Etablierung der Pflegeberufekammer in NRW Abwahl durch Urabstimmung/Vollbefragung

Etablierung der Pflegeberufekammer in NRW Abwahl durch Urabstimmung/Vollbefragung

Startdatum
6. August 2021
Petition an
Karl-Josef Laumann (Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales) und an 1 mehr
26.865 Unterschriften:Nächstes Ziel: 35.000
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Jasmina Dinter

Die Vorgeschichte zur Entstehung der Pflegeberufekammer NRW 

Im Frühjahr 2022 wird der Errichtungsausschuss der Pflegekammer NRW die erste Kammer-Versammlung einberufen.
Alle Angehörigen des Pflegefachberufs, sind angehalten worden, sich bis dahin registrieren zu lassen.

Um diesen Vorgang zu vollenden, hat das Bundesland NRW den Datenschutz für alle Pflegefachpersonen fünf Jahre lang ausgesetzt, um die Datensätze der zu registrierenden Pflegefachpersonen zu erhalten.
Dazu wurden die Arbeitgeber angehalten, nach § 117 Heilberufegesetz NRW … die notwendigen Daten aller Tätigkeiten oder eine Tätigkeit aufnehmenden Berufsangehörigen zu melden. 

Der Vorgang den Datenschutz für einen begrenzten Zeitraum auszusetzen, führte im Bundesland Schleswig-Holstein und auch im Bundesland Niedersachsen zu Protesten im Pflegeberuf.

Eine Urabstimmung in Schleswig-Holstein  und eine  Vollbefragung in Niedersachsen, hat in beiden Bundesländern zur Abwahl der Pflegeberufekammer geführt mit eindeutigen prozentualen Ergebnissen.

Im Klartext kam dabei heraus, das die Pflichtmitglieds-Zahlungen (Zwangsmitgliederbeiträge), der einzelnen Pflegefachpersonen und auch die Anschubfinanzierungen die vom jeweiligen Bundesland geleistet wurden aus Steuergeldern verschwendet wurden, durch die Rückabwicklung der neu gegründeten Körperschaft des Öffentlichen Rechts Pflegeberufekammer.

Ich stelle fest, dass die Errichtung einer Pflegeberufekammer nicht als Heilsbringer oder Erbringer einer berufspolitischen Stimme in einem Untergremium des Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) sein kann.
Die Pflegeberufekammer NRW vertritt,  in diversen Gremien  in denen sie sich vernetzt, lediglich ein Beratungsrecht und kein direktes politisches Stimmenmandat. Im Untergremium des Gemeinsamen Bundesausschuss sitzt seit Jahren der Deutsche Pflegerat e.V. am Tisch der Politik, um zu beraten.

Was hat der Deutsche Pflegerat e.V. und der Pflegebevollmächtigte in diesen zwei voneinander unabhängigen Posten und Funktionen des Bundesland NRW für den Pflegeberuf berufspolitisch erreicht?

Nichts!

Mit einer weiteren Installation einer Körperschaft des öffentlichen Rechts unter Zwang, tritt Politik lediglich ihre Verantwortung gegenüber der Pflege und ihrer Berufsangehörigen ab. Ein weiterer kritischer Faktor für mich ist, dass Pflegefachpersonen zu wenig einbezogen und aufgeklärt wurden vor der Etablierung der Pflegeberufekammer NRW.

Ergebnisse, die auf der Seite des Ministerium für Gesundheit und Arbeit des Bundeslandes- NRW einsehbar sind für die Öffentlichkeit, sind zwar zugänglich, auch hier hätte unserer Meinung mehr Aufklärung bzw. Informationsarbeit stattfinden müssen. 

NRW-Pflegekammer_Ergebnissbericht (mags.nrw)

Die repräsentative Befragung beinhaltet 1503 Pflegefachpersonen in NRW, die zur Abstimmung befragt wurde. NRW ist ein Bundesland mit der höchsten Bevölkerungsdichte. Im Pflegefachberuf sind derzeit ca. 200.000 Pflegefachpersonen in NRW beschäftigt.

