Schafft die Straßenbaubeiträge auch in NRW endlich ab!

Schafft die Straßenbaubeiträge auch in NRW endlich ab!
Kennen Sie das? Sie bekommen ein Schreiben von der Stadt, in dem es heißt, dass man mit Ihnen den Ausbau Ihrer Straße "besprechen" möchte. #Bürgerbeteiligung ist das Stichwort, #Transparenz und #Offenheit. Bei diesem Termin werden Sie dann informiert über alle Entscheidungen, die die Stadt längst getroffen hat: die Maßnahmen, die Kosten, die beauftragten Firmen sowie die Tatsache, dass Sie einen Kredit mit nur 0,5% Zinsen in Anspruch nehmen können, so Sie die Summe nicht aufbringen können.
Als Beispiel: für eine Wohnung mit ca.120 Quadratmetern und einer berechneten Grundstückstiefe von 35m sind das bei angenommenen 16€/Quadratmeter bereits einige tausend Euro. Eigentümer eines ganzen Hauses landen da schnell im 5-stelligen Bereich. Und die Annahme von 16€ bleibt natürlich unter Vorbehalt; man weiß ja nicht "was sich da so findet, unter der Straßendecke". Und ob es nun wirklich eine "Anliegerstraße" ist, oder nicht vielleicht doch eine "Durchgangsstraße" wird nicht diskutiert, sondern steht längst fest. Ob sich im Laufe der Jahre ganz in der Nähe ein Krankenhaus angesiedelt hat und/oder ein Hotel - "Willkür" ist das Wort, das einem nicht mehr aus dem Kopf kann.
Der "Verantwortliche" der Stadt bietet an, jederzeit für jeden einzelnen Anwohner für ein Gespräch und Fragen zur Verfügung zu stehen. Nur "bitte, sollen sich die Anwohner nicht untereinander besprechen; das führe so häufig zu Fehlinformationen und unnötigem Ärgernis". - Das ist nicht sehr vertrauenserweckend. Ebenso wenig, wie die Schreiben, in denen eine Sprache verwendet wird, die so wenig belastbare Aussagen trifft, dass man (auch als gebildeter Bürger) schnell versteht, dass man nichts verstehen soll.
Anwohner in NRW werden üppig zur Kasse gebeten, wenn vor ihrem Grundstück die Straße ausgebaut oder erneuert wird. In mehreren Bundesländern gibt es die Abgabe nicht mehr. Zuletzt hat Bayern die Kostenbeteiligung rückwirkend zum Jahresbeginn 2018 abgeschafft. Der Widerstand wird auch in anderen Bundesländern laut; so startete Sachsen-Anhalt gerade eine Volksinitiative.
Dass es für die Unterschiedlichkeit in den Bundesländern kein stichhaltiges Argument gibt, betonte jüngst auch der Landesvorsitzende des Steuerzahlerbundes, Heinz Wirz. Rechtsgrundlage für die Kostenbeteiligung der Bürger, die zwischen einer Bandbreite von 50 bis 80% schwankt, sind das Kommunalabgabengesetz NRW und die Satzungen der Kommunen. Diese handhaben die Beteiligung an den Kosten nach eigenem Ermessen.
Nach wiederholten Forderungen, die Abgabe abzuschaffen, untermauerte auch der Steuerzahlerbund nun diese Forderung mit einer Meinungsumfrage, in der sich zwei Drittel der Befragten dafür aussprachen, Straßenbaubeiträge entweder einheitlich oder gar nicht zu erheben. Wirz wies daraufhin, dass es indirekt auch Mieter treffen werde. Auf sie könne die Abgabe zwar nicht umgelegt werden, die Miete könne und werde aber mit Sicherheit entsprechend erhöht werden. Da ohnehin bezahlbarer Wohnraum fehlt, sind sehr wohl Kommunen, Land und Bund in der Pflicht zu sehen.
Das Verwaltungsgericht in Minden, das nach Aussage eines dort ansässigen Verwaltungsrechtlers immer mehr Bescheide auf den Tisch bekommt, gegen die Widerspruch eingelegt wird, kann erst zu diesem Zeitpunkt einschreiten. Und das auch nur mit Erfolg, wenn Mängel in den Bescheiden nachweisbar sind. Darauf wollen wir nicht hoffen - und fordern die Abschaffung der Kostenbeteiligung an den Straßenbaubeiträgen. Im Rahmen der Steuerlast, die der Bürger trägt, müssen diese Kosten abgedeckt sein.