Corona-Impfstoff Nuvaxovid-NVX-CoV2373 ausliefern od. HAUSVERBOTE f. PFLEGER*INNEN STOPPEN

Corona-Impfstoff Nuvaxovid-NVX-CoV2373 ausliefern od. HAUSVERBOTE f. PFLEGER*INNEN STOPPEN
Sofortige Auslieferung des Corona-Impfstoff von Novavax, das Präparat Nuvaxovid (NVX-CoV2373) an die niedergelassenen Ärzte oder AUSSETZUNG des BESCHÄFTIGUNGSVERBOTES ab dem 15.03.22 für die nicht vollständig immunisierten Pflegekräfte
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Pflegekräften, die mRNa Impfstoffen bislang skeptisch gegenüberstehen bot die EMA-Zulassung des Alternativen Corona-Impfstoffes von Novavax, das Präparat Nuvaxovid (NVX-CoV2373) vom 20.12.2021 die Chance, ihrer fristgerechten Immunisierungsverpflichtung bis zum 15.März 2022 nachzukommen um dadurch weiterhin ihren Beruf ausüben zu können.
FRISTGERECHT in diesem Zusammenhang bedeutet: Nach der 1.Impfung kann frühestens 3 Wochen später die 2.Impfung erfolgen - Und erst nach Ablauf von weiteren 2 Wochen gilt der vollständige Immunitätsnachweis als erbracht.
Bis zum 07.02.22 sollte demnach die Erstimpfung stattgefunden haben,
am 28.02.22 frühestens dann die Zweitimpfung - und bis Ablauf 15.03.22 würden den Arbeitgebern die Immunitätsnachweise vorgelegt werden können.
Unsere zahlreichen Nachfragen bei niedergelassenen Ärzten u. Apotheken (2.KW) haben uns jedoch zu der Erkenntnis gebracht, dass wir von einer fristgerechten Impf-Terminierung mit dem Novavax-Vakzin viel weiter entfernt sind, als uns lieb ist.
In einigen Praxen und auch Apotheken mussten wir sogar den Namen des Impfstoffes buchstabieren, weil er dem Personal völlig fremd war.
Obwohl die EU-Kommission angeblich bereits im Sommer 2021 einen Kaufvertrag über 100 Millionen Impfstoffdosen für das Jahr 2022 abgeschlossen haben soll und obwohl General Carsten Breuer, der Leiter des Corona-Krisenstabs der Bundesregierung die Auslieferung des Impfstoffes bis Ende Januar in Aussicht gestellt haben soll, tappen einige Ärzte und Apotheker noch immer völlig im Dunklen.
Uns Pflege - Betreuungs- & Gesundheits-Dienstleistern läuft die Zeit davon, wenn wir als "Geimpfte" weiterhin in unseren Berufen "Nah am Menschen" tätig bleiben möchten.
Deswegen unser dringender Appell an die Verantwortlichen:
Liefern Sie möglichst zeitnah den Corona-Impfstoff Nuvaxovid (NVX-CoV2373) an die Ärzte & Apotheken aus -
oder setzen Sie die Immunisierungsverpflichtung zum 15.März 2022 für Mitarbeiter der Gesundheitsberufe solange aus, bis Ihnen eine flächendeckende Versorgung mit dem alternativen Impfstoff Nuvaxovid (NVX-CoV2373) bundesweit möglich ist.