Pauschalbeträge für Zöliakie erkrankte wieder vergüten. IV Revision 2022 überarbeiten!

Pauschalbeträge für Zöliakie erkrankte wieder vergüten. IV Revision 2022 überarbeiten!

Per 01.01.2022 werden die bisher ausbezahlten Pauschalbeträge der Diätkost für Zöliakieerkrankte Kinder bis zum 18ten Lebensjahr von der IV eingestellt. Dies reisst den ungefähr 20'000 an Zöliakie erkrankten in der Schweiz ein Loch ins Budget, weil in der Schweiz glutenfreie Ernährung für den Otto normal verdiener kaum mehr bezahlbar ist. Es ist alles viel teurer als normale gleichwertige Grundnahrungsmittel. Bis zum fünffachen mehr als bei den nichterkrankten. Der Pauschalbetrag welches bis anhin ausbezahlt wurde jährlich, war eine grosse Unterstützung. Ebenso behauptet der Bund dass Zöliakie eine heilbare Krankheit ist, welches schlicht eine Falschaussage ist. Sie ist nicht heilbar sondern ein Leben lang begleitend, gebunden an eine strikte Ernährung. Darum ist es falsch Zöliakie nicht mehr als Geburtsgebrechen zu deklarieren. Darum fordere ich unseren Bundesrat die IV Revision per 2022 nochmals zu überarbeiten, Zöliakie weiterhin als Geburtsgebrechen anzuerkennen und den betroffenen die benötigten Finanziellen Unterstützungen weiterhin auszubezahlen.