Der Prügelknabe aus Deutschland - Die EU geht auf Waschbärjagd

Der Prügelknabe aus Deutschland - Die EU geht auf Waschbärjagd

Startdatum
5. August 2016
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Warum ist diese Petition wichtig?

Am 03. August 2016 ist die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Kraft getreten. 
Wunsch-Ziel der EU: Ausrottung des Waschbären - Haltungsverbot 

Laut EU Verordnung 1143/2014 ist aus nicht nachvollziehbaren Gründen der Waschbär mit auf die Liste der invasiven Arten gekommen. Ein mittlerweile heimisches Tier (BNatSchG § 7 Abs. 2-7), welches seit über 80 Jahren in Deutschland lebt. Wohl bemerkt „ungewollt“ aus Habgier hier eingeführt und genehmigt ausgesetzt.

Laut Artikel 4 (3) der EU Verordnung Nr. 1143/2014 treffen mehrere Kriterien zur Begründung, warum ein Tier „invasiv“ ist, NICHT auf den Waschbären in Deutschland zu, so dass er schon aus diesem Grund weder auf die Liste gehört, noch in Deutschland ein Eingreifen durch Maßnahmen erforderlich wäre.

Eine Kosten-Nutzen- Analyse (laut Artikel 19 (1) EU Verordnung) spricht genauso dagegen wie wissenschaftliche Grundlagen bezgl. Ökonomie, Ökologie, Epidemiologie.

Die deutschen Wildbiologen und Waschbären-Forscher des „Projektes Waschbär“ (www.projekt-waschbaer.de) sehen zusammenfassend betrachtet, den Waschbären in Europa nach derzeitigem Wissenstand als nicht invasive Tierart im Sinne der Biodiversitäts-Konvention von Rio.

Mehrere Expertisen aus DEUTSCHLAND sind von der Kommission überhaupt nicht zu Rate gezogen, obwohl diese Gruppe die allermeisten Erkenntnisse über Waschbären mittels Feldstudien, spezifisch auch Nahrungsaufnahme, gewonnen (und publiziert!) haben. 

Auch gibt es keine Meldungen über bedrohte, ausgerottete Vögel, Amphibien oder andere Tierarten, weder im Müritz Nationalpark noch im Nationalpark Kellerwald am Edersee! Dort, wo der Waschbär geschützt leben darf, was ja nun als allererstes zu erwarten gewesen wäre.

Zur Info: Die Nahrung des Waschbären besteht mit:
 
43,7 % aus wirbellosen Tieren
41,3 %. aus pflanzlichem Erzeugnissen
15,0 % aus Wirbeltieren (davon fallen lediglich 1,8%! auf Vögel und 4,8% auf Amphibien!)

Krankheiten:
Das Risiko einer schweren Infektion wird als äußerst gering eingestuft und es bedarf eines beträchtlichen Kontaktes mit Waschbärkot (Aufnahme durch die Mundhöhle) um tatsächlich eine Krankheit auszulösen.

Info: Auch die Larven von Hunde- und Katzen-Spulwürmern können derartige Krankheiten auslösen! 

Es gibt, laut Aussage des Ordnungsamtes, kaum irgendwelche relevanten Beschwerden von Anwohnern rund um dem Ederseepark über Störungen oder Zerstörungen durch den Waschbären und das, obwohl dort jenes ursprüngliche Verbreitungsgebiet des Waschbären ist.

Und nun soll der Waschbär sogar noch intensiver bejagt werden. Die vielen dadurch resultierenden verwaisten Bärchen dürfen nicht mehr aufgezogen, gehalten oder freigesetzt werden. Sollen / müssen eingeschläfert /erschossen werden oder elendig verhungern, weil eine Aufnahme zur Versorgung verboten ist?

Jagdverbände fordern horrende Summen für die Bekämpfung der Waschbären und gleichzeitig die Abschaffung der Schonzeit.
Jagd hat bisher keine Erfolge erbracht – im Gegenteil! Die Population stieg an. Jagd bedeutet zunächst Bestandsminderung und wird aber mit einer höheren Geburtenrate beantwortet. 

Menschen, die schon seit Jahren durch die hetzerischen und unwahren Medienberichte über den Waschbären, mit unfassbarem Hass eigenmächtig gegen den Waschbären vorgehen - diesen töten durch illegales Fangen, Erschlagen, Vergasen, Ertränken, Einschläfern oder Erschießen, gibt man noch mehr Anlass ihr verantwortungsloses und unethisches Tun zu bekräftigen.
   
Jetzt schon gibt es spürbare Beamtenwillkür. Haltungsverbote wurden schon für Waschbärenhaltern vor dem 03.08.2016 – in Berufung auf die EU Verordnung – ausgesprochen. Anträge zur Haltungsgenehmigung einfach nicht bearbeitet oder aufgefordert, das Tier im Garten auszuwildern, weil keine Genehmigung erteilt werden dürfe…

Was soll mit den vielen Waisen passieren, die auch nächstes Jahr am Straßenrand an ihrer toten Mutter nuckeln, weil sie Hunger haben und sonst sterben würden? Wie vereinbart sich das mit dem Tierschutzgesetz?
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen (§ 1 TierSchG).

