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Die nichtgewährung von Hilfen zur Pflege stellt gleich in mehreren bereichen eine Diskriminierung dar: - Benachteiligung bei der Freizügigkeit - Benachteiligung bei den Bildungschancen -Benachteiligung bei den berufl. Chancen. -Benachteiligung bei der Bildung von Ehe und Familie Deshalb muss es eine Selbstverständlichkeit werden, um die Verstöße gegen das GG zu beenden, dass Hilfen zu Pflege und Eingliederungshilfe unabhängig vom Aufenthaltsort gewährt werden. Weltweit!
Warum auch nicht, Sie haben ja auch zuvor in die Pflegekasse eingezahlt und man soll doch durch Europa keine Nachteile haben. Zumindest in Europa hat man laut EU-Recht einen Anspruch auf die Pflegekosten.
ich für die Leistung jeden Monat Abzüge der Rente hinnehmen muss, tritt der Fall ein das ich Pflege benötige, erhalte ich keine Geldleistung, und soll nach Deutschland zurück, das ist nicht gesetzkonform, aber ein Grund warum man Versicherungen und "Absicherungen" nicht mehr vertrauen kann......
Stimmt, immerhin sind wir ja "ein" Europa. Wir zahlen für die Angehörigen unserer türkischen Mitbürger in der Türkei und da sollte doch für uns auch ein kleiner Happen übrig sein
Freizügigkeit innerhalb der EU ist für Arbeitnehmer selbstverständlich. Das sollte aber auch für Rentner, oder werdende Rentner gelten, wenn diese auch im EU-Ausland in die Pflegekasse einzahlen. Was macht das denn für einen Unterschied, wo sie leben? Haben wir nun alle eine EU, oder haben das wieder nur bestimmte willkürlich ausgewählte Gruppen?
- Benachteiligung bei der Freizügigkeit
- Benachteiligung bei den Bildungschancen
-Benachteiligung bei den berufl. Chancen.
-Benachteiligung bei der Bildung von Ehe und Familie
Deshalb muss es eine Selbstverständlichkeit werden, um die Verstöße gegen das GG zu beenden, dass Hilfen zu Pflege und Eingliederungshilfe unabhängig vom Aufenthaltsort gewährt werden. Weltweit!