Sofortiges Jagdverbot auf Hunde und Katzen im Land Brandenburg

Sofortiges Jagdverbot auf Hunde und Katzen im Land Brandenburg
Warum ist diese Petition wichtig?
Der Landestierschutzverband Brandenburg e.V. verurteilt aufs Schärfste den Abschuss von 28 Katzen durch einen Jagdberechtigten.
In der Woche vom 24.08.2020 wurde bekannt, dass ein Jagdberechtigter sich in den sozialen Medien damit brüstete, „28 Katzen in den Katzenhimmel…….“ umgesiedelt, respektive abgeschossen zu haben.
Nicht nur die Tatsache des Abschusses ist entsetzlich, weitaus empörender ist, dass der Abschuss von Katzen unter bestimmten, objektiv jedoch nicht nachvollziehbaren Gründen durch das Jagdgesetz des Landes Brandenburg ausdrücklich erlaubt ist.
So heißt es in §40: „Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,……… wildernde Hunde und streunende Katzen zu töten. Als wildernd gelten im Zweifel Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung der führenden Person und als streunend Katzen, die im Jagdbezirk in einer Entfernung von mehr als 200 Meter vom nächsten Haus angetroffen werden“
Katzen, auch kastrierte Hauskatzen im Freigang, haben große Reviere, die sie durchstreifen. Gerade in den ländlichen und dünner besiedelten Gebieten Brandenburgs erreichen Katzen schnell die o.g. Entfernung von 200m zum nächsten Haus und dürfen somit abgeschossen werden.
Der Landestierschutzverband Brandenburg e.V. fordert:
1. Abschaffung des Passus im §40 des Jagdschutzgesetzes des Landes Brandenburg, dass wildernde Hunde und streunende Katzen von Jagdberechtigten abgeschossen werden dürfen.
2. Eine neue Definition der Begriffe „wildernd“ und „streunend“ durch ein entsprechendes Expertengremium (z.B. Ethologen als Spezialisten für die einzelnen Arten).
3. Entzug der Jagberechtigung im eingangs beschriebenen Fall. Der Jagdberechtigte hat sich durch sein Handeln als charakterlich ungeeignet für Besitz und Gebrauch von Jagdwaffen gezeigt.
Entscheidungsträger*innen
- Landtag Brandenburg