Petition gegen den geplanten Bebauungsplan 073 der Stadt Jüchen im Ortsteil Bedburdyck

Petition gegen den geplanten Bebauungsplan 073 der Stadt Jüchen im Ortsteil Bedburdyck

Startdatum
6. April 2021
Petition an
Landtag Nordrhein-Westfalen Petitionsausschuss
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Anwohnerinitiative Bedburdyck

Die Anwohner an dem o. g. geplanten Bebauungsgebiet, bitten den Petitionsausschuss des Landes NRW den von der Stadt Jüchen geplanten Bebauungsplan rechtlich zu prüfen und wenn möglich zu verhindern, bzw. zwischen Anwohnern und der Stadt Jüchen zu vermitteln.

Vorbemerkung / Historie

Der Ortsteil Bedburdyck verdankt seinen Namen dem in der Nähe liegenden bekannten Wasserschloss „Schloss Dyck“ im Gebiet der Stadt Jüchen. Offensichtlich waren die für die Schlossherren beschäftigten Bauern (Bedburen) in diesem Ortsteil ansässig.

So gab es auch in den 1970 Jahren noch ca. 10 bis 15 Bauern im Ort, die neben Ackerbau auch eine kleine Viehzucht auf den am Hof angrenzenden Wiesen betrieben.

Auf der geplanten Baufläche befinden sich zwei Wiesen, auf denen von einem Pächter die letzten Kühe im Ort gehalten werden bzw. Heu geerntet wird.
Diese beiden Wiesen sollen nun durch den beabsichtigten Bebauungsplan zu über 90 % bebaut und versiegelt werden.

Hierdurch würde der Ort leider nicht nur seinen ländlichen Charakter, sondern auch ein letztes Zeichen seiner Entstehung und der Herkunft seines Namens verlieren.

Folgende weitere Gründe sprechen aus unserer Sicht gegen eine geplante Bebauung:

1. Keine Aufnahme der geplanten Baufläche in den Regionalplan der Bezirksregierung Düsseldorf

Im Jahr 2019 hat die Stadt (vormals Gemeinde) Jüchen mehrfach beantragt, die Fläche im Regionalplan als künftige Siedlungsfläche auszuweisen.
Da diese Fläche im Rahmen der Bewertung durch die Bezirksregierung durch eine geringe Punktzahl gegenüber weiteren Siedlungsflächen in anderen Ortschaften sehr schlecht abgeschnitten hat, wurde das Grundstück durch den Regionalrat aus nachvollziehbaren Gründen, wie z. B. die nur mäßig vorhandenen öffentlichen Verkehrsanbindungen, nicht im Regionalplan berücksichtigt
(Az. 32.01.02.01-01-RPÄ-117).
Hierdurch erkennt man, dass potenzielle Baugebiete in den Nachbarortschaften der Stadt Jüchen für eine umweltschonende Bebauung geeigneter sind.

2. Benötigter Wohnraum und Bauflächen in Bedburdyck

Der Argumentation der Stadt Jüchen und verschiedener Planungsausschussmitglieder, dass für den Ort Bedburdyck unbedingt neuer Wohnraum geschaffen werden muss, kann nicht gefolgt werden.
In Bedburdyck wurden in den letzten 2 Jahrzehnten durch die Neubaugebiete „Lindenhof II“ und „Reederhof“ bereits 2 große Baugebiete erschlossen.
Weiterhin wird im Nachbarort Gierath derzeit wieder ein Wohngebiet errichtet.
Im Übrigen können grundsätzlich auch an den Orträndern von Bedburdyck weitere Baugebiete erschlossen werden.

3. Umgehung des Regionalplanes durch Anwendung des § 13b BauGB

Trotz der Nichtberücksichtigung im Regionalplan versucht die Stadt Jüchen nun den Bebauungsplan über die Sonderregelung des bis 31.12.2019 gültigen § 13b BauGB durchzusetzen. Durch Anwendung dieser Vorschrift erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes in einem beschleunigten und vereinfachten Verfahren.
Hierdurch ist es möglich, den Bebauungsplan ohne ein sonst erforderliches Umweltgutachten zu beschließen.
Die Anwendung dieser Vorschrift ist nach Hinweisen im Internet (u. a. NABU u. BUND) rechtlich bedenklich, da Zweifel bestehen, ob die Vorschrift mit den europäischen Vorgaben der Richtlinie über die strategische Umweltprüfung in Einklang zu bringen ist.
Zumindest ist ein Bebauungsplan ohne Umweltgutachten nicht mehr zeitgemäß.
Im Übrigen kann mangels Angabe der Grundflächenzahl (GRZ) derzeit nicht geprüft werden, ob die für die Anwendung der Vorschrift begrenzte Baufläche von 10.000 qm nicht überschritten wurde. Der Plan weist jedenfalls eine Nettobaulandfläche von 12.492 qm aus.
Es wird um Prüfung der Voraussetzung für die Anwendung des § 13b BauGB gebeten.

