranken Katzen zu versorgen. DER BEGRIFF „HERRENLOS“ MACHT ES GESETZLICH MÖGLICH, DASS SICH VIELE KOMMUNEN DRÜCKEN. DIE TIERHEIME BLEIBEN AUF IHREN KOSTEN SITZEN. AUCH HIER FEHLT EINE DETAILLIERTE REGELUNG, DASS DIESE VERWILDERTEN HAUSKATZEN FUNDTIERE SIND, FÜR DIE DIE KOMMUNE AUFKOMMEN MUSS. § 13 b TIERSCHUTZGESETZ erlaubt NACH Monate langer Dokumentation, für ein bestimmtes Gebiet, eine Kastrationspflicht. § 13 b TIERSCHUTZ¬GESETZ INTERESSIERT VIELE GEMEINDEN NICHT UND IST KEINE HILFE GEGEN KATZENELEND. BAYERISCHER LANDTAG Der Bayer. Landtag ist finanziell für die Ausführung des Tierschutzgesetzes zuständig, trotzdem ZAHLT DER FREISTAAT BAYERN 0,00 € AN TIERSCHUTZVEREINE. Der Flyer des Bayerischen Staatsministeriums „Kastration von Katzen ist Tierschutz“ interessiert in ländlichen Gegenden wenig. DIE FINANZIERUNG VON KASTRATIONSAKTIONEN DURCH DEN BAYERISCHEN LANDTAG; IN ZUSAMMENARBEIT MIT DER BUNDESTIERÄRZTEKAMMER; WÜRDE DEN TIERHEIMEN UND DEN KATZEN HELFEN. § 13 b Tierschutzgesetz Selbst wenn es dem Tierschutz nach Monate langer Dokumentation, Fotos, Aussagen von Zeugen, Tierarzt-Attest gelingt, eine Gemeinde zu überzeugen, eine Kastrationspflicht nach § 13 b Tierschutzgesetz zu erlassen, muss die Gemeinde feststellen, dass die Kastrationspflicht gem. § 13 b Tierschutzgesetz nur das Veterinäramt erlassen kann. VIELE VETERINÄRÄMTER SIND UNTERBESETZT UND DER BÜROKRATISCHE AUFWAND IST DANN ZU GROSS. DIE KATZEN LEIDEN WEITER! Der Bayer. Landtag hat es bis heute nicht geschafft eine Ermächtigungsnorm für Gemeinden in das Bayerische Landesstraf- u. Verordnungsgesetz aufzunehmen. IN BAYERN GIBT ES BIS HEUTE KEINE KASTRATIONSPFLICHT GEMÄSS § 13 b TIERSCHUTZGESETZ! Herrn Bundesminister Schmidt christian.schmidt.wk@bundestag.de, Herrn Ministerpräsident Seehofer landesleitung@csu-bayern.de, mit der Bitte um Stellungnahme. Herzliche Grüße Ihre Margit Mayr