Die repräsentative Befragung, als Form der Umfrage ist zwar legitim, mit Demokratieverständnis hat dieser Befragungsansatz wenig gemein. Die 79 % die dabei als Gesamtergebnis erzielt wurden, bestanden aus informierten Befürwortern der Pflegeberufekammer, Menschen die einen bunten Flyer gesehen haben oder den Begriff Pflegeberufekammer schon einmal wahrgenommen haben. 

Die Auswertung ließ sich wie folgt verstehen:

  • 50% der Befragten waren informiert zum Thema Pflegeberufekammer.
  • 35% der Befragten haben diesen Begriff schon mal gehört.
  • 15% der Befragten waren gar nicht berufspolitisch Informiert.

Zu einzelnen Befragungen zur Errichtung, Finanzierung und Etablierung der Pflegeberufekammer durch Mitglieder der Pflegebündnisse in NRW hielt sich der Errichtungsausschuss in den ersten Kammerdialogen in NRW bedeckt.

Pflichtfort.- und Weiterbildungen wurden zwar thematisiert aber auch hier hielt sich der Errichtungsausschuss, inhaltlich mit Antworten zur Aufklärung zurück.

Auf das Vorhandensein von  Rahmen.- und Finanzierungspläne wurde zwar vom Errichtungsausschuss hingewiesen, eindeutig erläutert und offen gelegt wurden diese für kritische Stimmen der gebildeten Pflegebündnisse nicht.

Der Verweis hierzu das Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden, um Pflichtfort,- und Weiterbildungen zu finanzieren und durchzuführen, reicht hierzu nicht aus.

Die Arbeitgeber haben lediglich eine Mitwirkungspflicht zur Finanzierung von Fort.-und Weiterbildungen, diese bildet keine rechtlich bindende Voraussetzung.

Richtig ist, dass die Krankenhäuser/Langzeiteinrichtungen zur Zertifizierung für bestimmte Fachbereiche, ausgebildetes Fachpersonal benötigen. Was ist aber, wenn der Stellenpool voll ausgelastet ist in einem Bereich?

Wer finanziert dann Pflichtfortbildungen und Pflichtweiterbildungen?

Als nächsten Punkt führen wir an, dass Pflegefachpersonen in der Pflicht sind, sich früher oder später eine gesonderte Berufshaftpflicht Versicherung leisten zu müssen, auch dazu gab es keine konkrete Antwort vom Errichtungsausschuss.

Die Antwort: Die Arbeitgeber und die Pflegeberufekammer halten diese Versicherungsform vor, ist gleichwohl kritisch zu betrachten es gilt zu klären:

Was genau ist versichert?

In welchem Finanzierungs-Umfang bewegen sich die Versicherungssummen?

Wir stellen fest, dass der Pflegeberuf dringend Maßnahmen zur Qualitätssicherung finden muss, um die Pflegequalität zu sichern.

Hier kommen die Aufgaben, von Berufsangehörigen sich in der Gewerkschaft zu organisieren.

Nur so ist es den Gewerkschaften möglich, ihre Aufgaben mit einer Mehrheit an Mitgliedern politisch auf den Weg zu  bringen.

Dies kann selbstredend nur gelingen, wenn eine Tariffähigkeit der Gewerkschaft vorliegt. Dies ist eine Grundvoraussetzung für eine Gewerkschaft, um berufspolitisch handlungsfähig zu sein und zu bleiben. 

Die Aufgaben einer Gewerkschaft, definieren sich wie folgt:

  • Schaffen von attraktiven Arbeitsbedingungen, diese Aufgaben beinhalten Punkte einheitlicher Tarifverträge
  • Das Verhandeln höherer Einstiegsgehälter
  • Die Einführung eines gut evaluierbarem Personalbemessungsinstrument, das sich am Pflegebedarf der zu Pflegenden orientiert und nicht pro Kopf des zu Pflegenden berechnet ist.

Die eingeführte Personaluntergrenzen Verordnung (PpUVG) vom Bundesgesundheitsministerium unter der Führung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn reicht hier nicht aus! 
Ein Beispiel folgend:

Zehn alte.- und/oder kranke Menschen mit einer Pflegefachkraftquote geriatrisch von 1/10 zu versorgen, die noch körperliche und geistige eigen Ressourcen besitzen, ist möglich.

