Nein gegen die vorgeschriebene Anzahl von 4 Hunden im Bgld

Nein gegen die vorgeschriebene Anzahl von 4 Hunden im Bgld

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Martina Brom hat diese Petition an Landesregierung Bgld gestartet.

Das neue Landessicherheitsgesetz beinhaltet nur noch die Haltung von 4 Hunden und oder 8 Katzen. Wer gegen dieses neue Gesetz verstößt muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen.Es werden sofort nur nach Ankündigung dieser Gesetzesreform mit Strafen gedroht wenn man sich erlaubt mehr als 4 Hunde und oder 8 Katzen zu besitzen. Das heisst auch automatisch wenn man sich die Verwaltungsstrafe die ja manchmal unrealistische Unsummen ausmachen nicht leisten kann oder will muss man diese als Freiheitsstrafe absitzen...Das heisst weiter das Tierfreunde die mehr Tiere halten wollen und nicht um die Gunst eines Amtstierarztes bitten wollen mit Vergewaltigern Drogensüchtigen Kinderschändern und vieles mehr gleichgestellt werden .Weiter wird nicht angegeben was so eine Genehmigung überhaupt kosten soll denn anscheinend ist ja alles nur noch mit Geld verbunden denn kostenlos wird sie sicher nicht sein. Wenn man allerdings doch so eine Genehmigung einholen will ist man damit von der Gunst der Gemeinde und des AMT abhängig. Es kann dann natürlich auch passieren das der eine in der . einen Gemeinde eine solche Genehmigung bekommt und ein anderer bei gleichen Bedingungen eben nicht. Da kommt es dann natürlich auch drauf an wie man jemanden zur Nase steht. Weiters frage ich mich wann dann das Gesetz kommt wieviel Kinder man bekommen darf bevor man diese in Heime abschieben soll wenn es zuviel sind. Weiters stellt sich die Frage wo soll man mit den Tieren hin die laut Gesetz dann zuviel sind...inserieren und um eigene gute Plätze schauen darf man ja nicht mehr da bleibt nur noch das Tierheim wo man auch da wieder zahlen darf wenn du ein Tier abgibst und wenn es dann auch noch ein älteres Tier ist das schon länger in seiner Familie lebt aber laut neuem Gesetz einfach nur zuviel ist hat dieses mit Sicherheit im Tierheim gute Vermittlungschancen und muss vielleicht sogar im Tierheim seinen restlichen Lebensabend verbringen. Noch dazu sind die Tierheime jetzt schon voll also was soll dann ein Tierhalter machen der einer Verwaltungsstrafe entgehen will setzt er dann sein Tier aus was ja in letzter Zeit öfter passiert oder wird ein ungewollter Wurf Welpen ertränkt oder erschlagen...Ist das im Sinne des Tierschutzes .Es gehört schon fast zur Tagesordnung in den Medien von ausgesetzten Tieren zu lesen wie wird das dann noch weitergehen