4. Landesplanerische Abstimmung nach § 34 Abs. 1 und 5 LPIG

Die landesplanerische Abstimmung bei der Bezirksregierung Düsseldorf wurde bereits mehrfach von der Stadt Jüchen, zuletzt wohl am 22.02.2021 beantragt.
Da die Bürgerbeteiligung noch nicht beendet ist und der Plan nach Angaben der Stadt Jüchen lediglich ein Entwurf darstellt, sollte vorerst nicht über diesen Antrag entschieden werden.
Es wird beantragt, die Entscheidung bis nach einer Bürgerbeteiligung und der Lösung des Überschwemmungsproblems zurückzustellen.

5. Kanalisations- und Überschwemmungsproblematik

Im Jahr 2016 ist es im Bereich der Martinusstraße / Mittelstraße in Bedburdyck zu einer enormen Überschwemmung gekommen. Da die Stadt Jüchen hierauf keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hat, wurde dieser Bereich im August 2020 bei einem Starkregen erneut überflutet. Hierbei wurde dann auch die strittige Wiese und die angrenzenden Neubauten an der Hemmerdener Straße überschwemmt.
Folglich besteht für die im Baugebiet geplanten Gebäude ein nicht kalkulierbares Überschwemmungsrisiko.
Bei der Überschwemmung im Jahr 2020 wurde auch das Ortszentrum von Bedburdyck völlig überflutet (siehe WDR Lokalzeit Düsseldorf v. 18.08.2021).
Neben der geringen Kapazität des Kanals sind insbesondere die Wassermengen der angrenzenden Felder aufgrund von Starkregenereignissen für die Überschwemmungen verantwortlich.
Für die Anlieger sind erhebliche Schäden und Kosten entstanden. Da eine Elementarversicherung bei den meisten Versicherungen mittlerweile hier nicht mehr abgeschlossen werden kann, tragen die Anlieger auch künftig das Risiko der Überschwemmungsschäden.
Hinsichtlich der unterlassenen Schutzmaßnahmen ist das Vertrauen in die Verwaltung und den politischen Vertretern der Stadt sehr eingeschränkt.
Da trotz zwei Überschwemmungen in 4 Jahren bisher keine wirksamen Schutzmaßnahmen erfolgten und die geplante Bebauung unstrittig zu einer Verschlimmerung führen wird, wird sich bei künftigen Schäden auch die Frage einer Haftung der Stadt Jüchen bzw. deren Amtsträger stellen.
Die Stadt Jüchen hat im Rahmen einer Betriebsausschusssitzung am 03.09.2020 ein Generalentwässerungsplan vorgestellt. Hierbei wurde bereits ein Überstau an zwei Schächten auf der Martinusstraße festgestellt.
In der dann vorgenommenen Prognoseberechnung für den Bebauungsplan wurde ein Anschluss des Baugebietes an den Kanal auf der Grevenbroicher Straße vorgeschlagen. Bei dieser Berechnung wurde der Befestigungsgrad der Neubauflächen mit einem Erfahrungswert von 60 % berechnet.
Nach dem jetzt vorliegenden Bebauungsplan beträgt die Grünfläche hingegen noch nicht mal 10 % der Gesamtfläche. Aufgrund dieser Differenz kann das Gutachten für den Bebauungsplan schon nicht herangezogen werden.
Da nach dem Gutachten die 34 neuen Wohneinheiten mit Dachflächen, Straßen und sonstigen versiegelten Flächen zusätzlich an den bisher von der Martinusstraße benutzten Kanal auf der Grevenbroicher Straße angeschlossen werden sollen, wird sich die Situation trotz einer geplanten Kanalvergrößerung auf der Martinusstraße noch erheblich verschärfen.
Da die Wassermengen aus den angrenzenden Feldern im Gutachten nicht ausreichend berücksichtigt wurden, wurde wohl ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis und daraus resultierende Maßnahmen sollen aber erst in der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses im April 2021 bekannt und erörtert werden.
Es sollte ein Gutachten unter Berücksichtigung eines Starkregens auf den Feldern und der tatsächlichen Mehrbelastung durch das Neubaugebiet erstellt werden.
Da die Lösung des Überschwemmungsproblems nicht nur für die direkten Anlieger, sondern für das gesamte Ortszentrum bedeutend ist, sollte die Frist für die Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan erst nach der Lösung des Überschwemmungsproblems beginnen.

