Neuigkeit zur Petition

Erneuter Antrag auf Erlass eingereicht!

Sandra Lück
Soest, Deutschland
17.10.2016
Liebe Unterstützer! Heute traf nach erfolgreichem Email-Protest die Antwort und eine Empfehlung der Kinderkommission des deutschen Bundestages ein. Der Vorsitzende der Kommission empfiehlt dringend einen Antrag auf Erlass einer Altersbegrenzung beim Gänsereiten. Zwar würde diese Einschränkung keinem Verbot der Nutzung echter Tiere gleichzusetzen sein, könnte die beiden Gänsereitervereine jedoch vielleicht zwingen,doch endlich auf Attrappen umzusteigen, da das traditionelle Gänsereiten am Rosenmontag von vielen Familien besucht wird und sodann mit Einschnitten betreffend der Besucherzahlen zu rechnen wäre. Auch die Gänsereiterkinder dürften dann nicht mehr teilnehmen. Dies wäre ein großer Erfolg. Der Antrag auf Erlass eines Verbotes, mindestens aber einer Altersbegrenzung ist somit heute umgehend an die zuständigen Bochumer Behörden, das Ordnungs- und das Jugendamt mit Fristsetzung bis zum 07.11.2016 versandt worden. Vielen Dank an ALLE, die seit nunmehr fast 2 Jahren hier mit mir fiebern und mein Anliegen weiterhin unterstützen. Aufgeben ist keine Option :-) Liebe Grüße, Sandra Lück ------------------------------------------ @DerWesten Antrag auf Erlass: Sehr geehrte Damen und Herren. Wie bereits in den vergangenen Jahren weise ich Ihre Behörde darauf hin, dass betreffend des nahenden Gänsereitens der Wattenscheider und Höntroper Gänsereitervereine ein Erlass Ihrerseits notwendig ist, der diese Veranstaltung mit echten Gänsen verbiete. Sollten die Bochumer Behörden erneut keine Handhabe sehen, dieses Kriegstreiben zu untersagen, so weise ich Sie auf den §7 Jugendschutzgesetz hin, der da lautet: „Geht von einer öffentlichen Veranstaltung oder einem Gewerbebetrieb eine Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen aus, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Veranstalter oder Gewerbetreibende Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit nicht gestatten darf. Die Anordnung kann Altersbegrenzungen, Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen enthalten, wenn dadurch die Gefährdung ausgeschlossen oder wesentlich gemindert wird.“ Auf dieser Rechtsgrundlage wird mindestens ein Erlass auf Anordnung auf eine Altersbegrenzung beim Zugang zum Gänsereiten beantragt. Ich weise ebenfalls darauf hin, dass ich erneut den Rechtsweg einschlage, sollten Sie als zuständige Behörde keinen Handlungsbedarf sehen. Ich komme somit der Empfehlung der Kinderkommission des deutschen Bundestages nach, die ich parallel zu der noch laufenden Petition mit inzwischen über 100.000 Unterzeichnern auf Change.org, sowie der zum Entscheid vorliegenden Petition beim Ausschuss des deutschen Bundestags kontaktiert habe. Aufgrund der bald nahenden Karnevalszeit und die Vorbereitungen auf die barbarische Veranstaltung bitte ich um zeitnahe Rückmeldung, um zu vermeiden, unseren Anwalt mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung bis zum Entscheid eines Verwaltungsgerichtes bemühen zu müssen. Eine Entscheidung und schriftliche Stellungnahme Ihrerseits erwarte ich bis zum 07.11.2016. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meiner Eingabe per Email. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen, Sandra Lück -- Sandra Lück Bundesvorsitzende Mitglied im Vorstand Landesverband NRW sandra-lueck@tierschutzpartei.de www.tierschutzpartei.de