Videoverhandlungen in der Justiz verpflichtend machen

Videoverhandlungen in der Justiz verpflichtend machen

Startdatum
8. Februar 2022
Petition an
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Patrick Baumfalk

Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden in den Gerichten zahlreiche Investitionen getätigt, um Videoverhandlungen zu ermöglichen. Hinsichtlich dessen stehen in vielen großen Justizzentren und Gerichten Videokameras und Bildschirme um Verhandlungen nach § 128a ZPO durchzuführen. Dies gilt ebenfalls für die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Arbeitsgerichtsbarkeit.

Leider sperrt sich die Richterschaft bei nahender Beendigung der Pandemie, diese Möglichkeiten zu nutzen. So wird großflächig darauf verwiesen, dass bei fehlender körperlicher Präsenz die "Essenz der Verhandlung" verloren ginge. Dabei ist nicht in jedem Verfahren die körperliche Präsenz notwendig. Gerade wenn die Naturalparteien nicht vor Ort sind und keine Beweisaufnahme durchgeführt wird, so können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte doch auch aus der Kanzlei heraus an der Verhandlung per Video teilnehmen, um z.B. in Forderungsangelegenheiten die notwendigen Anträge zu stellen. Das gleiche gilt auch bei offenkundig aussichtslosen Güteverhandlungen.

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