

Offenen Vollzug für die Brüder Elvis und Kemal Özmen ablehnen


Offenen Vollzug für die Brüder Elvis und Kemal Özmen ablehnen
Das Problem
Die Geschwister Sirin, Kirer, Osman, Elvis und Kemal Özmen entführten am 01. November 2011 mit Waffengewalt ihre Schwester Arzu Özmen aus ihrer Wohnung, die sie gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten, dem deutsch-russischen Alexander K. bewohnte.
Am 13. Januar 2012 fand man die Leiche der Deutsch-Jessidin Arzu Özmen in der Nähe eines Golfplatzes in Großensee, Schleswig-Holstein. Es war ihrer Familie schon lange ein Dorn im Auge, dass Arzu einen Nicht-Jessiden liebte. Zwar bekannte sich im Gerichtsverfahren der 22jährige Osman Özmen dazu, seine Schwester durch zwei Schüsse in den Kopf hingerichtet zu haben; hieran bestehen jedoch berechtigte Zweifel. - Wir finden "Ehrenmord" ist keine "Ehrensache". Diesbezüglich darf es auch keine Hafterleichterungen für Mittäter geben.
Offener Brief an den Justizbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Prof. Dr. jur. Michael Walter:
Justizvollzug in Sachen gemeinschaftlicher Ehrenmord an Arzu Özmen
hier: geplanter offener Vollzug für die Brüder Kemal Özmen und Elvis Özmen in der JVA Bielefeld-Senne bzw. Bielefeld-Ummeln
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Michael Walter,
vorab möchten wir Ihnen mitteilen, dass es sich bei diesem Brief um ein Standardschreiben eines Kollektivs von Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik Deutschland handelt, die ihren Unmut über bestimmte geplante Vollzugshandlungen kundtun möchten.
Vor nicht ganz einem Jahr fand ein gemeinschaftlich geplantes Kidnapping und die anschließende "Hinrichtung" der deutsch-kurdischen Jesidin Arzu Özmen durch deren fünf Geschwister Sirin, Kirer, Osman, Elvis und Kemal Özmen statt.
Für die Geschwister Elvis und Kemal Özmen soll jetzt nach einem Bericht der Lippische-Landeszeitung der offene Vollzug geprüft werden.
Grundsätzlich stehen wir eine Resozialisierung von Straftätern nicht entgegen, wenn es sich nicht um Kapitalverbrechen handelt und die Reue der Täter gegeben ist.
Im vorliegenden Falle jedoch möchten wir als Bürgerinnen und Bürger dieses Staates entschieden widersprechen und kundtun, dass wir im Falle einer Positiv-Entscheidung gewillt sind, möglicherweise auch andere rechtsstaatliche und politische Mittel auszuschöpfen, um einen offenen Vollzug zu verhindern.
Diesem Antrag auf Widerspruch gegen die Hafterleichterungen für obig bezeichnete Personen bitten wir aus folgenden Gründen zu entsprechen:
1.:
Arzu Özmen wurde bereits zu ihren Lebzeiten wiederholt von ihren Eltern und Geschwistern bedroht, misshandelt und ihrer Freiheit beraubt. Hier schritten Arzu Özmens Geschwister - auch die vorstehend genannten Brüder Elvis und Kemal - nicht ein, obgleich sie wohl jede Möglichkeit hatten, dies zu verhindern. Bereits hier wurde die menschliche Würde des Opfers in erheblichem Maße verletzt und Bestrafung durch das Unterbleiben einer Anzeige bei den Polizeibehörden vereitelt. Möglicherweise hätte durch eine solche Anzeige bereits im Vorfeld Schlimmeres verhindert werden können.
2.:
Die Geschwister handelten gemeinschaftlich und mit Vorsatz, mindestens, was die
Freiheitsberaubung/ Geiselnahme der Arzu Özmen anbelangt.
3.:
Obgleich die Geschwister angaben, der Mord sei nicht geplant gewesen, sind hier entsprechende Zweifel angebracht. Hierfür sprechen die gemeinschaftlich Planung der Durchführung der Entführung, die widerrechtliche Beschaffung der Adressdaten der Arzu Özmen durch Sirin Özmen, die Widersprüche in den Aussagen des Kemal Özmen zu den Aussagen von dessen Mithäftlingen, wonach Kirer Özmen den Mord geplant habe. Kemal Özmen wurden, um ihn zu einer Aussage hierzu zu bewegen, auch umfangreiche Zeugenschutzmaßnahmen angeboten, die er ausschlug.
Vorstehend genannte Gründe ergeben hier für uns eher das Bild eines unter den Geschwistern gemeinschaftlich diskutierten und durchgeführten Plans, also ein Handeln mit Vorsatz.
Mit freundlichen Grüßen,
i. A. Klaus Vieten