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.

Präsident Juncker schrieb uns persönlich Folgendes zum Thema Waschbären in Deutschland:

„Wenn eine schon weitverbreitete Art (wie der Waschbär in Deutschland) auf der Unionsliste aufgenommen ist, liegt die Auswahl geeigneter Managementmaßnahmen im Ermessen der Mitgliedstaaten. Diese Maßnahmen sollen laut Artikel 19(1) in einem angemessenen Verhältnis zu den Auswirkungen auf die Umwelt stehen und den spezifischen Umständen in den betreffenden Mitgliedstaaten sein. Die Maßnahmen werden auf der Grundlage der Risikobewertung und deren Kostenwirksamkeit priorisiert.
Eine Aufnahme des Waschbären auf die Unionsliste würde demnach nicht automatisch zu einer Verpflichtung führen, diese in Deutschland zu töten oder zu jagen.
Für diese Art wäre es vor allem wichtig dafür zu sorgen, etwa durch das Verbot vom Handel und Export lebender Tiere oder durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit, dass sie nicht in die Mitgliedstaaten transportiert wird, wo die Art noch nicht vorhanden ist.

... die Verordnung erlaubt es jedoch den Mitgliedstaaten, insbesondere in Fällen wie der Waschbär in Deutschland, wo diese Arten schon weit verbreitet sind, proportionale und tierschutzgerechte Maßnahmen zur Umsetzung der Verordnung anzuwenden.

Auch das EU Parlament ging NICHT konform mit der EU Verordnung 1143/2014 und bat die EU Kommission diese zurückzuziehen so wie sie ist.

Hier einige der Begründungen:

P. in der Erwägung, dass die Gründe für die Aufnahme der Arten in den Entwurf der Unionsliste nicht auf wissenschaftlichen, sondern eher auf politischen Kriterien beruhen;

Q. in der Erwägung, dass die Aufnahme der Arten in die Liste nicht auf einer standardisierten Risikobewertung und Methode, sondern vielmehr auf dem politischen Willen der Mitgliedstaaten beruht;

T. in der Erwägung, dass die ursprüngliche Liste der Kommission von mehreren betroffenen einzelstaatlichen Behörden, Interessenträgern und der Öffentlichkeit kritisiert wurde, was zur Folge hat, dass diese nun die künftige Wirksamkeit der IAS-Verordnung ernstlich in Frage stellen, und dass die Gründe hierfür in erster Linie in dem Umstand zu suchen sind, dass viele der problematischsten invasiven gebietsfremden Arten nicht in die Liste aufgenommen wurden, hingegen jedoch andere Arten aufgelistet sind, die keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Biodiversität, die Ökosystemdienstleistungen, die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft haben können oder bei denen die zu ergreifenden Maßnahmen unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würden;

Lediglich 2 kleine Veränderungen würden vollkommen ausreichen:

- Ein Export in andere EU Länder nur kastrierten Tieren zu erlauben
- Generelles Zuchtverbot bzw. die Kastrationspflicht!

Positiver Nebeneffekt: Zoos und Parks können durch Aufnahme der verwaisten Tierbabys helfen. Deutschland hat hunderte von Notfällen jedes Jahr!

Meinte man das mit dem Artikel 20a des GG?:
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Sind Waschbären Tiere 2ter Klasse? Das kleine Rehkitz darf gerettet werden, aber das Waschbärbaby muss qualvoll sterben?
Auch Waschbären haben ein Recht auf ein natürliches und erfülltes Leben!

Frau Dr. Hendricks, wir bitte Sie in aller Höflichkeit eine Eingabe durch das Bundesumweltministerium bei der EU zu erwirken, um den Waschbären wieder von der Liste nehmen zu lassen. 
Bis dahin:
- Behörden klare Anweisungen / Instruktionen mitzuteilen um nachteilige
  tierschutzwidrige Willkür zu vermeiden!
- Unser Tierschutzgesetz umzusetzen - auch für den Waschbären!

Mit freundlichen Grüßen

Schutz der Waschbären Deutschland e.V.
Susanne Gierschner
1.Vorsitzende
Jamie Galke
2.Vorsitzende

Am Windberg 2c
21516 Woltersdorf
www.schutz-der-waschbaeren.de
https://www.facebook.com/schutz.der.waschbaeren.e.V/


Zum Nachlesen:

EU Parlament bat um Rückziehung der VO 1143/2014

Was heißt hier fremd?

Stellungnahme WWF

Wenn der Waschbär invasiv ist - was ist dann erst der Mensch...

Offener Brief vom Waschbärforscher Michler

Doktorarbeit über die Nahrungsaufnahme des Waschbären

Der Waschbär (Procyon lotor L.) – eine invasive Art in Deutschland?

Ökologische und ökonomische Bedeutung des Waschbären in Mitteleuropa

 

 

 

 

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