Die gleiche Anzahl schwerst pflegebedürftiger multimorbider Menschen mit diesem Personalschlüssel zu versorgen im Sinne der Daseinsfüsorge, ist nicht möglich.
Dann bewegen wir uns im Bereich gefährliche Pflege zu leisten und/ oder durch erhöhte Arbeitsüberlastung der Pflegefachpersonen deren Gesundheit langfristig durch Überforderung zu gefährden.

Der Markt regelt eben nicht alles!

Die Politik hat jahrelang Pflege kaputt gespart, das Gesundheitssystem ist marode und selbst erkrankt!

Um auf das eigentliche Thema zurück zu kommen, wir fordern die Politik auf nach spätestens fünf Jahren eine Vollbefragung und/oder Urabstimmung in Erwägung zu ziehen -zeitnah würden wir begrüßen.

Wir werden bis dahin Proteste der Pflegenden in NRW anregen und durchführen.

Unsere KollegenInnen bitten wir eindringlich, an diesen Protesten und Demonstrationen teilzunehmen. Um zu zeigen, dass diese Form der Selbstverwaltung von der Überzahl nicht gewollt und wortlos akzeptiert wird..

Die Pflegeberufekammer ist eine Mogelpackung, um Pflege wieder einmal vorzuführen!

Und um weitere Pöstchen zu besetzen, die nichts bewirken und verändern können und werden!

Es kann nicht sein, dass ein Berufstand gezwungen wird ein Leben lang Mitglied in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts die so nicht für ihn steht-  auch dann, wenn die Pflegefachperson längst nicht mehr in ihrem Beruf arbeitet, sondern eine andere Berufssparte gewählt hat. 

Diese These findet sich im Heilberufegesetz, unter dem § 2 mit folgenden Wortlaut im Anschluss. 

 §1 erläutert wer Berufsangehörige Mitglieder einer Kammer sind, wir  stellen fest das es sich dort um eine ganz andere Lohn,./Gehalts.-Verdienst-Liga dreht.

Den Auszug führen wir selbstredend direkt an :

I. Abschnitt
Die Kammern

§ 1 (Fn 3) (Fn 25)
Kammern für Heilberufe

Im Land Nordrhein-Westfalen werden als berufliche Vertretungen der

1. Ärztinnen und Ärzte
die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe,

2. Apothekerinnen und Apotheker
die Apothekerkammern Nordrhein und Westfalen-Lippe,

3. Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, Altenpflegerinnen und -pfleger, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger (Pflegefachpersonen)
die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen,

4. Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten)
die Kammer für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Nordrhein-Westfalen (Psychotherapeutenkammer NRW),

5. Tierärztinnen und Tierärzte
die Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe,

6. Zahnärztinnen und Zahnärzte
die Zahnärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe

errichtet. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und führen ein Dienstsiegel. Den Sitz der Kammern bestimmen die Hauptsatzungen.

§ 2 (Fn 3) (Fn 25)
Kammerangehörige

(1) Den Kammern gehören alle in § 1 Satz 1 genannten Personen - mit Ausnahme derjenigen, die bei der Aufsichtsbehörde beschäftigt sind - an, die im Land Nordrhein-Westfalen ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

(2) Sie haben sich innerhalb eines Monats bei der zuständigen Kammer anzumelden und ihr die gesetzlich erforderlichen Berechtigungsnachweise vorzulegen. Sie haben die Aufnahme, die Art und die Orte ihrer Berufsausübung, die Beendigung und jede sonstige Änderung ihrer Berufsausübung sowie den Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts anzuzeigen und Ladungen der Kammer Folge zu leisten.