Das Problem
Die Geschwister Sirin, Kirer, Osman, Elvis und Kemal Özmen entführten am 01. November 2011 mit Waffengewalt ihre Schwester Arzu Özmen aus ihrer Wohnung, die sie gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten, dem deutsch-russischen Alexander K. bewohnte.
Am 13. Januar 2012 fand man die Leiche der Deutsch-Jessidin Arzu Özmen in der Nähe eines Golfplatzes in Großensee, Schleswig-Holstein. Es war ihrer Familie schon lange ein Dorn im Auge, dass Arzu einen Nicht-Jessiden liebte. Zwar bekannte sich im Gerichtsverfahren der 22jährige Osman Özmen dazu, seine Schwester durch zwei Schüsse in den Kopf hingerichtet zu haben; hieran bestehen jedoch berechtigte Zweifel. - Wir finden "Ehrenmord" ist keine "Ehrensache". Diesbezüglich darf es auch keine Hafterleichterungen für Mittäter geben.
Offener Brief an den Justizbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Prof. Dr. jur. Michael Walter:
Justizvollzug in Sachen gemeinschaftlicher Ehrenmord an Arzu Özmen
hier: geplanter offener Vollzug für die Brüder Kemal Özmen und Elvis Özmen in der JVA Bielefeld-Senne bzw. Bielefeld-Ummeln
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Michael Walter,
vorab möchten wir Ihnen mitteilen, dass es sich bei diesem Brief um ein Standardschreiben eines Kollektivs von Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik Deutschland handelt, die ihren Unmut über bestimmte geplante Vollzugshandlungen kundtun möchten.
Vor nicht ganz einem Jahr fand ein gemeinschaftlich geplantes Kidnapping und die anschließende "Hinrichtung" der deutsch-kurdischen Jesidin Arzu Özmen durch deren fünf Geschwister Sirin, Kirer, Osman, Elvis und Kemal Özmen statt.
Für die Geschwister Elvis und Kemal Özmen soll jetzt nach einem Bericht der Lippische-Landeszeitung der offene Vollzug geprüft werden.
Grundsätzlich stehen wir eine Resozialisierung von Straftätern nicht entgegen, wenn es sich nicht um Kapitalverbrechen handelt und die Reue der Täter gegeben ist.
Im vorliegenden Falle jedoch möchten wir als Bürgerinnen und Bürger dieses Staates entschieden widersprechen und kundtun, dass wir im Falle einer Positiv-Entscheidung gewillt sind, möglicherweise auch andere rechtsstaatliche und politische Mittel auszuschöpfen, um einen offenen Vollzug zu verhindern.
Diesem Antrag auf Widerspruch gegen die Hafterleichterungen für obig bezeichnete Personen bitten wir aus folgenden Gründen zu entsprechen:
1.:
Arzu Özmen wurde bereits zu ihren Lebzeiten wiederholt von ihren Eltern und Geschwistern bedroht, misshandelt und ihrer Freiheit beraubt. Hier schritten Arzu Özmens Geschwister - auch die vorstehend genannten Brüder Elvis und Kemal - nicht ein, obgleich sie wohl jede Möglichkeit hatten, dies zu verhindern. Bereits hier wurde die menschliche Würde des Opfers in erheblichem Maße verletzt und Bestrafung durch das Unterbleiben einer Anzeige bei den Polizeibehörden vereitelt. Möglicherweise hätte durch eine solche Anzeige bereits im Vorfeld Schlimmeres verhindert werden können.
2.:
Die Geschwister handelten gemeinschaftlich und mit Vorsatz, mindestens, was die
Freiheitsberaubung/ Geiselnahme der Arzu Özmen anbelangt.
3.:
Obgleich die Geschwister angaben, der Mord sei nicht geplant gewesen, sind hier entsprechende Zweifel angebracht. Hierfür sprechen die gemeinschaftlich Planung der Durchführung der Entführung, die widerrechtliche Beschaffung der Adressdaten der Arzu Özmen durch Sirin Özmen, die Widersprüche in den Aussagen des Kemal Özmen zu den Aussagen von dessen Mithäftlingen, wonach Kirer Özmen den Mord geplant habe. Kemal Özmen wurden, um ihn zu einer Aussage hierzu zu bewegen, auch umfangreiche Zeugenschutzmaßnahmen angeboten, die er ausschlug.
Vorstehend genannte Gründe ergeben hier für uns eher das Bild eines unter den Geschwistern gemeinschaftlich diskutierten und durchgeführten Plans, also ein Handeln mit Vorsatz.
Mit freundlichen Grüßen,
i. A. Klaus Vieten

Petition geschlossen.
Jetzt die Petition teilen!
Die Entscheidungsträger*innen
Neuigkeiten zur Petition
Diese Petition teilen
Petition am 31. Oktober 2012 erstellt