6. Natur- und Umweltschutz

Bei dem ausgewiesenen Gebiet handelt es sich im Wesentlichen um zwei Wiesen, wovon eine mit Kühen bewirtschaftet wird und die andere zur Heugewinnung genutzt wird. Die Wiesen liegen sehr zentral und stellen die „Grüne Lunge“ des Dorfes dar.
Der Großteil der Fläche ist im Landschaftsplan des Rhein-Kreises-Neuss als Pflegemaßnahme (6.5.5.62 Teilabschnitt V Korschenbroich / Jüchen) dargestellt. Danach sind die Wiesen als Obstwiesen zu erhalten. Hierzu sind u. a. abgängige Bäume durch Neuanpflanzungen zu ersetzen.
Da die Pflegemaßnahmen widerrechtlich nicht eingehalten wurden und die Stadt Jüchen bzw. der Rhein-Kreis-Neuss ihre Aufsichtspflicht nicht wahrgenommen haben, ist der Obstbaumbestand nahezu nicht mehr vorhanden.
Nach Auffassung der Anlieger sollten den Eigentümer statt einer wertsteigenden Baureifmachung die Pflegeverpflichtung auferlegt werden.
In einer schriftlichen Mitteilung vom 18.03.2021 des Rhein-Kreises-Neuss wurde uns mitgeteilt, dass eine entsprechende Auflage trotz unseres Hinweises nicht vorgesehen ist.
Wir bitten den Ausschuss um Prüfung, ob eine Auflage nicht doch möglich ist.
In einer Zeit, in der die Stadt Jüchen die Errichtung von Steingärten bekämpfen und durch kostspielige Anreize verhindern möchte (siehe Bericht in der Rheinischen Post vom 10.10.2019), will die Stadt Jüchen die landschaftlich und ökologisch wunderschöne Grünfläche nahe des Ortzentrums zu Bauland umwidmen.
Dies ist gerade in einer Zeit der Umweltdiskussion überhaupt nicht nachvollziehbar.
Aus unserer Sicht ist es gerade in der heutigen Zeit sehr wichtig, dass die Schaffung neuen Wohnraumes nur unter Berücksichtigung des Naturschutzes erfolgen soll.
Selbst wenn die strittige Sondervorschrift des § 13b BauGB kein Umweltgutachten zur Bedingung macht, sollte die Stadt Jüchen die Schäden durch den Wegfall dieser Naturlandschaft und die Umweltverschmutzung durch den zusätzlichen Verkehr, der nach dem vorliegenden Plan den Ortskern belastet, durch ein Umweltgutachten prüfen lassen.

7. Artenschutz

Die Wiesen und der angrenzende Baumbestand bieten auch für viele heimische Vogelarten (Fasan, Turmfalken und Buntspechte, sowie Waldkäuzen) ein Zuhause. Ebenso sind in der Nähe der Wiesen im Sommer Fledermäuse und Igel aktiv.
Durch die Bebauung würden diese Tiere ihre Brutplätze und Nahrungsflächen verlieren.
Es wird daher beantragt, eine Artenschutzprüfung nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 44) durchzuführen und hilfsweise Ausgleichsmaßnahmen anzuordnen.

8. Wohnqualität der Anwohner / Anpassung an die bisherige Bebauung

Die naturbelassenen Wiesen waren für die Anwohner einer der Hauptgründe sich hier nieder zu lassen und Eigentum zu erwerben.
Eine Bebauung in diesem engen Bereich führt aus Sicht der Anwohner zu einer erheblichen Beeinträchtigung und Minderung der derzeitigen Wohn- und Lebensqualität.
Auch würde der an den Wiesen vorbeiführende Feldweg seine Attraktivität als Spazierweg für die Bedburdycker Bürger seinen Reiz verlieren.
Nach dem Planentwurf sollen 3 Blöcke mit jeweils 3 Reihenhäuser in Grenzbebauung an die Gärten der freistehenden 1 ½ geschossigen Häuser Nr. 13, 15 und 17 der Martinusstraße entstehen. Da diese Häuser 2 ½ geschossig errichtet werden sollen, passen die Gebäude nicht zu der bisherigen Bebauung durch die nur 1 ½ geschossigen freistehenden Gebäude.
Die geplante Grenzbebauung der 2 ½ geschossigen Giebel nimmt den bisherigen Objekten nicht nur die Sicht, sondern versperrt ihnen auch Licht und Sonne.
Insoweit ist diese Planung den Anliegern nicht zuzumuten.
Im Übrigen ist die Einhaltung der Mindestabstände auf dem Planentwurf nicht erkennbar.

Zusammenfassung

Zusammenfassend bitten wir die Aufstellung des beabsichtigen Bebauungsplanes im vereinfachten Schnellverfahren zu stoppen und der Stadt Jüchen die Einholung von Umwelt- und Artenschutzgutachten aufzuerlegen.

Weiterhin sollte der Bebauungsplan erst nach einer Lösung der Überschwemmungsproblematik weiter betrieben werden.

Nach Auffassung der Anlieger ist eine Bebauung dieser unebenen, überschwemmungsgefährdeten Fläche aus den genannten Gründen insgesamt abzulehnen.

Statt einer Baureifmachung könnte die Stadt Jüchen die Grundstücke als Ackerfläche relativ günstig erwerben. Es wäre dann möglich am Tiefpunkt des Grundstückes ein Regenauffangbecken zu errichten, in welches die Wassermengen aus den Feldern durch eine Einlaufgrube von der Kreuzung Martinsstraße / Broicher Weg aus hingeleitet werden können.

Bei einer entsprechenden Nutzung als Grünanlage würde diese Fläche sämtlichen Einwohnern als Park und Spazierwege dienen und könnte gleichzeitig die örtliche Überschwemmungsgefahr erheblich mindern.

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Entscheidungsträger*innen

  • Landtag Nordrhein-Westfalen Petitionsausschuss