(3) Personen, die sich in der praktischen pharmazeutischen Ausbildung nach der Approbationsordnung für Apotheker oder in praktischen Pflegeausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581), dem Altenpflegegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I S. 1690) oder dem Krankenpflegegesetz vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442) in der jeweils geltenden Fassung befinden, steht der freiwillige Beitritt offen. Kammerangehörige, die ihre heilberufliche Tätigkeit ins Ausland verlegen oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt nehmen, ohne ihren Beruf auszuüben, können freiwillig Kammerangehörige bleiben, sofern die Hauptsatzung der Kammer dies vorsieht. In der Hauptsatzung sind auch die Rechte und Pflichten der freiwilligen Kammerangehörigen zu regeln.

(4) Die Pflegekammer kann darüber hinaus weiteren Personen, wie Pflegehilfs- und -assistenzpersonen, den freiwilligen Beitritt ermöglichen, damit diese ebenfalls die Informations- und Unterstützungsangebote der Kammer in Anspruch nehmen können. Diese unterliegen nicht dem Kammerrecht. Die Einzelheiten regelt die Pflegekammer durch Satzung.

(5) Das Verfahren nach Absatz 2 kann für Tierärztinnen und Tierärzte über eine einheitliche Stelle nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 1999 (GV. NRW. S. 602) in der jeweils geltenden Fassung abgewickelt werden.

Das Heilberufegesetz ist Grundlage, zur Schaffung der Berufsordnung.

Diese Berufsordnung wird Pflege spalten und ist ein Audit das zum Anprangern unserer Kollegen und Kolleginnen dient! 

 Fazit-

Es ist zu befürchten, eine weitere Spaltung im Berufsstandpflege durch die Verkammerung des Pflegeberufs. Des weiteren geben wir auch einen Hinweis darauf, dass eine Akademisierung des Pflegeberuf nicht die Ultima- Ratio von allen Berufsangehörigen sein kann.

Private Care-Arbeit, Teilzeitbeschäftigung und Pflegefachpersonen, die alleinerziehend sind, fehlt es häufig an Zeit und vor allem an finanziellen Mitteln, Bildungsangebote in dem Umfang zu absolvieren und zu finanzieren. Zu diesem Ansatzpunkt fehlt es uns an Aufklärung. Vor allem aber auch Verhandlungen zu attraktiver Bezahlung um ein Studium, für jeder Mann/Frau/Divers im Pflegeberuf zu sichern. 
Der noch immer vorhandene Gender-Pay-Gap, zwischen Männern und Frauen ist in diesem Zusammenhang ebenso erwähnenswert. Frauen werden durch die Differenz des Bruttolohngefälles benachteiligt.

Es dürfte der Politik bekannt sein, dass der Pflegeberuf einer mit der höchsten Frauenquote (83%?)  ist.

Die vorhandenen, evidenzbasierten Erkenntnisse, des komplexen Arbeitsfeld Pflege, sind ebenso nicht realisierbar mit den derzeit vorhanden Personalressourcen.

Stichwort: Personalnotstand!

Die Corona-Pandemie hat diesen Personalnotstand nur noch sichtbarer gemacht! 

Pflegewissenschaftler arbeiten seit Jahren  fernab der Pflegebasis.

Wie ist das zu erklären ?

Um auf die Finanzierung einer Pflegeberufekammer zu blicken, wäre es ratsamer, die Beitragspflicht auf alle Bürger umzulegen, um Pflege zu sichern.

Schlichtweg dient die Pflegeberufekammer zur Sicherstellung des Allgemeinwohl der Bevölkerung und nicht als Interessenvertretung der Pflegenden, um so bei Zeiten nach beständiger Etablierung die Pflegequalität aufzuwerten. 

Das sind Ziele bzw. Ansatzpunkte, die uns einen.

Demokratie funktioniert niemals unter Zwang, sondern nur durch  solidarisches Handeln in einer Gesellschaft! 

Der Pflegesektor hat Politik Jahre lang nicht interessiert, wenn wir uns an die bisherigen politischen Entscheidungen erinnern. 

Es ist Zeit Pflege zu hören und vor allem mit ihr zu sprechen!

Ein Rat von uns an Sie Herr Minister Laumann:

„Wir haben eigene Stimmen und brauchen keine Pflegekammer, die für uns spricht!“

Mit freundlichem Gruß verbleibend 

Jasmina Dinter

 

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