Blaulicht,Gelblicht und Martinshorn Sonderrecht für Tierärzte!Tierärzte retten Leben!

Blaulicht,Gelblicht und Martinshorn Sonderrecht für Tierärzte!Tierärzte retten Leben!

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Startdatum
Petition an
Patientenbesitzern und

Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Sergiu Popa

Hallo, wir sind Tierärzte. Mit unsere Petition möchten wir erreichen, dass in StVO§35 Sonderrechte(1)auch die Tierärzte aufgenommen werden,bzw.§38StVO Blaues Blinklicht, gelbes Blinklicht (1)(2)(3) soweit geändert wird, dass die Anerkennung der Tierärzte bzw. die Notwendigkeit der Benutzung des blauen, gelben Blinklichts und des Martinshorns durch Tierärzte bei tierärztliche Notfälle anerkannt und erlaubt wird.

Erkennt Notfälle beim Tier per Gesetz an, nimmt Tierärzte mit in die StVO§35 Sonderrechte(1) bzw. StVO(1)(2)(3) rein!

Begründung:

Wir begründen unsere Petition durch §1TierSchG 1.Grundsatz.

Wir als Tierärzte sind verpflichtet in einen Notfall so schnell wie möglich zu kommen. Es kann nicht sein, dass nur aufgrund dessen, weil unsere Patienten nur Tiere sind, das Grundsatz des Lebens vergessen wird.

Wir retten Leben. Wir sind Tierärzte, lasst uns unsere Berufung nachgehen! Wir machen keine Geschäfte, wir retten Leben. Patientenbesitzern, tierärztliche Kolleginnen und   Kollegen, wir wenden uns an Euch, ALLE TIERE haben ein LEBEN, Wir als Tierärzte haben geschworen ,dieses Leben zu schützen .Hilft uns und hilf Euch damit wir alle es richtig machen können. haltet uns nicht durch ein Gesetz auf,das das Leben der Tiere nicht respektiert und sich gegen §1TierSchG 1.Grungsatz stellt.

Erlaubt uns ,richtig Leben zu retten, erlaubt uns das zu machen wofür wir schon unser ganzes Leben  kämpfen. Lasst uns schneller zu unsere Patienten gelangen, bei unsere tierischen Patienten zählt auch jede Sekunde wenn es einen Notfall gibt!

Tierärzte retten Leben!

Politiker im Deutschen Bundestag, tierärztliche Kolleginnen und Kollegen, Patientenbesitzer von Groß-und Kleintiere hilft mit! Ändert das Gesetz durch Eure Unterschriften!

Unterschreibt für Tierärzte, für die Aufnahme der Tierärzte in StVo§35Sonderrechte bzw.§38StVO Blaues Blinklicht, Gelbes Blinklicht (1)(2)(3),für das Recht das Martinshorn zu benutzen, damit wir schneller zu unsere Notfallpatienten kommen können

Damit wir alle wirklich §1TierSchG 1.Grungsatz gerecht werden, nicht nur auf dem Papier

Wir danken Euch

Tierarztpraxis S.Popa

praxis@popa.vet

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