Das ist alles Tierschutz .Es fehlt das Gesetz wovor Tiere vor der Vilkür von Behörden geschützt werden.Weiters geht das Gerücht um sollte dieses Gesetz umgesetzt werden Amtstierärzte und Gemeinden das Recht haben jeden Haushalt zu durchsuchen um zu schauen wieviel Tiere wo leben. Hier wird man wieder automatisch als Verbrecher hingestellt denn so wird nicht einmal mIt Pedophilen und oder Kinderschändern umgegangen denn denen ihre Privatsphäre muss man ja bewahren. Weiters gehört das halten von Hunden auf gar keinen Fall ins Landessicherheitsgesetz denn man will ja hier nur Verwaltungsstrafen austeilen was über das Tierschutzgesetz nicht machbar ist. Will man jetzt Tierhaltung generell bestrafen weil sie Tiere halten? Und weil es leider einzelne Vorfälle mit Hunden gegeben hat. Unfälle passieren leider immer und überall.Jedoch sind die Vorfälle im Burgenland überschaubar.Mir ist sogar keiner bekannt und trotzdem will man so das Hundehaltegesetz verschärfen. Das kann und darf so nicht passieren. Das Burgenland soll eines der schönsten Bundesländer sein nur ist es dann nicht mehr so schön hier zu wohnen wenn es zum Kontrollland wird wo unbescholtene Bürger der Kontrolle und Durchsuchungen ausgeliefert sind.Und was kommt dann als nächster. Herr Tschürtz hat soviel ich weiss auch einen Hund würde er seinen Hund sein Familienmitglied und Freund auch in ein Tierheim abschieben nur weil es jemand so haben will. Man weiss ja gar nicht was man den Leuten für denen das Tier manchmal der beste und letzte Freund ist damit antut sein geliebtes Tier abzugeben und was man dem Tier damit antut aus seiner geliebten Familie gerissen zu werden und in einem Zwinger zu landen,aber anscheinend ist das den Behörden egal was aus Mensch und Tier wird. Es zählen in letzter Zeit nur noch Beschlagnahmungen um damit Geld zu schöffen denn man muss Strafe zahlen manchmal mehrere tausend Euro man muss für sein Tier(e) Unterbringungskosten zahlen manchmal ebenso mehrere tausend  Euro oder man muss sich ins Gefängnis setzen. Nachdem der kleine Bürger leider nicht soviel verdient wie die Damen und Herren in der Politik ist so etwas Existenzgefährdend,was aber leider keinen interessiert. Man will einfach nur Macht präsentieren NIcht nur das man sein Tier verloren hat verliert man auch noch alles andere. Wenn man so auf Sicherheit bedacht ist sollte man sich lieber um die in letzter Zeit zahlreichen Überfälle und Übergriffe durch die junge Leute verletzt wurden kümmern wie zb der letzte Übergriff auf einen 16 jährigen im Schlosspark in der Sylvesternacht. Wird bald ein miteinander Leben von Mensch und Tier nicht mehr gestattet.? Was soll eigentlich passieren wenn man seine Wohnsituation ändern muss aus welchen Gründen auch immer, wenn kein grosser Garten mehr vorhanden ist und man zb in eine Whg ziehen muss, muss man damit automatisch sein Tier weggeben?  Ein Hund der in einem riesen Grundstück oder in einem dem Gesetz nach grossen Zwinger sein dasein fristen muss und nur sein Futter hingestellt bekommt und sein Herrchen oder Frauchen nur hin und wieder sieht ist mit Sicherheit nicht so glücklich wie ein Wohnungshund der ständig neben seinem Besitzer sein darf und an dessen Alltag teilhaben darf. Weiters heisst es ja dann auch das man kein Tier mehr aufnehmen darf um ihm zu helfen damit man keine Verwaltungsstrafe bekommt, das wäre dann ganz schlimm für Pflegeplätze. Ist das noch Tierschutz oder nur noch reine Kontrolle. Das würde ja auch heißen wer kein grosses Grundstück hat darf nicht mehr als die angegebenen 4 Hunde halten....Wird dann auch demnächst die Haltung von Hunden in Wohnungen verboten??? Und was soll das heißen das neue Landessicherheitsgesetz soll zum Schutz vor Tieren sein? Im Normalfall ist das Leben mit Tieren ein miteinander und kein Gegeneinander wovor ich Schutz benötige.Es kommt mir so vor wie wenn man nur darauf wartet das etwas passiert. Dieses Gesetz ist auch ein Eingriff in mein Persönlichkeitsrecht. Wenn man schon den Schutz in den Vordergrund rücken will, dann sollte man bedenken das bei diversen Vorfällen meistens nur ein Tier beteiligt gewesen ist und der alkoholisierte Halter am anderen Ende und alle anderen dürfen jetzt dafür büßen. 

 

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